OLG Köln: Irische Niederlassung ist verantwortlich für Google-Suche
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat kürzlich ein wegweisendes Urteil gegen die irische Tochter des Technologieriesen Google gefällt. Darin stärkt es die Rechte der Betroffenen in der EU und erleichtert die Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Entscheidung des OLG Köln vom 05.07.2024 stellt fest, dass die irische Niederlassung für die Google-Suche verantwortlich ist. Betroffene können somit die Löschung rechtswidriger Suchergebnisse direkt in der EU verlangen und müssen hierfür nicht Klage in den USA erheben.
Hintergrund des Falls
Der Kläger hatte die Löschung eines Suchergebnisses nach Art. 17 DSGVO gefordert, das eine rufschädigende Falschbehauptung und eine Urheberrechtsverletzung enthielt. Google hielt dem entgegen, dass die irische Tochter keinen Einfluss auf die Suchergebnisse habe. Vielmehr fielen sämtliche Entscheidungen hierüber in den USA. Zudem sei die US-amerikanische Muttergesellschaft auch in der Datenschutzerklärung als zuständige Stelle aufgelistet.
Entscheidung der Vorinstanz
In erster Instanz hatte sich das Landgericht Köln Googles Ansicht angeschlossen und die Klage abgewiesen. Die irische Niederlassung sei datenschutzrechtlich nicht verantwortlich. Vielmehr liege die Zuständigkeit beim Mutterkonzern in den USA.
OLG Köln: irische Tochtergesellschaft ist rechtlich verantwortlich
Das OLG Köln trat dem nun entgegen und hob das Urteil der Vorinstanz mit ihrer Entscheidung (15 U 60/23) auf. Das Verlinken auf ein offensichtlich rechtswidriges Suchergebnis auf google.de sei unzulässig. Hierfür sei die irische Google-Niederlassung als Betreiberin von google.de auch datenschutzrechtlich verantwortlich im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist. Das OLG Köln hat zudem klargestellt, dass Google Irland sich nicht durch eine Datenschutzerklärung ihrer Haftung entziehen kann.
Bedeutung des Urteils
Das Urteil stärkt die Betroffenenrechte und damit den Datenschutz insgesamt. Insbesondere müssen Betroffene nicht den umständlichen und kostspieligen Weg einer Klage in den USA gehen. Zudem verdeutlicht die Entscheidung, dass sich Unternehmen nicht durch eigene Erklärungen im Rahmen der Datenschutzerklärung oder durch organisatorische Verschiebungen der Verantwortung entziehen können.
Fazit
Das OLG Köln hat die Revision nicht zugelassen. Nun bleibt Google lediglich die Möglichkeit sich im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde an den BGH zu wenden. Das Urteil ist ein Sieg für den Datenschutz und stärkt die Betroffenenrechte. Das OLG Köln hat festgestellt, dass die irische Niederlassung verantwortlich für die Google-Suche ist. Dies erleichtert die Durchsetzung der DSGVO gegen große Technologiekonzerne mit Hauptsitz in den USA oder anderen Staaten erheblich.