ADAC fordert für Autobesitzer mehr Entscheidungshoheit über ihre eigenen Daten

15. Januar 2020

Der ADAC hat im Rahmen von zwei Untersuchungen aus den Jahren 2015 und 2019 analysiert, welche Daten von modernen Automodellen erhoben, gespeichert und an den Hersteller weitergeleitet werden. Der ADAC bemängelt, dass dieser Vorgang für Fahrer nicht ausreichend erkennbar sei und fordert mehr Rechte für die Verbraucher.

Welche Daten ein Auto im Einzelnen übermittelt hängt vom jeweiligen Fahrzeugtyp ab. Die vom ADAC erstellte Liste mit betroffenen Daten ist daher nicht allgemeingültig. Eine vollständige Aufzählung kann nur der Hersteller liefern. Von der Übermittlung erfasst sind jedenfalls Daten wie die GPS-Position und Technikdetails vor allem aber auch Daten zum Fahrverhalten der Autobesitzer. Rückschlüsse auf den Fahrstil und auf das Bremsverhalten des Fahrers sind damit ebenso möglich.

Laut ADAC sei es für den Fahrzeugbesitzer nicht ausreichend ersichtlich, dass es zur Datenübertragung bzw. zur Datenerfassung kommt. Auch wie die Hersteller mit den Daten umgehen, würde dem Verbraucher nicht offen kommuniziert. Der ADAC fordert daher mehr Transparenz, freien Datenzugang, Datensicherheit und Entscheidungsbefugnis der Fahrer über ihre eigenen Daten. Notfalls verlangt der Automobilclub neue gesetzliche Reglungen zur Durchsetzung dieser Rechte.

Die DSGVO bietet zumindest für personenbezogene Daten weitreichenden Schutz. Ihre Grundsätze gelten auch für die Automibilbranche. Kommt es zu entsprechenden Verstößen, sind behördliche Sanktionen oder Schadensersatzansprüche nicht auszuschließen. Für die Hersteller wird es daher wichtig sein, rein technische von personenbezogenen Daten zu unterscheiden und letztere rechtskonform zu schützen.

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