DMA: Verfahren gegen Meta, Apple und Alphabet eingeleitet

28. März 2024

Der erst seit Anfang März gültige Digital Markets Act (DMA) schreibt verschiedene Regeln für sogenannte “Torwächter” vor. Noch vor Ende des ersten Monats hat die Europäische Kommission am 25.03.2024 ein Verfahren nach dem DMA gegen Meta, Apple und Alphabet eingeleitet. Es geht hierbei um mögliche Verstöße durch Google Play, den Apple App Store, Safari und Metas “pay or okay”-Model.

Der Digital Markets Act

Der erst seit dem 07.03.2024 vollständige gültige DMA, soll sicherstellen, dass digitale Dienstleistungen fair und wettbewerbsfähig bleiben, indem sie das Verhalten von Gatekeepern regulieren. Bei Gatekeepern (Torwächter) handelt es sich um Unternehmen mit erheblicher Marktmacht, die durch ihre zentralen Dienste ein wichtiges Zugangstor für und zu Verbrauchern darstellen. Nach Feststellungen der EU-Kommission gehören hierzu Apple, Alphabet, Meta, Amazon, Microsoft und ByteDance. Laut ihrer Pressemitteilung hat die EU-Kommission schon jetzt mit der Verfahrenseinleitung die ersten Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen.

Das Abo-Modell von Meta

Das Verfahren zielt darauf ab, zu prüfen, ob die genannten Unternehmen gegen Unionsrecht verstoßen haben, insbesondere in Bezug auf die Handhabung von personenbezogenen Daten. In diesem Zusammenhang ist die EU-Kommission besorgt über Metas Bezahl-Abo. Dieses sah sich in den letzten Monaten zahlreicher Kritik und Beschwerden ausgesetzt. Zuletzt hatte die EU-Kommission von Meta hierüber Informationen angefordert, um einen möglichen Verstoß gegen den Digital Services Act (DSA) zu überprüfen. Die Kommission befürchtet nun, dass Meta aufgrund des Abo-Modells keine ausreichende Einwilligung einholt, um personenbezogene Daten plattformübergreifend zu verknüpfen.

Verstoß in App Stores

Außerdem stehen die App Stores von Alphabet (Google Play) und Apple im Fokus. Ihnen wird vorgeworfen, App-Herstellern keine kostenlose Möglichkeit zu bieten, Verbraucher auf Angebote in anderen App-Stores hinzuweisen. Entwickler würden durch verschiedene Gebühren in der freien Bewerbung und im Abschluss von Verträgen limitiert. Zudem soll die Google-Suchmaschine weiterhin die eigenen Vergleichsportale bevorzugen. Ebenso wird Amazon vorgeworfen, ihre eigenen Produkte im Amazon Store zu präferieren.

Anpassung von Standardeinstellungen

Der DMA schreibt zudem vor, dass Nutzer ohne größeren Aufwand die Standardeinstellungen ihrer Geräte anpassen können müssen. Im Fall von Apple ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob Nutzer problemlos von Safari auf einen anderen Browser umsteigen können. Außerdem wird dem Tech-Giganten vorgeworfen, dass man noch nicht alle Apps vom Smartphone entfernen kann.

Ausblick und mögliche Folgen

Die EU-Kommission strebt an, das Verfahren innerhalb eines Jahres abzuschließen. Zunächst müssen die betroffenen Gatekeeper erklärende Unterlagen einreichen und sämtliche Fragen der Kommission beantworten. Im Anschluss folgt eine eingehende Prüfung aller relevanter Faktoren. Abhängig vom Ausgang der Untersuchung könnte die EU-Kommission den betroffenen Unternehmen Durchsetzungsmaßnahmen auferlegen, um ihre Plattformen DMA-konform zu gestalten. Bei Nichtbeachtung  drohen empfindliche Geldstrafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes oder bei widerholten Verletzungen bis zu 20 Prozent. Bezüglich der von Meta noch vorzunehmenden Interoperabilitätsanpassungen für den Facebook Messenger hat die EU-Kommission die Frist um 6 Monate verlängert.

Fazit

Die EU-Kommission hat ein Verfahren nach dem DMA gegen Apple, Meta und Alphabet eingeleitet. Sie markiert hiermit einen wichtigen Schritt im Kampf um Datenschutz und fairen Wettbewerb im digitalen Markt. Es bleibt abzuwarten, wie die Bewertung der EU-Kommission ausfallen wird.