Einigung über Speicherung von Fluggastdaten

4. März 2024

Die Erfassung und Weitergabe von Fluggastdaten in der EU ist von erheblicher Bedeutung für die Sicherheit von Europa. Am 01.03.2024 haben Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Staaten eine Einigung über die Speicherung und Nutzung von Fluggastdaten getroffen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, terroristische Bedrohungen und schwere Kriminalität effektiver zu bekämpfen. In Zukunft müssen deshalb Fluggesellschaften bestimmte Fluggastinformationen mit den nationalen Behörden teilen.

Betroffene Daten

Bei den von der Vereinbarung betroffenen Daten handelt es sich um den Fluggastnamen, das Geburtsdatum, die Staatszugehörigkeit, Reisepassdaten und allgemeine Fluginformationen. Diese Informationen bezeichnet man als vorab übermittelte Fluggastdaten (API) laut der Pressemitteilung des EU-Rats. Dabei geht es bislang nur um Daten von Flügen, die außerhalb der EU abfliegen.

Die API-Daten sind dann mit den umfassenden PNR-Daten zusammenzuführen. Diese umfassen zusätzlich die Reisedaten, Reiserouten, Sitznummern und Kontaktangaben, Gepäckinformationen und das Zahlungsmittel. Im Juni 2022 hatte der EuGH entschieden, dass eine Verarbeitung der PNR-Daten nur im Rahmen des absolut Notwendigen zulässig sei. Die neue Einigung würde die API-Richtlinie von 2004 aktualisieren.

Automatisiertes Sammeln und Weitergeben

Laut dem Vorschlag sind die Fluggesellschaften verpflichtet, die Daten aus Reisedokumenten automatisch zu sammeln, beispielsweise durch das Scannen von Pässen. Handelt es sich nicht um ein maschinenlesbares Dokument oder ist eine Automatisierung aus sonstigen Gründen nicht möglich, kann man die Informationen auch händisch beim Check-in erfassen. Die betroffenen Daten sind vor und nach dem Start an die nationale Behörde am Reiseziel zu übergeben. Eine Speicherung ist für 48 Stunden vorgesehen.

Im Anschluss ist ein zentralisiertes Sammeln mit noch zu entwickelnder Technik geplant. Mittels eines zentralen Routers sollen dann die relevanten Informationen an die zuständigen Grenz- und Strafverfolgungsbehörden verteilt werden.

Ziel der Neuregelung

Die gesammelten Daten sollen dazu dienen, gefährliche Passagiere zu identifizieren und Sicherheitsbedrohungen frühzeitig zu erkennen. Nach Ansicht der EU-Kommission sei es aufgrund des Anstiegs des Reiseverkehrs erforderlich die alte Richtlinie zu ersetzen, um den Datenaustausch in der EU zu vereinheitlichen. Laut ihrer Pressemitteilung würde man so für eine effizientere Arbeit der Grenz- und Strafverfolgungsbehörden sorgen und die Einhaltung des Datenschutzes sicherstellen. Durch die vorherige Übergabe der Daten könnten die zuständigen Behörden eine Vorabkontrolle vornehmen und potentielle Straftäter besser identifizieren.

Wie geht es weiter?

Nun da eine Einigung über die Speicherung von Fluggastdaten vorliegt, müssen sich noch das EU-Parlament und der Rat offiziell einigen. Hierbei handelt es sich regelmäßig nur noch um eine reine Formalie. 20 Tage nach der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union tritt sie in Kraft. Zur Umsetzung der Vorgaben soll es für Fluggesellschaften eine Übergangszeit von zwei Jahren geben.

Fazit

Die Einigung über die Speicherung von Fluggastdaten wirft Fragen hinsichtlich des Datenschutzes und der Bürgerrechte auf. Obwohl die Maßnahme darauf abzielt, Sicherheitsbedrohungen zu minimieren, stehen Datenschutzbedenken und Missbrauchsmöglichkeiten im Raum. Es ist nun entscheidend, dass die Umsetzung dieser Regelungen transparent erfolgt und die Datenschutzrechte der Bürger respektiert werden. Die Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz muss gewahrt werden, um individuellen Freiheiten nicht zu beeinträchtigen.