EU-Staaten segnen KI-Verordnung ab

5. Februar 2024

Am 02.02.2024 segnen die EU-Staaten nach vielem Hin und Her einstimmig die KI-Verordnung ab. Nun fehlt nur noch eine Zustimmung des Rats und des Parlaments. Beides wird voraussichtlich in den nächsten Monaten erfolgen. Der Weg zur europäischen KI-Regulierung ist geebnet, trotz diverser Bedenken einzelner Mitgliedstaaten.

Einstimmige Zustimmung im Coreper-Ausschuss

Nachdem im Dezember 2023 das EU-Parlament dem erstmals in anderer Form im Juni vorgestellten Entwurf für eine KI-Verordnung zugestimmt hat, segnen die EU-Staaten im Coreper-Ausschuss die KI-Verordnung ab, wie der Ratspräsident der europäischen Union bekannt gab. Zunächst ist am 22.01.2024 inoffiziell ein finaler Entwurf des Gesetzestextes geleakt worden. Im Anschluss war bis letzte Woche Freitag unklar, ob es überhaupt zu einer Zustimmung kommen würde, da von verschiedenen Ländern heftige Bedenken geäußert wurde.

Bedenken gegen KI-Verordnung

Besonders besorgt bezüglich der geplanten Gesetzgebung hatten sich Frankreich, Italien und Deutschland geäußert. Insbesondere Frankreich und Deutschland wollten eine Überregulierung und Innovationshemmnis verhindern. Andererseits sorgten sie sich wegen zu weiten Eingriffsbefugnissen, etwa im Bereich der Nutzung biometrischer Daten.

Nach internen Abstimmungen hatte sich Deutschland final jedoch trotzdem für eine Zustimmung entschieden. Auch Italien schloss sich dem an. Trotz diesen Zustimmungen gab es weiterhin Diskussionen in Frankreich. Schlussendlich stimmten trotzdem alle Mitgliedstaaten zu. Dabei gaben Frankreich, Italien und andere Staaten allerdings Bedenken kund, die im Protokoll festgehalten wurden. Die erforderliche Sperrminorität von 35 Prozent und vier Mitgliedstaaten hätte Frankreich ohnehin allein nicht erreichen können.

Bewertung der deutschen Regierung

Laut einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 02.02.2024 steht die Bundesregierung dem Gesetzesvorhaben insgesamt positiv gegenüber. Bundesminister der Justiz, Marco Buschmann, spricht von einem guten „Tag für Innovation und Grundrechte in Europa“. Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, möchte bei der Umsetzung dafür sorgen, dass sich Europa als starker KI-Standort etablieren kann. Insgesamt weist das Bundesjustizministerium darauf hin, dass mit der neuen Verordnung kein Social Scoring kommen soll und biometrische Daten nur in einem sehr engen Rahmen verwendbar sind. Die Verordnung in ihrer aktuellen Form eröffnet jedoch einige Möglichkeiten hierfür. Es ist deshalb davon auszugehen, dass Deutschland bei der Umsetzung die ihnen eingeräumten Handlungsspielräume für einen besseren Schutz nutzen wird.

Nächste formale Schritte

Nun muss die Annahme des AI Acts auf Ministerebene im Rat der Mitgliedstaaten folgen, regelmäßig eine bloße Formalie. Weiterhin ist eine Zustimmung der parlamentarischen Ausschüsse für Bürgerliche Freiheiten (LIEBE) und den Binnenmarkt (IMCO) erforderlich, bevor das Plenum die KI-Verordnung final beschließt. Auch eine Zustimmung des Europaparlaments ist zu erwarten. Ist die Verordnung formell vollständig beschlossen, tritt sie 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und findet grundsätzlich 24 Monate hiernach Anwendung. Einige Vorschriften sind jedoch schon früher zu beachten.

Fazit

Nach wochenlangem hin und her segnen die EU-Staaten die KI-Verordnung ab. Obwohl der AI Act damit nun einen der wichtigsten Meilenstein erreicht hat, wird es noch einige Zeit dauern, bis er final wirksam wird. Nichtsdestotrotz sollten Sie anfangen, sich mit den Regeln vertraut zu machen und bei Bedarf eine Umstellung einzuleiten.