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BfDI: Kritik an Aktenvernichtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz
Der Bundesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informations- freiheit (BfDI) Schaar hat Medienangaben zufolge das Bundesamt für Verfassungsschutz wegen der Ende Juni bekannt gewordenen Aktenvernichtung im Zusammenhang mit der Mordserie der rechtsextremen Terrorzelle NSU kritisiert. Die Vernichtung der Akten sei gesetzlich nicht gedeckt. Das Argument, man habe die Akten aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichten müssen, sei gleichermaßen nicht legitim und “völlig unverständlich”. Es gebe nur die Vorschrift zur Sperrung von Akten, keine “Aktenvernichtungsverpflichtung”. Außerdem verdiene die Arbeit des Datenschutzbeauftragten beim Bundamt für Verfassungsschutz eine Rüge. Dessen Aufgabe bestünde nicht nur aus der Wahrung des Datenschutzes, sondern auch darin, dass Daten verfügbar seien. Die entscheidende Aufgabe, dass die Strukturen der Datenhaltung ordentlich sind, weise “offensichtliche Mängel” auf. Auch bei der Schulung der Mitarbeiter gebe es offenbar “erschreckende Wissenslücken”, so Schaar.
BfDI: Hamburger Transparenzgesetz zur Nachahmung empfohlen
“Es ist zu hoffen, dass dieses Beispiel Schule machen wird, etwa bei der anstehenden Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes. Hinweisen möchte ich bei dieser Gelegenheit auch darauf, dass es in fünf Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Niedersachsen) bis heute noch kein Landesgesetz für Informationsfreiheit gibt. Ich würde es sehr begrüßen, wenn diese letzten weißen Flecken auf der Landkarte der Informationsfreiheit endlich gefüllt würden.”, kommentierte Schaar.
BfDI: Kritik an Stiftung Datenschutz
BfDI: Kritik an Erfassung von Fluggastdaten
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat die Entscheidung der Innenminister der EU-Mitgliedstaaten für ein europaweites System zur fünfjährigen Speicherung von Fluggastdaten öffentlich kritisiert. Die Entscheidung zur anlasslosen Vorratsspeicherung von Daten unverdächtiger Flugpassagiere sei ein weiterer großer Schritt zur lückenlosen Überwachung alltäglichen Verhaltens, wovor das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten ausdrücklich gewarnt habe. Er könne nur dringend mahnen, diese Warnung ernst zu nehmen. Das Gericht habe festgestellt, dass die Vermeidung einer Totalüberwachung zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland gehöre und für weitere Vorratsdatenspeicherungen – auch auf europäischer Ebene – deshalb kaum noch Raum bestünde. Außerdem sei das Vorhaben, alle Fluggäste auf der Grundlage der Daten einer Gefahrenanalyse zu unterziehen, aufgrund seiner Parallelen zu einer Rasterfahndung sehr bedenklich.
BfDI: Dritter Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat am heutigen Tag seinen 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2010 und 2011 vorgelegt. Darin stellt er fest, dass immer mehr Menschen von ihrem Recht auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen Gebrauch machen. So sei die Anzahl gestellter Anträge auf Akteneinsicht bei Bundesbehörden nach dem Informationsfreiheitsgesetz im vergangenen Jahr um 110 Prozent – insgesamt auf 3.280 Anträge – angestiegen, während im ersten Berichtszeitjahr 2010 die Bundesbehörden lediglich 1.557 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz verzeichnet worden seien.
BfDI: Löschung aller ELENA-Daten
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, hat bekannt gegeben, sich nach dem Stopp des ELENA-Verfahrens davon überzeugt zu haben, dass sämtliche personenbezogenen Daten gelöscht sind, die im Rahmen dieses Verfahrens bei der früheren Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren gespeichert waren. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung des ELENA-Verfahrensgesetzes Anfang Dezember 2011 seien bereits sämtliche Schlüssel für die ELENA-Daten durch den BfDI vernichtet worden, der den Datenbankhauptschlüssel verwaltet hatte. Damit galten die ELENA-Daten juristisch bereits als gelöscht. Gleichwohl sei zwischen den am ELENA-Verfahren Beteiligten vereinbart worden, die Daten zudem physikalisch zu löschen. Zu diesem Zweck seien Verfahren entwickelt worden, die den Sicherheitsstandards für die Löschung staatlicher Geheimnisse entsprechen, um die Daten sowohl bei der Zentralen Speicherstelle als auch bei der Registratur Fachverfahren sicher zu löschen. Diese Löschung der ELENA-Daten sei nun erfolgreich durchgeführt und diese seien auch physikalisch nicht mehr vorhanden, teilte Schaar mit.
BfDI: Kritik an neuer Datenschutzerklärung von Google
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat die von Google für den 01.03.2012 angekündigte neue Datenschutzerklärung scharf kritisiert. Sie werfe vielzählige datenschutzrechtliche Fragen auf, was bereits die französische Datenschutzaufsichtsbehörde Commission Nationale de l´Informatique et des Libertés (CNIL) mittels Schreibens an den Konzern adressiert habe. Die seitens der CNIL im Auftrag der Artikel 29-Gruppe der Europäischen Datenschutzbeauftragten durchgeführte Analyse der neuen Datenschutzerklärung habe ergegeben, dass diese den EU-Vorschriften zum Datenschutz widerspreche. Schaar selbst meldet insbesondere wegen der Verknüpfung personenbezogener Daten von Google-Kunden aus unterschiedlichen Diensten rechtlich massive Bedenken an. Kritisch sei, dass die Nutzer der Neufassung der Datenschutzerklärung nicht in ausreichender Klarheit entnehmen können, welche Daten das Unternehmen für welche Zwecke erhebt, speichert, übermittelt und auswertet. Er fordert Google daher auf, die angekündigte Umstellung der Datenverarbeitungsregeln auszusetzen, bis alle Zweifel an der Rechtskonformität ausgeräumt sind.
BfDI: Bundesverfassungsgericht sorgt für besseren Schutz der Grundrechte
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24.02.2012 explizit begrüßt. In diesem wurde die Regelung des § 113 Abs. 1 S. 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) für verfassungswidrig erklärt, wonach Ermittlungsbehörden ein beschlagnahmtes Mobiltelefon auslesen und gespeicherte Daten durchsuchen konnten, obwohl für diese Vorgehensweise keine Ermächtigungsgrundlage vorhanden ist. Auskünfte über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse dürfen danach zwar erteilt werden, allerdings bedürfe es dazu einer ausdrücklichen gesetzlichen Neuregelung.
Diese höchstrichterliche Beschränkung der Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten führe zu einem verbesserten Grundrechtsschutz, so Schaar. Der Beschluss verdeutliche, dass ein Zugriff auf Telekommunikationsdaten immer nur unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses zulässig ist und der Gesetzgeber noch etliche Hausaufgaben zu erledigen hat. Dies betreffe auch die Auskunftserteilung von dynamischen IP-Adressen. (sa)
BfDI: Datenschutzmängel bei staatlicher Überwachungssoftware
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, hat Medienberichten zufolge die Trojanersoftware zur Überwachung von Computern, die seitens des Bundeskriminalamtes, des Zollfahndungsamtes sowie der Bundespolizei eingesetzt wurde, auf ihre Datenschutzkonformität hin untersucht. Er sei zu dem Ergebnis gekommen, dass zwar kein unerlaubtes Kopieren von Daten und keine rechtswidrige Überwachung via Mikrofon oder Kamera von staatlicher Seite erfolgt seien, der Einsatz der Trojanersoftware den Kernbereich privater Lebensgestaltung dennoch nicht wahre, da aus der Gesamtdatei von abgehörten Gesprächen die privaten Abschnitte nicht einzeln zu löschen seien. Zudem sei das Entfernen der Trojanersoftware von überwachten Computer datenschutzrechtlich problematisch, was u.a. darauf zurückzuführen sei, dass es für Dritte mit Systemzugriff möglich wäre, einen von Ermittlern auf einem Rechner zurückgelassenen Trojaner wieder zu aktivieren und brauchbar zu machen. Die Rechtsmäßigkeit der Nachladefunktion soll Schaar noch offen gelassen habe, weil er bisher keinen Zugriff auf den Quelltext des Programms erhalten habe. Eine Überprüfung werde allerdings bald nachgeholt. (sa)