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Überblick zur umstrittenen Palantir-Software

29. Juni 2022

Seit einiger Zeit ist immer wieder die Rede von dem US-Konzern Palantir. Spätestens seitdem das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) im März entschieden hatte, zukünftig eine Analyse-Software des Konzerns zu nutzen, ist der Name wieder vermehrt zu hören gewesen. Dies liegt u.a. daran, dass der Konzern nicht ganz unumstritten ist. Alle wichtigen Informationen rund um den Palantir-Konzern und die fragliche Software präsentieren wir Ihnen hier im Überblick: 

Um was für eine Software handelt es sich und wozu wird sie eingesetzt? 

Das Analyse-Tool von Palantir beruht auf der Software Gotham. Damit sollen neben polizeilichen, auch andere behördliche Datenbanken abgefragt werden können, z. B. das Waffenregister, Einwohnermeldedaten oder das Ausländerzentralregister. Informationen aus verschiedenen Datenbanken sollen so schneller und effizienter miteinander verknüpft werden. 

Wie weit ist die Software verbreitet? 

In Hessen („Hessendata“) und Nordrhein-Westfalen („DAR“) ist die Palantir-Software bereits im Einsatz. In Bayern soll sie unter dem Begriff „VeRA“ (Verfahrensübergreifende Recherche und Analyse) starten. Da Bayern einen sogenannten „Rahmenvertrag“ abgeschlossen hat, können weitere Polizeien von Bund und Ländern ohne zusätzliche Vergabeverfahren in den Vertrag miteinsteigen. 

Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg haben bereits Interesse bekundet. Auch der Bund will sich einen Einsatz überlegen. Dies hätte zur Folge, dass die Bundespolizei und der Zoll mit der Software arbeiten könnten. 

Palantir selbst ist international gut aufgestellt und bewirbt sich in Großbritannien gerade für einen fünf-Jahres-Vertrag mit der NHS, dem staatlichen Gesundheitssystem. Für diese soll dann eine Datenbank angelegt werden, in der Gesundheitsdaten gespeichert werden. Teilweise arbeitet Palantir jetzt schon für die NHS. Auch hier äußern sich Kritiker besorgt. 

Was ist die Kritik an der Software? 

Kritisiert wird zum einen, dass Palantir durch die Software eine bedeutende Stellung im deutschen Markt einnehmen könnte mit der Folge, dass dadurch ein Abhängigkeitsverhältnis des Staates entstehen könnte. 

Die meiste Kritik kommt jedoch von der Seite der Datenschützer. Dort wird vor allem kritisiert, dass über die Software enorme Mengen an Datensätzen miteinander verbunden werden, was einen Grundrechtseingriff darstelle. Auch besteht die Befürchtung, dass die durch Palantir erhobenen, sensiblen Daten, in die USA gelangen und dort von den Geheimdiensten abgegriffen werden könnten. 

Das Unternehmen Palantir hat in seinem Heimatland, den USA, bereits für Geheimdienste und das Pentagon gearbeitet. Auch dort ist das Unternehmen umstritten. Mitgründer Peter Thiel ist Trump-Supporter, unterstützt rechte Politiker und hat in der Vergangenheit seinen Unmut über Demokratien geäußert. Palantir hat bereits Verträge mit der United States Immigration and Customs Enforcement (ICE), einer Polizei- und Zollbehörde des Ministeriums für Innere Sicherheit, abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurde Palantir vorgeworfen, die ICE habe mithilfe der Software Daten über illegale Einwanderer gesammelt und diese später festgenommen und abgeschoben. 

Die jüngste Kritik an der Palantir-Software kommt von der NRW-Datenschutzbeauftragten Bettina Gayk im neuen Jahresbericht. Darin kritisiert sie, dass es für den Einsatz der Software bisher keine gesetzliche Grundlage gebe. Der Gesetzgeber müsse entscheiden, welche Straftaten schwer genug seien, um die Zweckbindung der einzelnen Datenbanken aufzuheben. Denn durch die Software würden auch Daten nicht straffällig gewordener Personen verarbeitet, z.B. die Daten von Anrufern bei der Notrufnummer 110 und von Zeugen. 

Geheime Fan-Datenbank in Bayern aufgedeckt

31. August 2021

Das Bayerische Landeskriminalamt hat im Geheimen eine Datenbank über Fußball-Fans geführt, wie eine Anfrage der Grünen-Fraktion im bayerischen Landtag ans Licht gebracht hat. Mit Stand vom 15.06.2021 wurden Daten über 1644 Personen gespeichert, begonnen hat das Projekt “EASy Gewalt und Sport” (Abkürzung für “Ermittlungs- und Analyseunterstützendes EDV-System”) am 24.01.2020.

Kritik gibt es vor allem dafür, wie leicht Betroffene in die Datei aufgenommen werden. So erfolgt die Aufnahme “nicht auf Basis eines einzelnen relevanten Sachverhalts, sondern auf Grundlage einer sogenannten Individualprognose”, wie die Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf die Grünen-Anfrage beschreibt. Eine Interpretation legt nahe, dass die Aufnahme auch ohne Verdacht auf eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit erfolgen könnte.

Kritiker befürchten, dass durch solche Datensammlungen eine Kartografie der ganzen Fan-Szene in Bayern erstellt werden könnte. Daraus könnte hervorgehen, wer mit wem Kontakt hat, welche Fanclubs besucht werden oder wer Bekannte in Ultra-Gruppierungen hat. Die Staatsregierung äußert dazu, dass die Daten zu Prognosen eingesetzt würden, die der “vorbeugenden Bekämpfung bzw. Verhütung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten” dienen sollen. Der sportpolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Max Deisenhofer, sieht diese Notwendigkeit nicht. Er hält den Besuch von Fußballspielen in Bayern für gefahrlos möglich, die Anzahl der Delikte gehe seit Jahren zurück.

Betroffene Personen werden nicht darüber informiert, dass sie in die Datenbank aufgenommen wurden. Daher haben auch nur sehr wenige Betroffene Gebrauch von ihrem Auskunftsrecht gemacht. Der zuständige Datenschutzbeauftragte Dr. Thomas Petri sieht die Speicherung szenetypischer Daten in vornehmlich präventiver Ausrichtung als “oftmals erforderlich” an. Allerdings ist er der Meinung, dass eine entsprechende Information an die Betroffenen aus Transparenzgründen “zu begrüßen” sei.

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Nach Stop für Wunschzettel-Aktion nun auch kein Weihnachtsgeldzuschuss für Bedürftige

28. November 2018

Nachdem die bayrische Stadt Roth die Wunschzettel-Aktion auf dem diesjährigen Weihnachtsmarkt aufgrund von Datenschutzgründen für nicht durchführbar erklärte (wir berichteten), hat nun die Gemeinde Holzkirchen in Bayern bekanntgegeben, dass es für Bedürftige dieses Jahr keinen Weihnachtszuschuss gäbe. Grund hierfür sei, dass das Landratsamt Miesbach die personenbezogenen Daten der Bedürftigen nicht mehr für den Zweck des Weihnachtszuschusses herausgeben dürfe.

Um Bedürftigen zukünftig dennoch eine finanzielle Hilfe anbieten zu können, plane die Gemeinde nächstes Jahr den Bedürftigen den Weihnachtszuschuss in Form eines Gutscheinmodells zukommen zu lassen.

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Praktische Fragen zur DS-GVO

14. Juli 2016

Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) erstellt derzeit, teilweise gemeinsam mit dem Bayrischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, eine Reihe von kurzen Papieren zu konkreten Fragen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Ziel dieser Serie ist es, möglichst praktische Hilfestellungen zur Umsetzung der DS-GVO zu geben, die ab Mai 2018 in Kraft treten wird.

Nach Papieren zur Rolle der IT-Sicherheit sowie zu Fragen der Zertifizierung ist nun ein Papier zur Videoüberwachung nach der DS-GVO erschienen. Die Papiere sollen ein- bis zwei mal im Monat erscheinen und jeweils einzelne Schwerpunkt der DS-GVO beleuchten.

Lesenswerte Broschüre zum Datenschutz im Krankenhaus

16. Juni 2016

Der Bayrische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, hat eine Broschüre zum Datenschutz im Krankenhaus veröffentlicht. Was zunächst recht träge klingt, ist anschaulich, lebendig und verständlich geschrieben. Die Broschüre begleitet einen (fiktiven) Patienten bei seinem Krankenhausbesuch. Dabei werden selbstverständlich verschiedene Daten des Patienten erfasst und verarbeitet, teilweise aber auch schon vorhandene Daten wieder aufgerufen oder an andere Stellen übermittelt. Die Fragen, die sich dem Patienten dabei stellen, werden in der Broschüre kurz und übersichtich beantwortet.

Insgesamt hat es der Bayrische Landesbeauftragte für den Dateschutz damit geschafft, eine durchaus lesenswerte Lektüre zu erstellen, nicht nur für Patienten.