Schlagwort: ADAC
15. Januar 2020
Der ADAC hat im Rahmen von zwei Untersuchungen aus den Jahren 2015 und 2019 analysiert, welche Daten von modernen Automodellen erhoben, gespeichert und an den Hersteller weitergeleitet werden. Der ADAC bemängelt, dass dieser Vorgang für Fahrer nicht ausreichend erkennbar sei und fordert mehr Rechte für die Verbraucher.
Welche Daten ein Auto im Einzelnen übermittelt hängt vom jeweiligen Fahrzeugtyp ab. Die vom ADAC erstellte Liste mit betroffenen Daten ist daher nicht allgemeingültig. Eine vollständige Aufzählung kann nur der Hersteller liefern. Von der Übermittlung erfasst sind jedenfalls Daten wie die GPS-Position und Technikdetails vor allem aber auch Daten zum Fahrverhalten der Autobesitzer. Rückschlüsse auf den Fahrstil und auf das Bremsverhalten des Fahrers sind damit ebenso möglich.
Laut ADAC sei es für den Fahrzeugbesitzer nicht ausreichend ersichtlich, dass es zur Datenübertragung bzw. zur Datenerfassung kommt. Auch wie die Hersteller mit den Daten umgehen, würde dem Verbraucher nicht offen kommuniziert. Der ADAC fordert daher mehr Transparenz, freien Datenzugang, Datensicherheit und Entscheidungsbefugnis der Fahrer über ihre eigenen Daten. Notfalls verlangt der Automobilclub neue gesetzliche Reglungen zur Durchsetzung dieser Rechte.
Die DSGVO bietet zumindest für personenbezogene Daten weitreichenden Schutz. Ihre Grundsätze gelten auch für die Automibilbranche. Kommt es zu entsprechenden Verstößen, sind behördliche Sanktionen oder Schadensersatzansprüche nicht auszuschließen. Für die Hersteller wird es daher wichtig sein, rein technische von personenbezogenen Daten zu unterscheiden und letztere rechtskonform zu schützen.
10. November 2015
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) ist abermals mit Negativschlagzeilen in Erscheinung getreten. Wer auf der Homepage des ADAC das Antragsformular für eine ADAC-Kreditkarte aufrief, soll Medienberichten zufolge seit Anfang Oktober auch den Namen, Mitgliedsnummern, Eintrittsdatum und Art der Mitgliedschaft anderer ADAC-Mitglieder gesehen haben. Zwar seien keine weiteren Daten angezeigt worden (wie z. B. Bankinformationen), dennoch könne ein Missbrauch nicht ausgeschlossen werden.
Nachdem diese Panne bekannt wurde, sei die Antragsseite umgehend entfernt worden. Eigentlich habe man prüfen wollen, wie viele Betroffene es gibt, damit diese persönlich informiert werden. Nach neueren Berichten wird der ADAC davon jedoch Abstand nehmen. Man könne nicht mehr genau feststellen, wer genau betroffen war.
25. September 2013
Medienberichten zufolge hat der Bundesrat am vergangenen Freitag eine Stellungnahme zum Auto-Notrufsystem eCall verabschiedet.
eCall steht für Emergency Call und ist ein für Kraftfahrzeuge von der EU geplantes Notrufsystem. Es soll ab 2015 in allen neuen Autos vom Hersteller eingebaut werden. Das System löst im Falle eines Unfalls automatisch einen Notruf an eine europäisch einheitliche Notrufnummer aus und übermittelt einen Minimaldatensatz (u.a. Koordinaten des Unfallortes, Zeit, Fahrzeug-ID) an eine Unfallzentrale. Dadurch soll Hilfe schneller eintreffen und die Zahl der Unfalltoten und Verletzten deutlich minimiert werden. eCall wird auch vom ADAC unterstützt. ADAC-Experte Thomas Strobl betont, dass bei eCall nicht nur die technische Umsetzung wichtig sei, sondern – da es sich hierbei um eine Datenübermittlung handelt – auch der Datenschutz gewahrt werden müsse.
Über den Minimaldatensatz hinaus können auch weitere umfangreiche Informationen übermittelt werden. Diese können insbesondere für Versicherer und Fahrzeughersteller wertvoll sein. Der Bundesrat verlangt, dass insbesondere für solche zusätzlichen Daten eine konkrete Regelung getroffen werden müsse.
Als Starttermin für eCall ist Oktober 2015 gesetzt. Heise.de zufolge beklagt der Bundesrat die Einführungsfrist und glaubt nicht, dass diese realistisch eingehalten werden könne, da wichtige technische Rahmenbedingungen noch gar nicht vorlägen und ohne diese keine Ausschreibungen für entsprechende Leitstellentechnik getätigt werden könne. Der Bundesrat erwarte ebenfalls eine Regelung darüber, wie die Kosten der durch eCall zusätzlich eingehenden und zu verarbeitenden Notrufe getragen werden.