Schlagwort: Data Protection Commission

390 Millionen Euro Sanktionen für Meta

5. Januar 2023

Nur kurze Zeit nach dem letzten Millionenbußgeld hat die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC) erneut gegen den Meta-Konzern Sanktionen verhängt. Der Gesamtbetrag von 390 Millionen Euro setzt sich aus Bußgeldern gegen Facebook (210 Millionen Euro) und Instagram (180 Millionen Euro) zusammen.

Rechtsgrundlage Vertrag statt Einwilligung?

Anstoß für die Untersuchung der DPC gaben die Beschwerden eines Österreichers und eines Belgiers am 25. Mai 2018, dem Tag des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach einer Änderung der Nutzungsbedingungen sollten die personenbezogenen Nutzerdaten nicht mehr auf Basis einer Einwilligung, sondern auf vertraglicher Basis verarbeitet werden. Dazu zählte auch die Nutzung für personalisierte Werbung.

Meta argumentierte, dass mit der Annahme der aktualisierten Nutzungsbedingungen ein Vertrag mit dem Nutzer zustande gekommen sei. Die Verarbeitung der Nutzerdaten im Zusammenhang mit der Bereitstellung ihrer Facebook- und Instagram-Dienste sei für die Erfüllung dieses Vertrags, einschließlich der Bereitstellung personalisierter Dienste und verhaltensorientierter Werbung, erforderlich, sodass diese Verarbeitungen gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (die „vertragliche“ Rechtsgrundlage für die Verarbeitung) rechtmäßig gewesen seien.

Dagegen vertraten die Beschwerdeführer die Meinung, dass Meta sich weiterhin auf die Einwilligung als Rechtsgrundlage berufe. Indem Meta den Zugang zu seinen Diensten von der Zustimmung der Nutzer zu den aktualisierten Nutzungsbedingungen abhängig mache, zwinge es sie faktisch dazu, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für verhaltensbezogene Werbung und andere personalisierte Dienste zuzustimmen.

Jahrelange Entscheidungsfindung

In einem Beschlussentwurf vom Oktober 2021 hatte die DPC eine Geldbuße zwischen 28 und 36 Millionen Euro für angemessen erachtet. Meta habe demnach gegen seine Transparenzpflichten verstoßen, indem Nutzer nicht ausreichend über die Verarbeitungsprozesse informiert worden seien. Metas Vorgehen hinsichtlich der Rechtsgrundlage sei jedoch zulässig gewesen.

Die im Rahmen des Kooperations- und Kohärenzverfahrens beteiligten Datenschutzbehörden waren mit der Entscheidung der DPC nicht einverstanden, sodass schließlich der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) beteiligt wurde. Dieser widersprach der Rechtsauffassung der DPC. Er befand, dass Meta im Rahmen der personalisierten und verhaltensbezogenen Werbung nicht auf einen Vertrag als Rechtsgrundlage zurückgreifen könne.

Laut der Datenschutzorganisation noyb habe die DPC während des Verfahrens mit Meta eng zusammengearbeitet. Meta habe sogar argumentiert, dass die DPC das Vorgehen abgesegnet habe.

Wie geht es nun weiter?

Neben dem Bußgeld hat die DPC Meta dazu verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nachzuweisen, dass die Verarbeitungstätigkeiten entsprechend der Vorgaben angepasst wurden. Wie diese Umsetzung aussehen soll, ist noch unklar. Voraussichtlich wird Meta gerichtlich dagegen vorgehen.

Darüber hinaus hat die DPC angekündigt, gegen den EDSA zu klagen. Dieser hatte ihr aufgetragen, eine weitere Untersuchung gegen Facebook und Instagram hinsichtlich der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten einzuleiten. Der EDSB habe keine allgemeine Aufsichtsfunktion, die mit der der nationalen Gerichte in Bezug auf nationale unabhängige Behörden vergleichbar sei. Es stehe dem EDSB nicht frei, eine Behörde anzuweisen, unbefristete und spekulative Untersuchungen durchzuführen.

Irische Datenschutzbehörde leitet Untersuchung gegen Twitter ein

27. Dezember 2022

Die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commissioner (DPC) hat nach eigenen Angaben Untersuchungen gegen Twitter eingeleitet. Hintergrund ist ein Datenleck des Social Media-Konzerns, bei dem mehrere gesammelte Datensätze mit personenbezogenen Daten von Twitter-Nutzern im Internet zur Verfügung gestellt worden waren. Es sollen dabei weltweit ca. 5,4 Millionen Nutzer betroffen gewesen sein.

Twitter-IDs, E-Mail-Adressen und Telefonnummern betroffen

Das Datenleck war im Januar 2022 bekannt und dann innerhalb von fünf Tagen von Twitter geschlossen worden. In den Datensätzen sollen Twitter-IDs, E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern den betroffenen Personen zugeordnet worden sein. Diese Datensätze wurden in Hacking-Plattformen zum Kauf angeboten.

Womöglich ist die Zahl an Betroffenen sogar noch größer als geschätzt. Laut dem israelischen Sicherheitsforscher Alon Gral sollen sogar Daten von 400 Millionen Twitter-Konten aus einem Datenleck – möglicherweise aus demselben Leck – Elon Musk direkt zum Kauf angeboten worden sein. Daraus angebotene Probedatensätze enthielten die Daten prominenter Personen.

Austausch zwischen DPC und Twitter

Auch wenn Twitter die genauen Zahlen der Betroffenen nicht bestätigt hat, hat das Unternehmen den Vorfall der DPC gemeldet, welche die für Twitter zuständige Datenschutzbehörde ist.  In der nachfolgenden Korrespondenz ergab sich für die DPC der Eindruck, dass eine oder mehrere Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verletzt worden sein könnten. Bereits im November hatte die Vorsitzende der DPC, Helen Dixon, im Interview mit POLITICO Bedenken hinsichtlich Twitters Datenschutzpraxis ausgedrückt.

DPC als Aufsichtsbehörde der Tech-Giganten

Die DPC ist neben Twitter auch für Tech-Giganten wie Google und Facebook zuständig. Diese haben ihre Niederlassungen in Irland und unterfallen damit regelmäßig dem Zuständigkeitsbereich der irischen Datenschutzaufsicht. Aus diesem Grund hat die DPC Twitter 2021 eine Geldbuße von 450.000 Euro auferlegt. Zuletzt war eine massive Geldbuße gegen Meta erfolgt.

Wenn sich der Vorwurf im Untersuchungsverfahren bestätigt, ist angesichts der hohen Sanktionsmöglichkeiten seitens der DPC erneut ein empfindliches Bußgeld zu erwarten. Die DSGVO ermöglicht in Art. 83 Sanktionen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres.

265 Millionen Euro Bußgeld für Facebook-Mutter Meta

29. November 2022

Die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC) verhängte infolge der unrechtmäßigen Veröffentlichung personenbezogener Daten ein Bußgeld in Höhe von 265 Millionen Euro gegen den Meta-Konzern.

Untersuchungsverfahren

Nachdem im April 2021 personenbezogene Daten von bis zu 533 Millionen Facebook- und Instagram-Nutzern aus über 100 Ländern online verfügbar waren, hatte die DPC Untersuchungen eingeleitet. Im Rahmen des Untersuchungsverfahrens arbeitete sie mit den anderen europäischen Datenschutzbehörden zusammen und prüfte die Tools Facebook Search, Facebook Messenger Contact Importer und Instagram Contact Importer. Mithilfe dieser Tools können Nutzer die im Smartphone gespeicherten Kontakte in die Instagram- oder Facebook-App importieren, um so Freunde oder Bekannte zu finden.

Mangelnde technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten

Im Rahmen ihrer Untersuchung beschäftigte sich die DPC mit den sogenannten technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Artikel 25 DSGVO. Mit solchen Maßnahmen müssen nach dem Datenschutzrecht Verantwortliche sicherstellen, dass sie die Rechte der betroffenen Personen umfangreich schützen. Darunter fallen beispielsweise Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten, aber auch physische Schutzmaßnahmen oder das Bestehen zuverlässiger Backups.

Metas technische und organisatorische Maßnahmen sah die DPC nicht als ausreichend an. Daher sprach sie neben dem genannten Bußgeld von 265 Millionen Euro eine Verwarnung sowie die Anordnung aus, innerhalb einer Frist die Verarbeitungsvorgänge in Einklang mit dem Datenschutzrecht zu bringen und hierzu eine Reihe von bestimmten Abhilfemaßnahmen zu treffen.

Nicht das erste Bußgeld für Meta

Meta ist inzwischen vertraut mit Bußgeldern der europäischen Datenschutzbehörden. Insgesamt wurden dem Konzern schon fast eine Milliarde Euro an Geldbußen auferlegt, zuletzt im September in Höhe von 405 Millionen Euro wegen schwerer Datenschutzverstöße bei minderjährigen Instagram-Nutzern. Grund für die beachtliche Höhe der einzelnen Sanktionen ist Artikel 83 DSGVO, wonach Bußgelder bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können. Gegen die bisherigen Entscheidungen hat Meta jeweils Berufung eingelegt, daher ist auch in diesem Fall davon auszugehen, dass Meta das Bußgeld nicht ohne gerichtliche Überprüfung akzeptieren wird.