Schlagwort: Großbritannien
30. August 2021
Letzten Donnerstag kündigte die britische Regierung an, sich zukünftig von den wesentlichen Inhalten der DSGVO trennen und ein neues Gesetz einführen zu wollen. Der Datenschutz solle weniger bürokratisch sein und einige Vorschriften sollen abgeschafft werden. Konkret als Beispiele wurden dabei die Cookie-Banner genannt, die von Minister Oliver Dowden in vielen Fällen als ‚sinnlos‘ angesehen werden. Diese Banner, die vom Webseiten-Besucher eine Einwilligung in das Speichern seiner Daten durch Cookies verlangen, sollen nach dem Willen der britischen Regierung zukünftig nur noch erforderlich sein, wenn ein hohes Risiko für die Privatsphäre der Besucher besteht. Dabei sollen vor allem kleine Unternehmen und Wohltätigkeitsorganisationen entlastet werden. Nach der Aussage von Oliver Dowden soll von diesen nicht dasselbe verlangt werden, wie von riesigen Social-Media-Unternehmen.
Auch freiere internationale Datenflüsse sind geplant. Dazu will Großbritannien Datenschutzvereinbarungen mit weiteren Staaten abschließen, u.a. den USA und Dubai. Die Abkommen sollen dabei z.B. Online-Banking und die Strafverfolgung regeln.
Eingerichtet werden soll auch ein ExpertInnen-Rat, der “International Data Transfers Expert Council”. Dieser Rat soll Vereinbarungen treffen und gleichzeitig auf die Einhaltung des Datenschutzes achten.
Der Vorschlag für das neue Gesetz soll im Laufe des Septembers veröffentlich werden. Die EU-Kommission plant dann eine sofortige Überprüfung, ob das geplante Gesetz dem Datenschutzniveau der EU entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, hätte dies Folgen für den erst seit zwei Monaten bestehenden Angemessenheitsbeschluss. Dieser kann jederzeit ausgesetzt und beendet werden, bekräftigte ein Kommissionsprecher. Dann würde die Datenübertragung zwischen Großbritannien und der EU wieder wesentlich komplizierter. Da Datentransfers sodann einer erneuten Überprüfung unterliegen und zum Beispiel Standardvertragsklauseln geschlossen werden müssen. Großbritanniens Minister Dowden versichert hingegen, das Datenschutzniveau der EU würde beibehalten.
Es ist das erste Mal seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU, dass die britische Regierung europäische Regeln verwerfen will. Die weitere Entwicklung bliebt abzuwarten und wird maßgeblich von dem Inhalt des Gesetzesentwurfes abhängen.
16. November 2018
Nachdem sich die EU mit Großbritannien letztendlich auf einen Entwurfstext für ein Austrittsabkommen geeinigt haben, rückt der Austritt am 29. März 2019 immer näher. Demnach stellt sich die Frage wie sich der Datenschutz in Großbritannien gestalten wird.
EU und Großbritannien haben sich nun in 5 kurzen Artikeln verständigt, dass das europäische Datenschutzrecht während der Übergangsphase weiterhin im Wesentlichen gelten soll. In Artikel 71 (1) des Abkommens wird dabei zwischen den Daten, die bis zum Ablauf des Übereinkommens verarbeitet werden und solchen, die danach verarbeitet unterschieden. Bis zum Ende der Übergangsphase gilt weiterhin EU-Recht. In Artikel 71 (2) hat Großbritannien die Möglichkeit ein nationales Datenschutzgesetz zu beschließen und dafür einen Angemessenheitsbeschluss mit der EU auszuhandeln. Artikel 73 des Abkommens schreibt nieder, dass Daten aus Großbritannien wie Daten aus den Mitgliedsländern behandelt werden.
Spannend bleibt, ob dieses Übereinkommen überhaupt Wirkung entfalten wird, da das britische Parlament ein Strich durch diese Rechnung machen könnte.
Gesetzt den Fall es gäbe keinen Deal, würde es keinen Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO geben. Großbritannien müsste demnach wie ein Drittland behandelt werden.
10. April 2017
Das ‘Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland` (Großbritannien) wird aus der EU austreten. Der sogenannte Brexit ist inzwischen beschlossene Sache und hat begonnen. Mit Ablauf der nächsten zwei Jahre wird der Brexit vollzogen sein.
Jetzt muss sich die Frage stellen, wie sich der Datenschutz nach dem Brexit entwickelt, denn vor allem für Datenübermittlungen in Nicht-EU-Länder gelten besonders strenge Regeln und zu diesen Nicht-EU-Ländern gehört dann auch Großbritannien.
Großbritannien kann schon immer als Pionier auf dem Gebiet des Datenschutzes bezeichnet werden und ist auch heute noch aktiv an der EU-Datenschutzrecht Gesetzgebung beteiligt. Die anstehende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) spielt für Großbritannien jedoch keine Rolle mehr, weil sie zum Zeitpunkt des in Krafttretens, sofern der Brexit nach Plan läuft, nicht mehr in der EU sind, sodass Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf die DSGVO keinen Sinn machen. Allerdings ist zu beachten, dass der Regierung Großbritanniens daran gelegen sein muss, dass auch nach dem Brexit ein freier Datenfluss zwischen dem dann Nicht-EU-Land und den EU-Ländern gegeben sein muss. Deswegen ist davon auszugehen, dass sich das Datenschutzrecht nach dem Brexit dem der DSGVO anpassen wird, sodass keine Beeinträchtigungen bestehen. Ansonsten besteht die Möglichkeit das Firmen ihre Firmensitze in die EU verlegen, was zu einer Katastrophe für die Wirtschaft Großbritanniens führen kann.