CEF 2024: Auskunftsrecht

6. März 2024

Das Auskunftsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Datenschutzes und ermöglicht es Einzelpersonen, die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu überprüfen. Deswegen hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) am 28.02.2024 den Coordinated Enforcement Framework (CEF) 2024 zum Auskunftsrecht gestartet. An dieser europaweiten Aktion beteiligen sich auch verschiedene deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden.

Coordinated Enforcement Framework (CEF)

Der „koordinierten Durchsetzungsrahmen“ (CEF) sorgt dafür, dass Datenschutzbehörden in der Europäischen Union bezüglich bestimmter Themen eng Zusammenarbeit können, um Effizienz und Kohärenz in der Durchsetzung von Datenschutzvorschriften zu fördern. Zuletzt war in diesem Zusammenhang die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Fokus.

Hintergrund des Auskunftsrechts

Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist ein Eckpfeiler des Datenschutzes gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), wie der teilnehmende europäische Datenschutzbeauftrage (EDSB), Wojciech Wiewiórowski, in einer Pressemitteilung erklärt. Es ermöglicht Individuen, Einblick in die Verarbeitung ihrer Daten zu erhalten und gegebenenfalls Korrekturen oder Löschungen zu fordern. Erst im letzten Monat verhängte die niederländische Datenschutzbehörde gegen Uber wegen Missachtung von Auskunftsrechten ein Bußgeld in Höhe von 10 Millionen Euro. Umfasst vom Auskunftsrecht ist zudem auch das Recht auf Aushändigung einer Kopie der Dokumente, die personenbezogene Daten enthalten. Da Datenschutzbehörden diesbezüglich regelmäßig Beschwerden erhalten, hat der EDSA laut seiner Pressemitteilung dieses Thema auf Vorschlag des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für den CEF 2024 ausgewählt.

Ziel des CEF 2024

Ziel ist es nach der Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden (DSK) (abrufbar hier), die praktische Anwendung und Umsetzung des Auskunftsrechts in Organisationen zu bewerten und mögliche „Anpassungen oder Klarstellungen der EDSA-Leitlinien“ vorzuschlagen. Durch eine gezielte Aufklärung sollen sowohl Verantwortliche als auch Betroffene für die Bedeutung und die Durchsetzung des Auskunftsrechts sensibilisiert werden.

Durchführung des CEF

Die koordinierte Maßnahme soll vor allem mittels eines strukturierten Fragebogens durchgeführt werden. Dieser wird in den einzelnen Mitgliedsstaaten an Organisationen verteilt und von verschiedenen Teilnehmern ausgefüllt. Beim letzten CEF gab es insgesamt über 17.000 Antworten. Im Anschluss führen die zuständigen Stellen auf Grundlage der Auswertung des Fragebogens verschiedene formale Untersuchungen durch. Darauf folgt eine umfassende Bewertung aller gesammelten Erkenntnisse. Die Ergebnisse veröffentlicht der EDSA im Anschluss in einem Bericht.

Teilnehmende deutsche Behörden

Insgesamt sind 31 Datenschutzbehörden Teil der Initiative. Deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden, die teilnehmen, sind die Landesdatenschutzbehörden aus Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein sowie der BfDI. Durch die Teilnahme an dieser gemeinsamen Aktion tragen sie dazu bei, eine kohärente und effektive Datenschutzpraxis auf nationaler und europäischer Ebene zu fördern.

Fazit

Das Auskunftsrecht als essenzieller Datenschutzmechanismus ist das Thema des CEF 2024. Ziel ist es, sowohl Verantwortliche als auch Betroffene für die Bedeutung des Auskunftsrechts zu sensibilisieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen. Auch Unternehmen sind angehalten sich in diesem Zusammenhang erneut mit ihrer Umsetzung dieses Betroffenenrechts auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Prozesse anzupassen.