DMA für Torwächter seit März gültig

20. März 2024

Die digitale Welt für Großkonzerne in Europa erlebt eine neue einschneidende Veränderung. Seit dem 7. März 2024 ist das Gesetz über Digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) für alle sechs Torwächter gültig. Das bedeutet, dass Apple, Alphabet, Meta, Amazon, Microsoft und ByteDance dazu verpflichtet sind, sämtliche Bestimmungen des DMA vollständig umzusetzen.

Die Torwächter

Im September 2023 hat die Kommission bestimmt, wer zu den sogenannten „Gatekeepern“ (Torwächtern) gehört. Torwächter sind digitale Plattformen, deren zentrale Dienste ein wichtiges Zugangstor für und zu Verbrauchern darstellen. Laut Pressemitteilung der EU-Kommission vom 06.09.2023 trifft dies auf Apple, Alphabet, Meta, Amazon, Microsoft und ByteDance zu. Zu ihnen gehören insgesamt 22 Plattformdienste. ByteDance, zu dem TikTok gehört, hat jedoch Beschwerde gegen seine Benennung als Torwächter eingelegt. Nicht umfasst sind außerdem zum Beispiel iMessage von Apple und die Suchmaschine Bing von Microsoft. Zudem läuft momentan eine Prüfung, ob Dienste von Booking und X (vormals Twitter) auch zu den Gatekeepern gehören.

Faire Märkte als Ziel

Der DMA zielt laut Pressemitteilung der EU-Kommission vom 07.03.2024 darauf ab, die „digitalen Märkte in der EU bestreitbarer und fairer zu machen“. Er führt neue Vorschriften ein, die europäischen gewerblichen und privaten Nutzern mehr Rechte gewähren sollen. Insgesamt soll das Gesetz gerechte Wettbewerbsbedingungen schaffen.

Neuerungen für gewerbliche Nutzer

Gewerbliche Nutzer in der EU, die von den Diensten der Torwächter abhängig sind, sollen ab sofort faire Wettbewerbsbedingungen erhalten. Dazu können sie etwa von den Torwächterdiensten Interoperabilität verlangen, um neue Anwendungen auf den Markt zu bringen. Zudem erhalten sie das Recht „auf die durch ihre Tätigkeiten auf den Plattformen der Torwächter generierten Daten zugreifen“ zu können.

Neuerungen für Endnutzer

Endnutzer in Europa haben ebenfalls Grund zur Freude. Sie können durch verschiedene Entscheidungsmöglichkeiten wählen, welche Software sie nutzen möchten und sind nicht an Standardvoreinstellungen der Torwächter gebunden. Zudem erhalten sie eine verbesserte Kontrollmöglichkeiten über ihre Daten und können einfacher zwischen verschiedenen Diensten wechseln, ohne ihre Daten zu verlieren. Eine Änderung, auf die sich Verbraucher freuen können, ist zum Beispiel, dass in Zukunft Messengerdienste auch Nachrichten von anderen Diensten erhalten müssen. So könnte es bald möglich sein eine Nachricht von Signal an WhatsApp zu senden.

Umsetzung durch die Torwächter

Verschiedene Gatekeeper haben schon vor Fristablauf damit angefangen, die Vorgaben des DMA umzusetzen. So hat zum Beispiel Google im Oktober 2023 seinen Nutzern mehr Datenschutzoptionen eingeräumt. Auch Meta hat unteranderem aufgrund der DMA-Regeln begonnen vermehrt mit der Einwilligung als Grundlage für die Datenverarbeitung zu arbeiten. Ab dem 07.03.2023 müssen die Torwächter in einem Compliance Bericht die Wahrung der Vorschriften beweisen. Neben der öffentlichen Fassung des Berichts müssen sie auch gegenüber einer unabhängigen Stelle sämtliche Techniken für das Verbraucher-Profiling offenlegen.

Sanktionsmittel der Kommission

Die Kommission gibt an, dass sie die Einhaltung des Gesetzes sorgfältig überwachen und gegebenenfalls Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen wird. Bei Verstößen gegen den DMA kann die Kommission Bußgelder von bis zu 10 % des weltweit erzielten Gesamtumsatzes erlassen. Hält sich das Unternehmen wiederholt nicht an die Vorgaben kann die Geldbuße bis zu 20 % des Gesamtumsatzes sein. Weitere Abhilfemaßnahmen sind Zwangsverkäufe von Unternehmensteilen oder das Verbot von Unternehmenskäufen.

Überwachungsgebühr für Torwächter?

Außerdem fordert die Bundesregierung und 17 europäischen NGOs, dass die Gatekeeper eine Überwachungsgebühr zahlen. Diese soll personelle und finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um den DMA besser und fairer durchsetzen zu können. Laut einer von Politico veröffentlichten informellen Stellungnahme der Bundesregierung sei eine alleinige Finanzierung der Überwachungsmaßnahmen durch die Kommission nicht ausreichend. Vergleichbare Systeme gäbe es bereits Bankensektor und für den neuen Digital Services Act (DSA).

Fazit

Der DMA ist für Torwächter seit März gültig. Damit betritt Europa eine neue Ära digitaler Regulierung. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird nicht nur den Wettbewerb stärken, sondern auch die Rechte der Verbraucher schützen und den digitalen Raum für Innovationen öffnen. Das Gesetz setzt neue Standards für digitale Torwächter in Europa. Insbesondere ist die verbesserte Kontrolle über Daten zu begrüßen. Eine Überwachungsgebühr könnte zudem die Effektivität des DMA erheblich steigern.