Whistleblower-Tools für den DSA und DMA
Die EU-Kommission hat zwei Whistleblower-Tools im Rahmen des Digital Services Act (DSA) und des Digital Markets Act (DMA) herausgebracht laut Pressemitteilung von 30.04.2024. Diese Instrumente bieten Individuen die Möglichkeit, ohne Angst vor Nachteilen Informationen anzugeben, die Verstöße gegen die beiden Gesetze aufdecken können.
Einführung durch die EU-Kommission
Die EU-Kommission hat bekanntgegeben, dass sie zwei Whistleblower-Tools eingeführt hat. Hiermit können Einzelpersonen auf Rechtsverletzungen von nach dem DSA benannten großen Online-Plattformen (VLOPs) und Suchmaschinen (VLOSEs) oder Gatekeepern nach dem DSA hinweisen. Der DSA und der DMA sind beide Anfang dieses Jahres vollständig gültig geworden.
Sicherung der Anonymität
Die Tools ermöglichen es Hinweisgebern die jeweiligen Informationen sehr flexible bereitzustellen. Deshalb können die Hinweise anonym erteilt werden. Die Sicherung der Identität des Informanten erfolgt mittels Verschlüsselungen, die laut der EU-Kommission ein unabhängiger Dritter zertifiziert hat.
Einfache Hinweisabgabe
Im Übrigen ist die Art der Informationsbereitstellung weder an eine Form noch an eine bestimmte Amtssprache gebunden. Whistleblower können also die Informationen als Berichte, Memos, E-Mail-Verläufe, Datenmetriken, interne Forschungen, Entscheidungen oder in sonstiger Form zur Verfügung stellen.
Relevante Informationen nach dem DSA
Die EU-Kommission stellt eine nicht abschließende Liste an Themen bereit, die Hinweisgeber über das DSA-Tool einreichen können. Dazu gehören „Praktiken der Inhaltsmoderation, Funktionsweisen von Empfehlungssystemen, Werbepraktiken, Bewertungen und Abschwächungen von Risiken im Zusammenhang mit den Grundrechten der Nutzer, öffentliche Sicherheits- und Gesundheitsbedenken, zivile Diskurse und Wahlprozesse und der Schutz der Rechte von Kindern“.
Relevante Informationen nach dem DMA
Auch für das DMA-Whistleblower-Tool listet die EU-Kommission eine Reihe an relevanten Themen auf. Hierzu zählen die Verwendung von Paritätsklauseln, die Verwendung von nicht-öffentlich verfügbaren Daten von Geschäftsnutzern von Gatekeepern und die Verknüpfung von personenbezogenen Daten ohne die Zustimmung der Nutzer. Außerdem können auch etwa die Bevorzugung von eigenen Diensten des Gatekeepers oder gegen Art. 5-7 DMA verstoßende Praktiken relevant sein.
Einreichung von Beschwerden
Beschwerden von Verletzungen gegen den DSA können auch beim nationalen Koordinator für digitale Dienste eingereicht werden. Für Verletzungen des DMAs ist die zuständige Kontaktstelle der Kommission oder die nationalen Wettbewerbsbehörden des eigenen Mitgliedstaats zuständig.
Fazit
Die Einführung von Whistleblower-Tools durch die EU-Kommission markiert einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Missständen im digitalen Bereich. Diese Instrumente haben das Potenzial die Transparenz und den Schutz der Grundrechte im EU-Digitalmarkt zu stärken und es Einzelpersonen zu ermöglichen, aktiv zur Sicherheit des Online-Umfelds beizutragen. Spannend bleibt nun, ob die Whistleblower-Tools für den DSA und DMA dies in der Anwendung auch Erfüllen werden.
Übrigens: Durch die EU-Hinweisgeberrichtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz sind viele Unternehmen, Organisationen und Behörden verpflichtet, ein Whistleblowersystem einzurichten. Das KINAST Whistleblowersystem (Whistleblowing Hinweisgebersystem – KINAST) ist unsere Lösung für Unternehmen, welche ein rechtssicheres Meldesystem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bereitstellen und zum eigenen Vorteil nutzen möchten.