Schlagwort: E-Mail
23. August 2022
Das elektronische Rezept, welches ab dem 01. September 2022 bundesweit eingeführt werden soll, wurde in Schleswig-Holstein aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken, gestoppt.
Was ist das elektronische Rezept?
Das elektronische Rezept (auch „E-Rezept“) ist ein Rezept, dass ausschließlich digital erstellt und signiert wird. Es soll laut Bundesgesundheitsministerium das Gesundheitswesen digitalisieren und Abläufe vereinfachen. Auch wer als Patient eine Videosprechstunde in Anspruch nimmt, soll sich danach den Weg in die Praxis für das Rezept-Abholen sparen können. Gleichzeitig soll das E-Rezept Behandlungen auch sicherer machen. Das E-Rezept soll auch weitere Anwendungen ermöglichen, z.B. eine Medikationserinnerung und einen Medikationsplan mit eingebautem Wechselwirkungscheck. Patienten können das Rezept über eine E-Rezepte-App verwalten und digital an die gewünschte Apotheke ihrer Wahl senden. Wer die App nicht nutzen möchte, kann sich die für die Einlösung des Rezeptes erforderlichen Zugangsdaten als Papierausdruck in der Arztpraxis aushändigen lassen. Das E-Rezept enthält einen Rezeptcode und ist ohne händische Unterschrift gültig (hier können Sie so einen Ausdruck sehen). Eingelöst werden können die E-Rezepte dann in jeder Apotheke oder Online-Apotheke. E-Rezepte sollen 100 Tagen nach der Einlösung automatisch gelöscht werden (weitere Fragen zur App werden hier beantwortet).
Warum wurde es in Schleswig-Holstein gestoppt?
In Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe wurden in einer Testphase Pilotprojekte des E-Rezeptes in ausgewählten Praxen und Krankenhäusern betrieben. Ab dem 01. September 2022 soll die „Rollout-phase“ beginnen und nach einem regional und zeitlich gestuften Verfahren nach und nach bundesweit das E-Rezept eingeführt werden.
Nun hat sich die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) vorerst aus der Einführung des E-Rezeptes zurückgezogen. Grund dafür ist laut einer Pressemitteilung des Datenschutzbeauftragten Schleswig-Holstein (ULD), dass die KVSH vorgeschlagen hatte, die E-Rezepte per SMS oder E-Mail an Menschen ohne E-Rezepte-App zu versenden. Dies lehnte der ULD ab und verwies darauf, dass es sich bei dem E-Rezept um sensible Gesundheitsdaten handle. Diese per E-Mail zu versenden, stelle eine Übermittlung dieser Daten dar. Das Verfahren sei dafür zu unsicher. Die KVSH sieht durch diese Untersagung eine Alltagstauglichkeit des E-Rezeptes nicht mehr gegeben.
Die Rezepte-App selbst wurde vom ULD nicht geprüft. Ob der Rückzug der KVSH einen Einfluss auf die Einführung des E-Rezeptes haben wird, bleibt abzuwarten.
15. Februar 2019
Ein Mann aus Merseburg hat wiederholt hunderte von Mails mit personenbezogenen E-Mailadressen im offenen Verteiler geschickt. Aus diesem Grund hat der Landesdatenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, hohe Bußgelder gegen diesen Mann verhängt. Die Mails beinhalten Verunglimpfungen, Stellungnahmen, Beschwerden aber auch Strafanzeigen gegen Vertreter aus Wirtschaft, Presse, Kommunal- und Landespolitik.
Die verschiedenen Bußgelder summieren sich auf 2.628,50 Euro. Jedoch könnte es weitere Verfahren geben, da der Mann nach den Bußgelbescheiden weitere Datenschutzverstöße begangen haben könnte.
Die DSGVO findet gemäß Artikel 2 Abs. 2 lit. c nicht auf die Verarbeitung von Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten. Das heißt im privaten Bereich ist ein offener Emailverteiler durchaus erlaubt. In diesem Fall kann man jedoch nicht mehr von einem privaten Bereich sprechen, da Mails an zum Teil bis zu 1600 Personen verschickt wurden. Aus diesem Grund gilt der Artikel 2 Abs. 2 lit. c unter diesen Umständen nicht.
2. November 2017
Laut dem sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig entsprechen unverschlüsselte E-Mails von Berufsgeheimnisträgern nicht mehr dem technischen Stand.
Bei Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten und Sozialarbeitern reiche die unverschlüsselte E-Mail nicht mehr aus. Um ihren Pflichten nachzukommen, müssen Berufsgeheimnisträger zusätzlich ihre elektronische Kommunikation verschlüsseln.
In seinem Tätigkeitsbericht für den nicht öffentlichen Bereich begründet Schurig das Verschlüsselungserfordernis mit der problemlosen Einsehbarkeit von unverschlüsselten E-Mails. Die unverschlüsselte E-Mail vergleicht er mit dem Versand einer Postkarte, die ebenfalls jeder mitlesen kann. Dadurch entsprecht sie nicht mehr dem geltenden Datenschutzrecht.
Bei Berufsgeheimnisträgern sind die Auswirkungen noch intensiver. Laut Schurig soll eine unverschlüsselte E-Mail potentiell gegen § 203 I StGB verstoßen. Der § 203 StGB betrifft die Verletzung von Privatgeheimnissen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Die Verletzung erfolgt durch die unbefugte Offenbarung des Geheimnisses. Davon sind nicht nur Anwälte erfasst, sondern ebenso Versandapotheken bei Bestätigungen von Bestellungen.
22. Januar 2014
Bei der Analyse von Botnetzen wurden 16 Millionen gestohlene digitale Identitäten entdeckt, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik berichtet. Das BSI hat eine Seite eingerichtet, auf welcher geprüft werden kann, ob der eigene Account betroffen ist, indem der Nutzer seine E-Mail-Adresse dort eingibt. Bei einem Treffer erhält der Nutzer eine Nachricht per Mail an die angegebene Adresse.
15. Februar 2013
Nach einer im Auftrag des Wall Street Journal Deutschland (WSJ) in Deutschland durchgeführten Umfrage glauben mehr als 82 Prozent der Befragten nicht, dass die E-Mail ein Auslaufmodell ist, was durch soziale Netzwerke, Instant Messenger oder interne Online-Netzwerke sinnvoll ersetzt werden könnte. Für mehr als 65 Prozent sei elektronische Post am Arbeitsplatz sogar gänzlich unverzichtbar und für 70 Prozent die beste Kommunikationsform im Geschäftsleben. Nur 36 Prozent der Befragten wünschen sich zudem nach den Umfrageergebnissen eine Regelungen zur Eindämmung der E-Mail-Flut nach Feierabend, wie z.B. der Betriebsrat von Volkswagen durchgesetzt hat.
Trotz alledem sollen insgesamt 61 Prozent der Aussage zugestimmt haben, dass sie es als vorteilhaft empfinden würden, wenn Dokumente in Netzwerken von Teams gemeinsam bearbeitet werden könnten, ohne dass ständig E-Mails versendet werden müssen. Rund 35 Prozent sollen sich wiederum durch E-Mails von der eigentlichen Arbeit abgehalten fühlen.
In Expertenkreisen bestünde insgesamt Einigkeit, dass die E-Mail auch in der Zukunft noch eine Rolle in Unternehmen spielen wird, allerdings viel fokussierter eingesetzt werden wird. Man gehe davon aus, dass die Akzeptanz von E-Mail-Alternativen seitens der Mitarbeiter steigen wird und insbesondere die interne Kommunikation beherrschen werde.
12. Januar 2012
Die Hackergruppierung The Lords of Dharmaraja hat einige Dokumente veröffentlicht, die Medienberichten zufolgen belegen, dass Apple, Nokia und Research in Motion (RIM) mit einem indischen Geheimdienst Verträge eingegangen sind, die die Überwachung von Kunden-E-Mails erlauben. Dies soll Bedingung für den Zugang zum indischen Markt gewesen sein. Einem der Schreiben ist zu entnehmen, dass neben den namentlich genannten Firmen alle wichtigen Gerätehersteller eine solche Vereinbarung abgeschlossen hätten. Weiterhin soll aus einem anderen Dokument hervorgehen, dass über diese Schnittstelle auch eine E-Mail der U.S.-China Economic and Security Review Commission (USCC), die sich mit Wirtschafts- und Sicherheitsfragen in den Beziehungen zwischen USA und China beschäftigt, mitgelesen wurde. USCC Verantwortliche überprüfen laut Reuters die Sachlage und sehen sich momentan nicht zu einer weiteren Stellungnahme in der Lage.
Ebendiesem Reuters Artikel zufolge hat Apple Sprecherin Trudy Muller dementiert, dass Apple eine Hintertür für die Indische Regierung in seine Produkte integriert habe. Ein indischer RIM-Sprecher erklärte gegenüber Reuters, dass man Gerüchte nicht kommentiere und Nokia lehnte jeglichen Kommentar ab. RIM musste bereits in der Vergangenheit sowohl Indien, als auch Saudi Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten Zugang zu bestimmten verschlüsselten Teilen seines BlackBerry Systems gewähren, um nicht von diesen Märkten ausgeschlossen zu werden.
Für die Plausibilität der Berichte spricht, dass die Hacker von The Lords of Dharmaraja kürzlich zweifelsfrei einen Quellcode des Sicherheitsspezialisten Symantec entwenden konnten. Auch bezüglich dieses Quellcodes deuten einige Anzeichen darauf hin, dass dieser von indischen Regierungsservern stammen könnte. (se)