noyb gegen Netflix: 4,75 Millionen Euro Bußgeld

2. Januar 2025

Nach jahrelangem Rechtsstreit hat die niederländische Datenschutzbehörde (AP) am 18.12.2024 eine wegweisende Entscheidung gegen Netflix getroffen. Aufgrund einer Beschwerde von noyb gegen Netflix hat die Behörde ein Bußgeld in Höhe von 4,75 Millionen Euro erlassen. Der Grund hierfür soll sein, dass der Streaminganbieter gegen die Transparenzanforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen habe. Im Fokus stehen die systematischen Versäumnisse im Umgang mit Auskunftsersuchen.

Beschwerden gegen Streaminganbieter

Im Januar 2019 erhob die Bürgerrechtsorganisation noyb insgesamt acht Beschwerden gegen führende Streamingunternehmen wie Amazon, Apple Music, Spotify, YouTube und Netflix. Der Kernvorwurf: Alle Unternehmen hätten nach entsprechender Anfrage nicht ordnungsgemäß den gesetzlichen Anforderungen an Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO genügt.

Hintergrund des Auskunftsrechts

Das Auskunftsrecht ist ein Eckpfeiler des Datenschutzrechts, dass Individuen einen Einblick in die Verarbeitung ihrer Daten ermöglicht, sodass sie gegebenenfalls Korrekturen oder Löschungen fordern können. Bei Missachtung drohen Verantwortlichen empfindliche Strafen. Im Februar dieses Jahres verhängte etwa die niederländische Datenschutzbehörde gegen Uber ein Bußgeld in Höhe von 10 Millionen Euro.

Umfasst vom Auskunftsrecht ist zudem auch das Recht auf Aushändigung einer Kopie der Dokumente, die personenbezogene Daten enthalten. Neben Auskunft über die Daten selbst müssen zudem auch Informationen über die Quellen und Empfänger der Daten, die Zwecke der Datenverarbeitung, die vorgesehene Speicherdauer und Informationen über Datenübermittlungen in Drittländer offengelegt werden.

Entscheidung der niederländischen Datenschutzbehörde

Die AP stellte in ihrer Entscheidung nun klar, dass Netflix seine Kunden nicht ausreichend über die genaue Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informiert hat. Noyb weist jedoch darauf hin, dass die AP nicht berücksichtigt hat, dass das Unternehmen dem Beschwerdeführer auch keine vollständige Kopie der gespeicherten Daten geliefert hat.

Kritik an der Verfahrensdauer

Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei noyb, begrüßt zunächst die Entscheidung in einer Pressemitteilung. Von der Einreichung der Beschwerde bis zur Verhängung der Geldstrafe vergingen jedoch fast fünf Jahre. Er kritisiert deshalb die lange Verfahrensdauer bei einem „sehr simplen Fall“.

Wie geht es jetzt weiter.

Aufgrund der fehlenden Auseinandersetzung mit einer möglichen Missachtung der vollständigen Bereitstellung von Kopien, erklärt noyb, dass man prüfe, „ob die Entscheidung alle […] Punkte berücksichtigt”. Auch Netflix hat laut der AP bereits erklärt gegen die Geldstrafe Einspruch einzulegen, ohne jedoch die Entscheidung der Behörde insgesamt anzufechten. Parallel dazu wartet noyb auf eine Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) zum gleichen Fall.

Fazit

Für Unternehmen ist der Fall ein deutlicher Hinweis, die Einhaltung der DSGVO ernst zu nehmen – insbesondere bei Auskunftsersuchen. Die zunehmende Aktivität von Organisationen wie noyb macht klar, dass Datenschutzverstöße langfristig nicht ohne Konsequenzen bleiben.