Bundesdatenschutzbeauftragter erneuert Kritik an der Nutzung Sozialer Netzwerke durch Bundesbehörden
In einem Interview gegenüber dem Handelsblatt äußerte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber erneut zur Nutzung von Sozialen Netzwerken durch die öffentliche Verwaltung – dabei geht es vor allem um Facebook, Instagram, Tiktok und Clubhouse. Technische Überprüfungen dieser Netzwerke und deren Nutzung auf den Geräten der Bundesbehörden und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Kelber derzeit gemeinsam mit dem BSI durchführe, wiesen auf “datenschutzrechtliche Probleme” hin. Ein finales Ergebnis gäbe es derzeit jedoch noch nicht.
Im Zusammenhang mit den Äußerungen gegenüber dem Handelsblatt kritisierte Kelber darüber hinaus auch den Betrieb sog. Facebook-Fanpages durch die Bundesbehörden. Aufgrund der “unklaren geteilten datenschutzrechtlichen Verantwortung zwischen Facebook und dem Betreiber der Seite” könne die Fanpage “nach wie vor nicht rechtskonform betrieben werden”. Bereits letztes Jahr hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte daher die Bundesregierung und die obersten Bundesbehörden aufgefordert, den Betrieb dieser Fanpages bis Ende 2021 einzustellen – bislang noch ohne Erfolg. Kelber betonte aber auch, dass er durch die Aufforderung nicht “zwingend die Abschaltung von Facebook-Fanseiten” erreichen, sondern lediglich eine “datenschutzkonforme Kommunikation zwischen der Bundesregierung und der Bürgerinnen und Bürgern” ermöglichen wolle. Ziel sei es daher, dass Facebook den Betrieb aller Fanpages an europäische Datenschutzvorgaben anpasse. Laut Kelber haben hierzu erneut Gespräche mit der Bundesregierung und Facebook stattgefunden.