Erster Entwurf der KI-Verordnung im EU-Parlament vorgelegt

14. Juni 2023

Die EU strebt mit ihrer KI-Verordnung erstmals an, einen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz zu etablieren. Heute steht die lang erkämpfte Vorlage zur Abstimmung im Parlament.

Die europäische KI-Verordnung stellt den weltweit ersten Versuch dar, ein umfassendes Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz zu schaffen. Damit geht die EU als Vorreiter voran. Die EU-Kommission hofft, dass dieses Gesetz ähnlich wie die Datenschutzverordnung international Nachahmer finden wird. Jedoch war es für die Gesetzgeber in Brüssel eine Herausforderung, die Verordnung in ausgewogener Form zu verfassen. Die relevanten Ausschüsse im EU-Parlament haben 18 Monate lang um eine Position zu dem Vorschlag der EU-Kommission gerungen.

Klassifizierung der KI

Die Verordnung sieht vor, dass Künstliche Intelligenz je nach den damit verbundenen Risiken in verschiedene Kategorien eingestuft wird, darunter risikoarm, begrenzt riskant, riskant und verboten. Jegliche Form von Künstlicher Intelligenz, die Menschen unterdrücken kann, soll vollständig verboten werden. Hierzu gehören beispielsweise “Social Scoring”-Systeme, die das Verhalten von Menschen bewerten, die automatisierte Erkennung von Emotionen bei Verhören von Verdächtigen sowie eine umfassende Überwachung der Öffentlichkeit mittels biometrischer Echtzeitdaten.

Gemäß dem derzeitigen Entwurf darf jedoch auf Anordnung eines Richters im Nachhinein auf die Daten zugegriffen werden, sofern es sich um schwere Straftaten handelt.

Risikobasierter Ansatz maßgebend

Die Bestimmungen basieren auf einem risikobasierten Ansatz und legen Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer fest, die sich nach dem potenziellen Risiko richten, das von KI-Systemen ausgeht. KI-Systeme, die ein unakzeptables Sicherheitsrisiko für Menschen darstellen, wären strikt untersagt. Dazu zählen Systeme, die unterschwellige oder absichtlich manipulative Techniken einsetzen, die die Schwächen von Menschen ausnutzen oder für Social Scoring verwendet werden, bei dem Menschen aufgrund ihres sozialen Verhaltens, ihres sozioökonomischen Status oder persönlicher Merkmale klassifiziert werden.

Die Abgeordneten haben die Liste der Verbote für aufdringliche und diskriminierende Anwendungen von KI-Systemen erheblich überarbeitet. Dazu gehören:

  • Biometrische Erkennungssysteme in Echtzeit in öffentlich zugänglichen Räumen.
  • Biometrische Erkennungssysteme im Nachhinein, mit Ausnahme von Strafverfolgungsbehörden zur Verfolgung schwerer Straftaten und nur mit richterlicher Genehmigung.
  • Biometrische Kategorisierungssysteme, die sensible Merkmale wie Geschlecht, Rasse, ethnische Zugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Religion und politische Orientierung verwenden.
  • Prädiktive Polizeisysteme, die auf Profilerstellung, Standort oder früherem kriminellen Verhalten basieren.
  • Systeme zur Erkennung von Emotionen bei der Strafverfolgung, beim Grenzschutz, am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen.
  • Unbefugtes Auslesen biometrischer Daten aus sozialen Medien oder Videoüberwachungsaufnahmen zur Erstellung von Gesichtserkennungsdatenbanken, was Menschenrechte und das Recht auf Privatsphäre verletzt.

Transparenzmaßnahmen

Die Abgeordneten haben Anforderungen für Anbieter von Foundation-Modellen, einem aufstrebenden Bereich der KI, eingeführt. Diese Anforderungen zielen darauf ab, einen soliden Schutz der Grundrechte, Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen. Die Anbieter sind verpflichtet, Risiken zu bewerten und zu mindern, Vorschriften zur Auslegung, Information und Umwelt einzuhalten sowie sich in der EU-Datenbank zu registrieren.

Generative Foundation-Modelle wie GPT müssen zusätzliche Transparenzanforderungen erfüllen. Es ist beispielsweise erforderlich, offen zu legen, dass die Inhalte von KI generiert wurden. Diese Modelle müssen auch so entwickelt sein, dass sie keine illegalen Inhalte generieren und keine Zusammenfassungen urheberrechtlich geschützter Daten veröffentlichen.

ChatGPT bliebe erlaubt

Neben der verbotenen KI wird es weitere Kategorien von Künstlicher Intelligenz geben. Hochrisikobehaftete, mäßig riskante und niedrig riskante Anwendungen wie beispielsweise KI-betriebene Spielzeuge sollen grundsätzlich erlaubt sein. Dies gilt auch für generative KI wie den Chatbot ChatGPT, der eigenständig Artikel verfassen kann, basierend auf im Internet gesammelten Informationen. Jedoch gelten für diese Anwendungen bestimmte Prinzipien: Je riskanter die KI ist, desto strenger sind die Anforderungen. Hersteller müssen die Risiken ihrer Produkte bewerten und bestimmte Standards für Trainingsdaten erfüllen. Die Überwachung dieser Vorgaben obliegt den Prüfbehörden.

Die Verordnung zielt auch darauf ab sicherzustellen, dass Künstliche Intelligenz nicht auf verzerrte Datensätze zurückgreift und somit keine Diskriminierung von Personen erfolgt. Zum Beispiel darf KI bei der Kreditwürdigkeitsprüfung oder bei der Personalakquise nicht diskriminierend wirken.

Spannungsfeld zwischen Innovationsförderung und Rechtschutz der Bürger

Um die Förderung von KI-Innovation zu unterstützen, haben die Abgeordneten Ausnahmen für Forschungstätigkeiten und KI-Komponenten unter Open-Source-Lizenzen in die Vorschriften integriert. Das neue Gesetz legt Wert auf die Schaffung von Reallaboren (regulatory sandboxes) oder kontrollierten Umgebungen, die von öffentlichen Behörden etabliert werden, um KI vor ihrer Implementierung zu testen.

Die Abgeordneten beabsichtigen, das Recht der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, Beschwerden über KI-Systeme einzureichen und Erklärungen zu erhalten, die auf risikoreichen KI-Systemen basieren und ihre Rechte erheblich beeinträchtigen. Zudem haben sie die Rolle des EU-Amtes für künstliche Intelligenz neu definiert, das für die Überwachung der Umsetzung des KI-Regelwerks zuständig sein soll.

Bedenken und Erwartungen an das KI-Gesetz

Die Erwartungen an das europäische KI-Gesetz sind hoch, genauso wie die Bedenken. Sam Altman, CEO des Unternehmens OpenAI, das ChatGPT entwickelt hat, hat vor existenziellen Gefahren bei unregulierter KI gewarnt. Kleine Entwickler haben hingegen Bedenken, dass sie die umfangreichen Dokumentationsanforderungen nicht erfüllen können. Bürgerrechtler hoffen, dass das KI-Gesetz keine Diskriminierung und Benachteiligung weiter vorantreibt.

Nach der Abstimmung im Parlament können anschließend Verhandlungen mit den EU-Mitgliedsstaaten beginnen. Besonders die Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Strafverfolgung dürften für Kontroversen sorgen.

Wenn eine Einigung vor den Europawahlen im kommenden Jahr erzielt wird, könnte die KI-Verordnung voraussichtlich im Jahr 2026 in Kraft treten. Bis dahin wird sich die Künstliche Intelligenz weiterentwickeln. Es ist absehbar, dass in der Europäischen Union weitere KI-Regulierungen folgen werden.