Schlagwort: Klagen gegen Facebook

Facebook-Klage des Bundeskartellamts vor dem EuGH: von Düsseldorf nach Luxemburg

31. März 2021

Das Bundeskartellamt will das Datensammeln von Facebook einschränken. Dies sollten Richter vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf klären. Nun hat das OLG Düsseldorf im Rechtsstreit zwischen Facebook und dem Bundeskartellamt einige entscheidungserhebliche Fragen zum EU-Datenschutzrecht dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg zur Vorabentscheidung vorgelegt. 

Bisheriger Ablauf des Verfahrens

Das Bundeskartellamt hatte dem US-Internetkonzern im Jahr 2019 Beschränkungen für den Austausch von Daten auferlegt, worüber wir bereits berichteten. Die Behörde argumentierte: das Ausmaß, in dem Facebook Daten ohne Zustimmung der User sammelt und zwischen seinen Diensten teilt, stelle einen Missbrauch seiner Marktmacht dar. 

Die Behörde hatte dem Konzern untersagt, Nutzerdaten der Facebook-Töchter WhatsApp und Instagram sowie Webseiten anderer Anbieter mit den Facebook-Konten der Nutzer zu verknüpfen, sofern der Nutzer in diese Datenerhebung und Datenverwendung nicht zuvor nach den Bestimmungen der DSGVO eingewilligt hat. Und falls die User ihre Erlaubnis nicht geben, dürfe Facebook sie nicht von den Diensten ausschließen. Eine solche Entflechtung der Datenströme hätte weitreichende Folgen für Facebooks Geschäftsmodell.

Der Präsident des Bundeskartellamts hatte damals insbesondere die Zusammenführung der Daten von unterschiedlichen Plattformen (Facebook, WhatsApp und Instagram) kritisiert. Der Düsseldorfer Oberlandesrichter Jürgen Kühnen erklärte seinerseits, dass die Datennutzung durch Facebook nicht zu einem Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung führe. Wie wir bereits berichteten, folgte eine Berufungsklage des Kartellamts vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der BGH teilte die Meinung der Bundeskartellbehörde.

Entscheidung im Hauptsacheverfahren

Nun befasste sich das Düsseldorfer Gericht im Hauptsacheverfahren erneut mit der Akte, um ein endgültiges Urteil zu verkünden. Die zentrale Frage lautet: Dürfen Wettbewerbshüter das Kartellrecht als Werkzeug benutzen, um den Datenschutz durchzusetzen – oder überschreiten sie damit ihre Kompetenz? Dabei kam das Gericht laut Pressemitteilung zu folgendem Ergebnis: „Ob Facebook seine marktbeherrschende Stellung als Anbieter auf dem Markt für soziale Netzwerke deshalb missbräuchlich ausnutzt, weil es die Daten seiner Nutzer unter Verstoß gegen die DSGVO erhebt und verwendet, kann ohne Anrufung des EuGH nicht entschieden werden.“ Das OLG kann somit nicht ohne das EU-Gericht entscheiden, ob der US-Internetkonzern seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt, weil er Daten seiner Nutzer unter Verstoß gegen Regeln des Datenschutzes sammelt und verwendet. Denn zur Auslegung des europäischen Rechts sei der EuGH berufen.

Dabei bekräftigte Kühnen die frühere Beurteilung seines Gerichts. Das OLG wird in den kommenden Wochen eine formelle schriftliche Eingabe an den EuGH machen und den Fall offiziell übergeben.

Ausblick

Der EuGH soll entscheiden, ob der US-Internetkonzern eine marktbeherrschende Stellung ausnutzt, indem er Daten seiner Nutzer und Nutzerinnen unter Verstoß gegen Regeln des Datenschutzes sammelt und verwendet. Zu klären ist zudem, ob eine nationale Kartellbehörde DSGVO-Verstöße feststellen und dagegen vorgehen kann. Auch die Definition sensibler Daten soll genauer eingegrenzt werden. Bis zu einer Antwort wird das Verfahren am OLG ausgesetzt.

Automatische Gesichtserkennung: Facebook zahlt 650 Millionen Dollar

3. März 2021

In dem seit 2015 laufenden Verfahren handelt es sich um die Funktion, bei der Facebook vorschlägt, in Fotos abgebildete Freunde mit Namen zu markieren. Die Kläger argumentierten, dass es gegen ein Gesetz zur Gesichtserkennung im US-Bundesstaat Illinois verstieß, dafür vorher nicht die Einwilligung der Betroffenen einzuholen. Mittlerweile hat Facebook das Verfahren weltweit geändert und fragt Nutzer zunächst nach einer Erlaubnis, um die Funktion zu nutzen. 

Die Funktion wurde bereits vor etwa zehn Jahren von Facebook eingeführt. Die Technik zur automatischen Gesichtserkennung ohne vorherige Ankündigung wurde auch für Nutzer außerhalb der USA aktiviert. Nutzer mussten der Verwendung der Funktion in den Datenschutzeinstellungen im Sinne eines Opt-Out explizit widersprechen. Diese Funktion hatte unmittelbar nach Einführung dazu geführt, dass sich die Datenschützer in der EU damit befassten. Letztlich haben wohl solche juristische Auseinandersetzungen und die Klage Facebook dazu veranlasst, die Einwilligung der Nutzer doch einzuholen.

Nun hat ein Richter in Kalifornien am Wochenende die bereits im letzten Jahr verhandelte Einigung der Parteien in dem Rechtsstreit gebilligt. Jeder Kläger erhält 345 US-Dollar (ca. 286 Euro). Die drei Facebook-Nutzer, die die Sammelklage angestoßen hatten, bekommen jeweils 5000 Dollar. Insgesamt zahlt Facebook 650 Millionen US-Dollar an die Kläger im Streit um den Einsatz von Gesichtserkennungs-Technologie. Laut Richter Donato sei dies ein großer Erfolg für Verbraucher „im heiß umkämpften Bereich der digitalen Privatsphäre“.

IHK erhebt Klage gegen Unterlassungsverfügung des ULD

26. Januar 2012

Nach Meldungen der dpa geht der Streit um Facebook-Fanseiten in die nächste Runde: Das Bildungswerk der Industrie-und Handelskammer Schleswig-Holstein hat nach Angaben der IHK beim VG Schleswig Klage erhoben. Ziel sei, die Unterlassungsverfügung des Landeszentrums für Datenschutz (ULD) zu beseitigen. Eine gerichtliche Klärung sei erforderlich, um die bereits entstandenen Wettbewerbsverzerrungen für die Wirtschaft auszuräumen, begründete die IHK den Schritt.

Vorausgegangen war die Forderung des ULD, alle Betreiber von Webseiten in Schleswig-Holstein müssten den „Gefällt mir“-Button von ihren Webseiten entfernen. Nach Auffassung des ULD verstoßen derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH). Schuld sei die Weitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA, sobald eine Website mit dem „Gefällt mir“-Button von Facebook aufgerufen werde. Außerdem würde für den Seitenbetreiber eine Reichweitenanalyse erstellt.

Das ULD begründet den Verstoß gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht damit, dass Nutzer nicht oder nicht ausreichend über die Vorgänge informiert würden. Was Facebook als Nutzungsbedingungen oder Datenschutzrichtlinien vorweise, erfülle nicht annähernd die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung in die Datensammlung. (ssc)

USA: Klagen gegen Facebook

19. Oktober 2011

Medienangaben zufolge haben Facebook-Nutzer aus den US-Bundesstaaten Mississippi, Kansas, Kentucky und Louisiana Klagen gegen das soziale Netzwerk Facebook wegen des unzulässigen Einsatzes von Cookies und damit einhergehender “Bespitzelung” der Nutzer eingereicht.

Die Klagen beziehen sich auf eine Bestimmung des “Wiretap Act“, der auf Bundesebene das Abhören drahtgebundener, mündlicher oder elektronischer Kommunikation verbietet.  “Bis zum 23. September 2011 soll  Facebook die drahtgebundene oder elektronische Kommunikation seiner Nutzer verfolgt, gesammelt und gespeichert haben, darunter auch den teilweisen Surfverlauf von nicht mehr bei Facebook eingeloggten Nutzern”, stellt eine der weitestgehend inhaltsgleichen Klageschriften fest. Der Kläger habe nicht zugestimmt oder Facebook anderweise ermächtigt, seine Kommunikation abzufangen, zu verfolgen, zu sammeln und zu speichern einschließlich des Surfverlaufs, während er nicht bei Facebook eingeloggt war. Facebook soll die Vorwürfe zwar wiederholt bestritten, allerdings die Cookies dahingehend abgeändert haben, dass sie nach dem Ausloggen keine eindeutigen, den Nutzer identifizierenden Informationen mehr enthalten. (sa)
Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: , ,