Weitere Beschwerde gegen Metas Bezahl-Abo
Am 11.01.2024 hat die von Datenschützer Max Schrems gegründete Organisation Noyb eine weitere Beschwerde gegen Metas Bezahl-Abo eingereicht. Wegen dieses Abo-Modells stand Meta, der Mutterkonzern von Facebook und Instagram in den letzten Wochen zahlreich in der Kritik (wir berichteten zum Beispiel hier und hier). Diesmal liegt der Fokus auf den Hürden für den Widerruf der Tracking-Einwilligung. Diese seien zu hoch, zu umständlich und nicht im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Die erste Beschwerde von Noyb im November 2023
Die Organisation Noyb hatte bereits am 28.11.2023 eine erste Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde gegen das Anfang November eingeführte Bezahl-Abo eingereicht. Der Vorwurf lautet: Meta versuche, europäisches Recht zu umgehen und mache Datenschutz im Internet unbezahlbar. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) lege fest, dass die Einwilligung zur personalisierten Werbung nur rechtmäßig sei, wenn sie freiwillig erfolge. Die Gebühren für ein Abo ohne Tracking seien allerdings unverhältnismäßig, was die Freiwilligkeit in Frage stelle.
Die zweite Beschwerde von Noyb im Januar 2024
Doch offensichtlich hat Noyb nun weitere Datenschutzprobleme festgestellt. Deshalb erhob die Datenschutzorganisation am 11.01.2024 eine weitere Beschwerde gegen Metas Bezahl-Abo. Als weiteren kritischen Punkt bewertet Noyb nun ein kostenpflichtiges Opt-out-Verfahren.
Entscheidet man sich gegen das Bezahl-Abo, gibt man sich mit personalisierter Werbung einverstanden. Hierfür reiche ein Klick. Noyb erklärt jedoch, dass, wenn man sich im weiteren Verlauf gegen ein Tracking entscheidet, ein umständlicher Prozess durchlaufen werden muss, der mit dem Bezahl-Abo endet.
Dies widerspreche jedoch der DSGVO, die einen Widerruf der Einwilligung erfordert, der „so einfach“ wie seine Erteilung ist. Laut den Beschwerdegründen zählen die EDSA-Leitlinien finanzielle Kosten sogar exemplarisch als eine Beeinträchtigung auf, die mit der DSGVO in diesem Zusammenhang unvereinbar ist.
Fazit
Die erneute Beschwerde von Noyb reiht sich in die vorherigen Beanstandungen von Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit dem Bezahl-Abo ein. Sollten die Abo-Kosten tatsächlich als Gebühr für den Widerruf der Tracking-Einwilligung gewertet werden, könnte das Modell datenschutzwidrig sein. Es ist davon auszugehen, dass sich die irische Datenschutzbehörde früher oder später mit dem Fall beschäftigen wird.