Schlagwort: DPC

Rekord-Bußgeld gegen Meta

23. Mai 2023

Meta, der Mutterkonzern von Facebook, hat erneut eine Rekordstrafe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro aufgrund eines Verstoßes gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhalten. Die irische Datenschutzbehörde DPC verkündete diese Strafe in Dublin. Das Verfahren betrifft die Beteiligung von Facebook an der Massenüberwachung durch angloamerikanische Geheimdienste, die vor zehn Jahren von Edward Snowden, einem US-Whistleblower, aufgedeckt wurde. Max Schrems, ein Datenschutz-Aktivist aus Österreich, reichte damals eine Beschwerde gegen Facebook ein.

Verfahren kann sich in die Länge ziehen

Das von der DPC verhängte Bußgeld übertrifft die bisherige Rekordstrafe von 746 Millionen Euro, die gegen Amazon.com in Luxemburg verhängt wurde. Zudem ist Meta nun dazu verpflichtet, jede weitere Übermittlung europäischer personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten zu unterbinden, da das Unternehmen weiterhin den US-Überwachungsgesetzen unterliegt.

Meta hat bisher keine Stellungnahme zu der Rekordstrafe abgegeben. Experten gehen jedoch davon aus, dass der US-Konzern gegen die Entscheidung rechtliche Schritte einlegen wird. Die Gerichtsverfahren können sich jedoch über einen längeren Zeitraum erstrecken. In der Zwischenzeit könnte ein neuer Datenpakt zwischen der Europäischen Union und den USA in Kraft treten, um den transatlantischen Datenverkehr neu zu regeln. Meta hatte zuvor mehrfach damit gedroht, sich vollständig aus der EU zurückzuziehen, falls ein dauerhafter transatlantischer Datentransfer nicht möglich sein sollte.

Irische Datenschutzbehörde ging nicht gegen Meta vor

Schrems betonte, dass das verhängte Bußgeld deutlich höher hätte ausfallen können: “Die Höchststrafe liegt bei über vier Milliarden Euro. Und Meta hat über einen Zeitraum von zehn Jahren wissentlich gegen die DSGVO verstoßen, um Gewinne zu erzielen.” Schrems erklärte weiter, dass Meta nun wahrscheinlich seine Systeme grundlegend umstrukturieren müsse, wenn sich die US-Überwachungsgesetze nicht ändern.

Die irische Datenschutzbehörde DPC hatte sich jahrelang geweigert, gegen Facebook in dieser Angelegenheit vorzugehen. Schließlich wurde die DPC durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) dazu verpflichtet, eine Strafe gegen das soziale Netzwerk zu verhängen. Der aktuelle Beschluss betrifft ausschließlich Facebook und nicht andere Dienste wie Instagram oder WhatsApp, die zum Meta-Konzern gehören. Bereits im Januar hatte die DPC Meta jedoch zu einer Strafe in Höhe von 390 Millionen Euro verurteilt, weil Facebook- und Instagram-Nutzer gezwungen wurden, personalisierter Werbung zuzustimmen.

Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung vor fünf Jahren wurden für Meta insgesamt Bußgelder in Höhe von vier Milliarden Euro verhängt. Meta ist nun sechsmal in der Liste der zehn höchsten Bußgelder vertreten, was zu einer Gesamtstrafe von 2,5 Milliarden Euro führt.

Übrigens: Das höchste Bußgeld in Deutschland betrug 35 Millionen Euro und wurde im Jahr 2020 von der Modekette H&M wegen einer unzureichenden Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung in ihrem Onlineshop gezahlt.

390 Millionen Euro Sanktionen für Meta

5. Januar 2023

Nur kurze Zeit nach dem letzten Millionenbußgeld hat die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC) erneut gegen den Meta-Konzern Sanktionen verhängt. Der Gesamtbetrag von 390 Millionen Euro setzt sich aus Bußgeldern gegen Facebook (210 Millionen Euro) und Instagram (180 Millionen Euro) zusammen.

Rechtsgrundlage Vertrag statt Einwilligung?

Anstoß für die Untersuchung der DPC gaben die Beschwerden eines Österreichers und eines Belgiers am 25. Mai 2018, dem Tag des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach einer Änderung der Nutzungsbedingungen sollten die personenbezogenen Nutzerdaten nicht mehr auf Basis einer Einwilligung, sondern auf vertraglicher Basis verarbeitet werden. Dazu zählte auch die Nutzung für personalisierte Werbung.

Meta argumentierte, dass mit der Annahme der aktualisierten Nutzungsbedingungen ein Vertrag mit dem Nutzer zustande gekommen sei. Die Verarbeitung der Nutzerdaten im Zusammenhang mit der Bereitstellung ihrer Facebook- und Instagram-Dienste sei für die Erfüllung dieses Vertrags, einschließlich der Bereitstellung personalisierter Dienste und verhaltensorientierter Werbung, erforderlich, sodass diese Verarbeitungen gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (die „vertragliche“ Rechtsgrundlage für die Verarbeitung) rechtmäßig gewesen seien.

Dagegen vertraten die Beschwerdeführer die Meinung, dass Meta sich weiterhin auf die Einwilligung als Rechtsgrundlage berufe. Indem Meta den Zugang zu seinen Diensten von der Zustimmung der Nutzer zu den aktualisierten Nutzungsbedingungen abhängig mache, zwinge es sie faktisch dazu, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für verhaltensbezogene Werbung und andere personalisierte Dienste zuzustimmen.

Jahrelange Entscheidungsfindung

In einem Beschlussentwurf vom Oktober 2021 hatte die DPC eine Geldbuße zwischen 28 und 36 Millionen Euro für angemessen erachtet. Meta habe demnach gegen seine Transparenzpflichten verstoßen, indem Nutzer nicht ausreichend über die Verarbeitungsprozesse informiert worden seien. Metas Vorgehen hinsichtlich der Rechtsgrundlage sei jedoch zulässig gewesen.

Die im Rahmen des Kooperations- und Kohärenzverfahrens beteiligten Datenschutzbehörden waren mit der Entscheidung der DPC nicht einverstanden, sodass schließlich der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) beteiligt wurde. Dieser widersprach der Rechtsauffassung der DPC. Er befand, dass Meta im Rahmen der personalisierten und verhaltensbezogenen Werbung nicht auf einen Vertrag als Rechtsgrundlage zurückgreifen könne.

Laut der Datenschutzorganisation noyb habe die DPC während des Verfahrens mit Meta eng zusammengearbeitet. Meta habe sogar argumentiert, dass die DPC das Vorgehen abgesegnet habe.

Wie geht es nun weiter?

Neben dem Bußgeld hat die DPC Meta dazu verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nachzuweisen, dass die Verarbeitungstätigkeiten entsprechend der Vorgaben angepasst wurden. Wie diese Umsetzung aussehen soll, ist noch unklar. Voraussichtlich wird Meta gerichtlich dagegen vorgehen.

Darüber hinaus hat die DPC angekündigt, gegen den EDSA zu klagen. Dieser hatte ihr aufgetragen, eine weitere Untersuchung gegen Facebook und Instagram hinsichtlich der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten einzuleiten. Der EDSB habe keine allgemeine Aufsichtsfunktion, die mit der der nationalen Gerichte in Bezug auf nationale unabhängige Behörden vergleichbar sei. Es stehe dem EDSB nicht frei, eine Behörde anzuweisen, unbefristete und spekulative Untersuchungen durchzuführen.

Irische Datenschutzbehörde leitet Untersuchung gegen Twitter ein

27. Dezember 2022

Die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commissioner (DPC) hat nach eigenen Angaben Untersuchungen gegen Twitter eingeleitet. Hintergrund ist ein Datenleck des Social Media-Konzerns, bei dem mehrere gesammelte Datensätze mit personenbezogenen Daten von Twitter-Nutzern im Internet zur Verfügung gestellt worden waren. Es sollen dabei weltweit ca. 5,4 Millionen Nutzer betroffen gewesen sein.

Twitter-IDs, E-Mail-Adressen und Telefonnummern betroffen

Das Datenleck war im Januar 2022 bekannt und dann innerhalb von fünf Tagen von Twitter geschlossen worden. In den Datensätzen sollen Twitter-IDs, E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern den betroffenen Personen zugeordnet worden sein. Diese Datensätze wurden in Hacking-Plattformen zum Kauf angeboten.

Womöglich ist die Zahl an Betroffenen sogar noch größer als geschätzt. Laut dem israelischen Sicherheitsforscher Alon Gral sollen sogar Daten von 400 Millionen Twitter-Konten aus einem Datenleck – möglicherweise aus demselben Leck – Elon Musk direkt zum Kauf angeboten worden sein. Daraus angebotene Probedatensätze enthielten die Daten prominenter Personen.

Austausch zwischen DPC und Twitter

Auch wenn Twitter die genauen Zahlen der Betroffenen nicht bestätigt hat, hat das Unternehmen den Vorfall der DPC gemeldet, welche die für Twitter zuständige Datenschutzbehörde ist.  In der nachfolgenden Korrespondenz ergab sich für die DPC der Eindruck, dass eine oder mehrere Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verletzt worden sein könnten. Bereits im November hatte die Vorsitzende der DPC, Helen Dixon, im Interview mit POLITICO Bedenken hinsichtlich Twitters Datenschutzpraxis ausgedrückt.

DPC als Aufsichtsbehörde der Tech-Giganten

Die DPC ist neben Twitter auch für Tech-Giganten wie Google und Facebook zuständig. Diese haben ihre Niederlassungen in Irland und unterfallen damit regelmäßig dem Zuständigkeitsbereich der irischen Datenschutzaufsicht. Aus diesem Grund hat die DPC Twitter 2021 eine Geldbuße von 450.000 Euro auferlegt. Zuletzt war eine massive Geldbuße gegen Meta erfolgt.

Wenn sich der Vorwurf im Untersuchungsverfahren bestätigt, ist angesichts der hohen Sanktionsmöglichkeiten seitens der DPC erneut ein empfindliches Bußgeld zu erwarten. Die DSGVO ermöglicht in Art. 83 Sanktionen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres.

265 Millionen Euro Bußgeld für Facebook-Mutter Meta

29. November 2022

Die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC) verhängte infolge der unrechtmäßigen Veröffentlichung personenbezogener Daten ein Bußgeld in Höhe von 265 Millionen Euro gegen den Meta-Konzern.

Untersuchungsverfahren

Nachdem im April 2021 personenbezogene Daten von bis zu 533 Millionen Facebook- und Instagram-Nutzern aus über 100 Ländern online verfügbar waren, hatte die DPC Untersuchungen eingeleitet. Im Rahmen des Untersuchungsverfahrens arbeitete sie mit den anderen europäischen Datenschutzbehörden zusammen und prüfte die Tools Facebook Search, Facebook Messenger Contact Importer und Instagram Contact Importer. Mithilfe dieser Tools können Nutzer die im Smartphone gespeicherten Kontakte in die Instagram- oder Facebook-App importieren, um so Freunde oder Bekannte zu finden.

Mangelnde technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten

Im Rahmen ihrer Untersuchung beschäftigte sich die DPC mit den sogenannten technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Artikel 25 DSGVO. Mit solchen Maßnahmen müssen nach dem Datenschutzrecht Verantwortliche sicherstellen, dass sie die Rechte der betroffenen Personen umfangreich schützen. Darunter fallen beispielsweise Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten, aber auch physische Schutzmaßnahmen oder das Bestehen zuverlässiger Backups.

Metas technische und organisatorische Maßnahmen sah die DPC nicht als ausreichend an. Daher sprach sie neben dem genannten Bußgeld von 265 Millionen Euro eine Verwarnung sowie die Anordnung aus, innerhalb einer Frist die Verarbeitungsvorgänge in Einklang mit dem Datenschutzrecht zu bringen und hierzu eine Reihe von bestimmten Abhilfemaßnahmen zu treffen.

Nicht das erste Bußgeld für Meta

Meta ist inzwischen vertraut mit Bußgeldern der europäischen Datenschutzbehörden. Insgesamt wurden dem Konzern schon fast eine Milliarde Euro an Geldbußen auferlegt, zuletzt im September in Höhe von 405 Millionen Euro wegen schwerer Datenschutzverstöße bei minderjährigen Instagram-Nutzern. Grund für die beachtliche Höhe der einzelnen Sanktionen ist Artikel 83 DSGVO, wonach Bußgelder bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können. Gegen die bisherigen Entscheidungen hat Meta jeweils Berufung eingelegt, daher ist auch in diesem Fall davon auszugehen, dass Meta das Bußgeld nicht ohne gerichtliche Überprüfung akzeptieren wird.

405 Millionen Euro Strafe für Instagram

21. September 2022

Aufgrund der Veröffentlichung von personenbezogener Daten Minderjähriger muss das soziale Netzwerk Instagram in Irland ein Bußgeld in Höhe von 405 Millionen Euro zahlen. Dies verkündete der irische Data Protection Commissioner in seiner Presseerklärung vom 15. September.

Laut der irischen Behörde habe die Tochter des Internetriesen Meta Platforms Jugendlichen erlaubt, sogenannte “Business-Accounts” zu betreiben. Damit verbunden war die Veröffentlichung von Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Minderjährigen. Zusätzlichen waren die Profile der Jugendlichen in Teilen standardmäßig auf “öffentlich” geschaltet, wodurch die Social-Media-Inhalte der Nutzenden öffentlich einsehbar waren.

Das Rekordbußgeld reiht sich in die strikte Handhabung der irischen Datenschutzbehörde in Bezug auf Meta Platforms und die verbundenen Tochterunternehmen ein. Bereits in den letzten 12 Monaten verhängte der DPC Bußgelder in Höhe von 225 Millionen Euro gegen Whatsapp und 17 Millionen Euro gegen Meta.

Meta kündigte in einer nicht öffentlichen Stellungnahme an, die Entscheidung des Data Protection Commissioner anzufechten und betonte, dass es sich bei den kritisierten Optionen um veraltete Einstellungen handele.

Irische Datenschutzbehörde verhängt Bußgeld gegen Meta in Höhe von 17 Mio. EUR

16. März 2022

Die irische Datenschutzkommission (DPC) hat am 15.03.2022 eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie mitteilte, dem Konzern Meta Platforms (ehem. Facebook) ein Bußgeld von 17 Mio. EUR auferlegt zu haben. Grund dafür seien insgesamt zwölf Datenschutzverstöße zwischen Juni und Dezember 2018. In diesen Fällen habe es keine angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegeben, um Daten von EU-Nutzern zu schützen. Konkret habe Meta Platforms gegen Art. 5 Abs. 2 und Art. 24 Abs. 1 DSGVO verstoßen.

Da die Datenverarbeitung von Meta Platforms eine (EU-) grenzüberschreitende ist, waren die anderen europäischen Datenschutzbehörden ebenfalls in diese Entscheidung involviert. Meta Platforms hat seinen Hauptsitz in Dublin (Irland), deshalb ist die irische Datenschutzbehörde gem. Art. 56 DSGVO ‘federführend’. Dies bedeutet, dass sie hauptzuständiger, zentraler Ansprechpartner in dieser Angelegenheit ist und das Verfahren leitet.

Meta Platforms bzw. Facebook stand in der Vergangenheit für seinen Umgang mit Daten wiederholt in der Kritik. Erst kürzlich hatte Facebook verkündet, die automatische Gesichtserkennung auf ihrer Plattform abzuschaffen. Die irische Datenschutzbehörde hatte zudem gegen die Facebook-Tochter WhatsApp erst im September 2021 ein Rekord-Bußgeld in Höhe von 225 Mio. EUR erlassen. Grund dafür war u.a. die Weitergabe von Nutzerdaten an andere Facebook-Unternehmen.

noyb zeigt irische Datenschutzkommission an

30. November 2021

Der Verein des österreichischen Juristen und Datenschützers Maximilian Schrems noyb (none of your business) hat die irische Datenschutzkommission (DPC) bei der österreichischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt. Dabei wirft man der Behörde intransparentes Verhalten vor. In dem Verfahren bei der irischen Behörde geht es um die Einhaltung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch Facebook.

Non-Disclosure-Agreement vorgelegt

Zuvor hatte die Behörde noyb aufgefordert, innerhalb eines Arbeitstages eine Verschwiegenheitsvereinbarung (Non-Disclosure-Agreement, NDA) zu unterzeichnen. Ohne eine solche Geheimhaltungsvereinbarung zugunsten der DPC und Facebook würde die DPC die Rechte der Beschwerdeführerin noyb in einem laufenden Verfahren aussetzen.

Hintergrund

Maximilian Schrems führte in der Vergangenheit schon einige erfolgreiche Verfahren gegen den Social-Media Konzern. In dem eigentlichen Rechtsstreit (wir berichteten) geht es unter anderem um die Frage, ob Nutzer:innen tatsächlich eine Einwilligung oder einen Vertrag mit Facebook schließen, da Facebook als angebliche „Leistung“ Werbung anbiete. Laut Schrems wären damit die Vorschriften, die vorgeben, wie eine eindeutige Zustimmung aussehen müsse (und auch jederzeit widerrufen werden könne), hinfällig. Dies sei eine rechtswidrige Umgehung der DSGVO.

Fehlende Rechtsgrundlage und Verzögerungen

Die DPC lässt sich mit diesem und anderen Verfahren gegen Techkonzerne nach Einschätzung von Schrems zu viel Zeit. Auch der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte seiner irischen Kollegin Helen Dixon vorgeworfen, die Verfahren zu verschleppen und ihr Zögern mit „falschen Aussagen“ zu verschleiern.

Aufgrund Facebooks Hauptsitz in Irland wurde die Beschwerde an die irische Datenschutzkommission weitergeleitet. Nach über drei Jahren erließ sie schließlich einen Entscheidungsentwurf. Nachdem noyb diese Entscheidung veröffentlicht hatte, forderte die DPC noyb auf, die Entscheidung der Datenschutzbehörde sowie noyb’s eigene Stellungnahmen zu löschen. Dies geschah ohne die Nennung einer Rechtsgrundlage, so der Datenschutzverein. Darüber hinaus sei die DPC außerhalb Irlands nicht zuständig. Aufgrund des Kooperationsmechanismus der DSGVO müssten die Dokumente über die österreichische Datenschutzbehörde zugestellt werden und unterlägen somit dem geltenden österreichischen Recht (§ 17 AVG). Wie die österreichische Datenschutzbehörde bestätigte, unterliegen derartige Verfahrensdokumente nicht der Geheimhaltung. Zum anderen gebe es auch nach irischem Recht keine gesetzliche Verpflichtung für die Parteien, Dokumente vertraulich zu behandeln, so noyb.

Maximilian Schrems: “Die irische Behörde hat die Verpflichtung uns zu hören, aber sie hat uns nun praktisch erpresst: Prozessrechte wurden davon abhängig gemacht, dass wir eine Verschwiegenheitsvereinbarung zu Gunsten der Behörde und Facebook unterzeichnen.”

Zeichen stehen auf Konfrontation

Für die Adventszeit hatte Schrems öffentliche Lesungen aus Dokumenten von Facebook und der irischen Datenschutzbehörde angekündigt. Inzwischen meldete sich auch der Datenschützer Johnny Ryan vom Irish Council for Civil Liberties zu Wort. Auch er habe in seiner Beschwerde gegen Google eine Verschwiegenheitserklärung von der irischen Behörde vorgelegt bekommen.

Die irische Behörde reagierte bisher nicht öffentlich auf die Vorwürfe.

TikTok im Fokus der irischen Datenschutzbehörde

16. September 2021

Die umstrittene chinesische App steht schon lange wegen ihrer datenschutzrechtlichen Praktiken in der Kritik. In den USA erhielt TikTok bereits Millionenstrafen für die Datenschutzrechtsverletzungen von Kindern und Jugendlichen. Nun hat auch die irische Datenschutzbehörde DPC Ermittlungen in zwei Fällen aufgenommen. Zum einen gehe es um die Verarbeitung von persönlichen Daten von Kindern und Jugendlichen und zum anderen um die Weitergabe von Daten nach China, ließ die DPC verlautbaren.

Gegenstand der Untersuchungen

Im Fokus der Untersuchungen steht, ob TikTok die Privatsphäre seine jugendlichen Nutzer:innen ausreichend schützt. Datenschützer:innen kritisieren unter Anderem, dass TikTok seine Nutzer nicht eindeutig und vor allem nicht in einer für Kinder und Jugendliche verständlichen Weise darüber informiere, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck und aus welchem Rechtsgrund erhoben werden. Außerdem untersuchen die Behörden mögliche Datenabflüsse aus Europa in Drittstaaten wie China. Denn TikTok gehört zum chinesischen Konzern ByteDance mit Sitz in Peking- und in China müsse man mit einem unbeschränktem und anlasslosen Zugriff der Behörden auf die Daten rechnen, so Datenschutzrechtler.

Streit um die Zuständigkeit

Dass die irische Datenschutzbehörde nun ermittelt, ist keinesfalls selbstverständlich, hatte sie doch noch im letzten Jahr vehement ihre Zuständigkeit abgestritten. Im letzten Jahr hatten Dänemark, die Niederlande und Frankreich Untersuchungen gegen TikTok wegen möglicher Datenschutzverletzungen eingeleitet. Gibt es keinen zentralen EU-Sitz, können schließlich Datenschutzbehörden in jedem EU-Land eigenständig ermitteln. Dann hatte TikTok jedoch einen zentralen europäischen Sitz in Datenschutzangelegenheiten in Irland angekündigt. Gegen die Niederlassung von TikTok in Irland hatte sich die DPC lange Zeit gewehrt und bezweifelt, dass sich TikTok wirklich dauerhaft in Dublin niederlassen würde- während TikTok andere Datenschutzbehörden bereits auf die Hauptniederlassung in Irland verwiesen hatte. Für TikTok war dies zweifelsohne eine begrüßenswerte Situation.

Nun besteht Klarheit bezüglich der Zuständigkeit der irischen Datenschutzbehörde. Sie hat damit ein weiteres Verfahren von immenser Tragweite und Bedeutung neben denen gegen Facebook, Google und Twitter zu bewältigen. Viele befürchten aufgrund mangelnder Ressourcen und Personal, dass auch im Verfahren gegen TikTok die Untersuchung und Ahndung von etwaigen Datenschutzverletzungen nur schleppend vorangehen wird.