Google verlegt aufgrund der Unsicherheiten des Brexit die Verantworltichkeit für UK-Betroffenendaten in die USA

5. März 2020

Google verlegt die Verantwortlichkeit für ihre britischen Nutzerdaten von Irland in die USA. Damit unterstellt Google die Daten der Zuständigkeit der US-Regulierungsbehörden.

Dieser Wechsel könnte Auswirkungen auf den Umfang des rechtlichen Schutzes der britischen Nutzerdaten von Google haben. Denn im Gegensatz zu Irland, unterliegen die USA nicht den strengen Anforderungen der DSGVO.

Die Verlegung der Verantwortlichkeit erfolgt aufgrund des Ausstiegs Großbritanniens aus der Europäischen Union und den damit geschaffenen Unsicherheiten über die Zukunft der Datenschutzbestimmungen des Landes.

Am 24. Januar 2020 hat die EU das Austrittsabkommen mit Großbritannien unterzeichnet. Das Austrittsabkommen beinhaltet eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020. Während dieser Übergangsfrist wird Großbritannien weiterhin wie ein EU-Mitgliedsstaat behandelt. Die DSGVO findet dementsprechend weiter Anwendung.

Was nach der Übergangszeit wird, bleibt abzuwarten. Falls kein weiteres internationales Abkommen geschlossen wird, würde Großbritannien spätestens dann zu einem Drittland im Sinne der DSGVO werden. Möglich wäre aber auch der Erlass eines Angemessenheitsbeschlusses gem. Art. 45 DSGVO durch die EU-Kommission.

Das Datenschutzrecht in Großbritannien wird durch das Datenschutzgesetz von 2018 (Data Protection Act) geregelt, dass die Umsetzung der DSGVO im Vereinigten Königreich darstellt.

Darüber hinaus plant die britische Regierung, laut britischer Datenschutzbehörde, mit dem Ende der Übergangsfrist, die DSGVO als „UK DSGVO“ in das britische Recht zu übernehmen.

Google selbst teilte mit, dass sich die Datenschutzstandards für britische Nutzer mit der Verlegung der Verantwortlichkeit nicht ändern sollen.