HmbBfDI fordert Klarheit zu Abo-Modellen

1. Februar 2024

Immer mehr Online-Plattformen führen kostenpflichtige Abo-Modelle für eine Nutzung ohne personalisierte Werbung ein. Deswegen zieht die Debatte auch europaweit immer mehr Aufmerksamkeit auf sich. Deshalb fordert der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) laut Pressemitteilung vom 29.01.2024 zusammen mit den Datenschutzbehörden Norwegens und der Niederlande den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) auf, Klarheit zu Abo-Modellen zu schaffen. Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund uneinheitlicher europäischer Positionen zu diesem Thema.

Trend zum Abo-Modell

In den letzten Wochen und Monaten kam das Thema „Bezahl-Abo“ immer häufiger auf. Erst im November hatte Meta für seine Social-Media-Plattformen Instagram und Facebook ein Abo-Modell eingeführt. Eine Vergleichbare Variante, wenn auch in anderer Ausprägung, gibt es auch etwa bei YouTube.

Gegen Metas Bezahl-Abo ist mittlerweile viel Kritik geäußert worden. So hat die Datenschutzorganisation Noyb nun schon zwei Beschwerden (im November 2023 und Januar 2024) hiergegen erhoben. Der Vorwurf: Das Modell verstoße gegen Datenschutzrecht. Es liege keine freiwillige Einwilligung vor und beim Widerruf der Einwilligung handle es sich um ein rechtswidriges kostenpflichtiges Opt-out-Verfahren.

Bisherige Bewertung von Abo-Modellen

Eine einheitliche europäische Bewertung zu Abo-Modellen großer Online-Plattformen gibt es bislang nicht. Allerdings nahmen die deutschen Datenschutzbehörde schon im März 2023 Stellung zu Bezahl-Modellen. Darin legten sie Voraussetzungen für die Zulässigkeitsbedingungen fest. Im Juli 2023 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass auch für große Social-Media-Anbieter grundsätzlich das Abo-Modell eine Alternative zur Einwilligung für die Verarbeitung personenbezogener Daten für personalisierte Werbung darstellen kann. Eine genaue Formulierung der hierfür zu beachtenden Anforderungen blieb allerdings aus.

Der HmbBfDI hatte jedoch bereits im November anklingen lassen, dass er es zumindest bezüglich des Meta-Bezahl-Abos für fraglich hält, ob es sich hierbei um eine datenschutzkonforme Lösung handelt. Im Januar 2024 hatte auch der hessische Datenschutzbeauftragte Kritik geäußert.

Allgemein meint Thomas Fuchs, der HmbBfDI, dass sich die Alternative des Pur-Abo-Modells unter Beachtung der vorgegebenen Bedingungen auf dem deutschen Markt grundsätzlich bewährt habe. Jetzt müsse aber sichergestellt werden, dass europaweite Rahmenbedingungen geschaffen werden um auch Bezahl-Modelle von großen Online-Plattformen rechtskonform gestalten und bewerten zu können.

Grund für Klärungswunsch

Der HmbfDI formuliert in seiner Mitteilung, dass das Ersuchen an den EDSA darauf abzielt, europaweit einheitliche Standards für Anbieter zu schaffen. Man wolle zudem Anbietern mehr Orientierung auf dem europäischen Markt bieten. Zuletzt bräuchten auch Nutzer auf ihre „berechtigte(n) und drängende(n) Fragen“ Antworten.

Fazit

Die Datenschutzbehörden erwarten eine Antwort innerhalb der nächsten 14 Wochen. Dass der HmbBfDI zusammen mit anderen Datenschutzbehörden Klarheit zu Abo-Modellen fordert, war ein sich abzeichnender Schritt. Eine einheitliche Position auf europäischer Ebene ist entscheidend, um Rechtssicherheit und damit eine fundierte Marktbasis für Anbieter zu bieten und die Rechte der Nutzer zu schützen. Nun bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung des EDSA ausfallen wird.