Moritz Hennemann hat zum 01. Oktober 2026 Louisa Specht-Riemenschneider im Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) abgelöst. Die Schwerpunkte seiner Amtszeit stellte Hennenmann bei der Bundespressekonferenz am 06. Oktober vor. Im Mittelpunkt soll dabei eine datenschutzkonforme Staatsmodernisierung, die Stärkung der nationalen und europäischen digitalen Souveränität und die frühzeitige datenschutzrechtliche Einordnung von technologischen Entwicklungen stehen.
Datenschutz und Informationsfreiheit als Grundlage digitaler Souveränität
Hennemann betont die Bedeutsamkeit des Datenschutzes und der Informationsfreiheit für das Vertrauen der Bürger in den Staat. Daher müssen beide Rechte angemessen geschützt werden. Dabei sollen datenschutzrechtliche Anforderungen keineswegs als Hindernis für eine fortlaufende Digitalisierung gesehen werden. Vielmehr bilden sie notwendige Leitplanken, die den Schutz von Grundrechten mit einer Datennutzung im Interesse der Bürger vereinbaren sollen.
Der Schwerpunkt der Amtszeit von Moritz Hennemann soll auf der Stärkung der digitalen Souveränität sowohl national als auch auf Ebene der Europäischen Union liegen.
Frühzeitige Berücksichtigung technologischer Entwicklungen
Der neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit möchte vor allem aktuelle und sich anbahnende Technologiesprünge mit großer Bedeutung frühzeitig erkennen, um deren Potenziale und Risiken frühzeitig zu analysieren.
Diese Technologiesprünge betreffen insbesondere die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz. Für eine vorausschauende Begleitung hebt Hennemann besonders die Bedeutung der experimentellen Laborumgebungen des eingerichteten TechLabs und des ReguLabs hervor.
Außerdem solle nach Hennemann auch innerhalb der Behörde ein verantwortungsvoller Umgang und Einsatz von Künstlicher Intelligenz weiterhin gefördert werden, nachdem deren Einsatz etwa bei der Aufsichtstätigkeit und im Beschwerdemanagement bereits unterstützend eingesetzt werden soll.
Modernisierung des Datenschutz- und Informationsfreiheitsrechts
Auch Reformdebatten zum europäischen Digital Omnibus und zu einem nationalen Datengesetzbuch steht der neue Datenschutzbeauftragte positiv entgegen. Im Rahmen seines Beratungsauftrages möchte er vor allem ein zeitgemäßeres und praktikableres Datenschutzrecht fördern. Dabei hält er auch eine Bündelung der Datenschutzaufsicht über die Wirtschaft beim BfDI für möglich und sinnvoll, sofern die Ressourcen im Falle einer solchen Entscheidung des Gesetzgebers entsprechend angepasst werden.
Während Hennemann vielen möglichen Änderungs- und Entwicklungsschritten positiv entgegenblickt, äußert er sich zur diskutierten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes kritischer. Zwar seien Präzisierungen grundsätzlich nachvollziehbar. Es bestünde aus seiner Sicht bei den aktuellen Reformvorschlägen jedoch die Gefahr, dass diese das Informationsfreiheitsrecht teilweise aushöhlen könnte. Stattdessen spricht er sich mehr für eine Stärkung von Open-Data-Vorgaben, etwa im Rahmen des Transparenzgesetzes, aus.
Grundrechtssensible Staatsmodernisierung und behördliche Zusammenarbeit
Wenn es um die Modernisierung der Bundesverwaltung geht, setzt Hennemann auf eine frühzeitige und lösungsorientierte Beratung. Dabei soll der BfDI dann Bundesbehörden dabei unterstützen, ihre Aufgaben digital und effizient, aber dennoch rechtskonform wahrzunehmen.
Außerdem plant Hennemann die Stärkung der Zusammenarbeit mit anderen Aufsichts- und Regulierungsbehörden, wie etwa mit der Bundesnetzagentur, dem Bundeskartellamt und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Dabei sollen die unterschiedlichen Behörden in der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben insbesondere sinnvoll aufeinander abgestimmt zusammenwirken.
Fazit
Der neue Datenschutzbeauftragte Moritz Hennemann plant mit seinen angekündigten Schwerpunkten die Verbindung einer praxisorientierten und innovationsantreibenden Aufsicht. Seine Amtszeit soll sich dabei besonders durch stärkere Zusammenarbeiten, eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens und eine frühzeitige Beratung auszeichnen. Diese Entwicklungen der Digitalisierung sollen sich dabei selbstverständlich stets im Rahmen des Grundrechtsschutzes bewegen.
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