Schlagwort: Staatstrojaner

Das bayerische Polizeigesetz auf dem Prüfstand: FDP, Grüne und Linke beantragen eine Normenkontrolle

11. September 2018

Ein ungewöhnliches Bündnis beantragt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Normenkontrolle: FDP, Grüne und Linke greifen gemeinsam das neue Polizeiaufgabengesetz in Bayern an und knacken durch ihre Verbindung die erforderliche Antragshürde von einem Viertel der Mitglieder des Bundestags.

Die Abgeordneten kritisieren u. a. den Begriff der “drohenden Gefahr”. Liegt eine drohende Gefahr vor, so stehen der bayerischen Polizei umfangreiche Befugnisse (Identitätskontrolle, Platzverweise, Gefahrenabwehrhaft, etc.) zu. Auch die Einführung neuer Fahndungsmittel, wie bspw. die “molekulargenetische Untersuchung”, sowie die nun möglichen tiefgehenden Eingriffe in den Telekommunikationsbereich und die IT-Systeme sorgen für Diskussionen: Zukünftig können Staatstrojaner für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und für heimliche Online-Durchsuchungen schon präventiv eingesetzt werden. Das Bündnis fürchtet tiefgreifende Grundrechtseinschnitte durch einen heranwachsenden “Überwachungsstaat”.

Nun liegt es am Bundesverfassungsgericht zu klären, wie weit der Staat gehen darf, um seine Bürger vor schweren Straftaten zu schützen. Wie weitreichend darf das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger eingeschränkt werden? Und ab wann hebelt sich der Rechtsstaat selbst aus, indem er die so sehr geschätzte und hart erkämpfte Freiheit eines jedes Einzelnen vor dem vermeintlich höheren Gut der Sicherheit zurücktreten lässt?

 

Staatstrojaner und Online-Durchsuchung auf dem Prüfstand: Mehrere FDP-Politiker reichen Verfassungsbeschwerde ein

20. August 2018

Mit diesem Schritt ziehen zahlreiche bekannte Politiker der FDP dem Datenschutzverein Digitalcourage nach, welcher schon vor einigen Tagen Verfassungsbeschwerde einreichte.

Nicht nur der Weg, auf welchem die CDU/CSU-Fraktion und die SPD das umstrittene Gesetz durch Bundestag und Bundesrat brachten, wirft Fragen auf. Inhaltlich richtet sich die Beschwerde gegen die auf die laufende Kommunikation abzielende Quellen-Telekommunikationsüberwachung sowie gegen die Online-Durchsuchung, welche es der Bundespolizei bereits bei einem Verdacht auf eine besonders schwere Straftaten erlaubt, alle Daten eines bestimmten Gerätes zu durchleuchten. Bislang durften derartige Mittel nur zur Terrorabwehr eingesetzt werden.

Die Auswirkungen des Gesetzes sind nicht zu unterschätzen, zumal nun auch die Inhalte verschlüsselter Kommunikationsmedien wie WhatsApp und Threema, welche dem Grundsatz nach nur auf dem jeweiligen Endgerät des Kommunikationspartners lesbar sind, eingesehen werden können.

Insbesondere in Anbetracht des starken Eingriffs in die Privatsphäre als Ausgestaltung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, liegt es nun an den Richtern in Karlsruhe, eine sorgsame Überprüfung des Gesetzes vorzunehmen. Die Kernfrage dürfte hierbei sein, bis zu welchem Punkt es dem Staat erlaubt ist, das technisch Mögliche auch wirklich umzusetzen. Der Schutz der Privatsphäre dürfte in seiner Bedeutung jedenfalls nicht geringer zu bewerten sein, als das Interesse der Sicherheitsbehörden, in technischer Hinsicht zeitgemäß und effektiv handeln zu können.

Österreichisches „Überwachungspaket“: Keine Einigung der Koalitionspartner zustande gekommen

5. September 2017

Der österreichische Innenminister hatte Ende August als Reaktion zu den Barcelona-Anschlägen den Nationalen Sicherheitsrat einberufen. Das Ziel war für das geplante Überwachungspaket zu werben. Dies war dennoch kein Erfolg: Nach der Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates am ersten September stand fest, dass das umstrittene Paket in der aktuellen Legislaturperiode nicht eingeführt werden kann, und somit auch kein unmittelbares Wahlkampfthema für die vorgezogenen Neuwahlen im Oktober sein wird. Die Koalitionspartner konnten nämlich keine Einigung erzielen. Vor allem hatte die SPÖ zu viele rechtliche Bedenken über die im Paket enthaltenen Änderungen der Strafprozess- und Straßenverkehrsordnung und der Sicherheitspolizei- und Tekommunikationsgesetze. Ob dies ein endgültiges Scheitern des Pakets ist, steht noch nicht fest.

Geplant ist im Paket u.a. die Einführung von Staatstrojanern und IMSI Catcher, sowie von einer Vorratsdatenspeicherung und einer erweiterten Videoüberwachung. SIM Karten sollen auch einer Registrierungspflicht unterliegen. Netzsperren sollen eingeführt, und Lauschangriffe auf PKWs ermöglicht werden.

Diese Maßnahmen sind bei der IT-Branche, Telekombranche sowie der Justiz und Zivilgesellschaft auf Kritik gestoßen. Insgesamt wurden innerhalb der Begutachtungsfrist des Paketes mehr als 6000 Stellungnahmen  abgegeben, die es größtenteils ablehnen.

Vor allem wird dem Paket seine „Maßlosigkeit“ vorgeworfen. Seine Gegner halten die vorgeschlagenen Überwachungsmaßnahmen für unverhältnismäßig, und zweifeln deshalb an ihrer Vereinbarkeit mit EU- und EMRK-Recht, u.a. angesichts der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung die ähnliche Vorhaben für rechtswidrig erklärt hatten. Zudem rechnen Experten damit, dass über viele Teile des Paketes, wenn seine Einführung doch gelingen sollte, von dem österreichischen Verfassungsgerichthof (VfGH) ein Urteil gesprochen werden muss.

 

Staatstrojaner soll zukünftig auch Smartphones überwachen

21. Juli 2017

Der Einsatzbereich des Staatstrojaners ist in Deutschland erheblich vergrößert worden. Im Zuge dessen beabsichtigt das Bundeskriminalamt (BKA) noch dieses Jahr die erforderliche Software fertigzustellen, damit der noch mächtigere Staatstrojaner fortan auch Smartphones überwachen kann. Demnach sind nicht mehr nur, wie bisher, Skype und Windows betroffen, sondern auch Messenger auf mobilen Plattformen wie Android, iOS und Blackberry.

Das Parlament hat im Eilverfahren ein Gesetz verarbschiedet, welches die Strafverfolgungsbehörden ermächtigt, in bestimmten Fällen verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats über Messenger wie Signal, WhatsApp oder Threema zu überwachen. Erforderlich dafür ist, dass die vom BKA momentan sich in intensiver Entwicklung befindliche Schadsoftware die Geräte der Betroffenen infiziert. Dieses Vorgehen läuft zwar der allgemeinen IT-Sicherheit zuwider. Nach Angaben des BKA hat dieses jedoch alle “Grundrechtsschonenden Alternativen” ohne Erfolg überprüft. Damit kann die Polizei u.a. auch, sofern der Verdacht auf eine besonders schwere Straftat vorliegt, komplette IT-Systeme wie Computer oder Smartphones ausspähen.

Berliner Datenschutzbeauftragter: Gefahren für den Missbrauch von persönlichen Daten sind 2011 erheblich gestiegen

4. April 2012

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix hat in seinem Jahresbericht 2011 auf die stark erhöhte Gefahr eines Missbrauchs bei der Nutzung und Verarbeitung von privaten Daten hingewiesen.

Die Privatsphäre des Bürgers sei insbesondere durch neuartige Überwachungstechniken in Staat und Wirtschaft bedroht. Hier nimmt der Bericht vor allem Cloud-Computing sowie soziale Netzwerke aber auch den Einsatz von sogenannten Staatstrojanern ins Visier.

Unternehmen und Behörden müssten ebenfalls bei der Nutzung von Cloud-Computing die grundsätzlichen Anforderungen an Datenverarbeitungsprozesse, zu denen neben Informationssicherheit etwa auch Kontrollierbarkeit, Transparenz und Beeinflussbarkeit gehörten, erfüllen.

Facebook-Nutzern rät der Datenschutzbeauftragte die Timeline Funktion nicht zu aktivieren oder zumindest die Reichweite in die Vergangenheit zu begrenzen. Zudem sollte es Facebook-Apps und anderen Webseiten verwehrt sein, Einträge ungefragt auf die persönliche Neuigkeiten-Seite zu schreiben.

Im Rahmen der in der Vergangenheit kontrovers diskutierten staatlichen Maßnahmen wie die gesetzliche Verankerung der Online-Durchsuchung und die durch das Bundesverfassungsgericht vorgenommene Abgrenzung zur unzulässigen Quellen-Telekommunikationsüberwachung kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass die “Informationelle Selbstbestimmung, Persönlichkeitsrechte und die sich daraus ergebenden Forderungen für die Freiheit des Einzelnen nach den Vorgaben des Grundgesetzes […] zusehends in die Defensive gegenüber den Interessen des Staates zur Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten und zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung [geraten].”

Eine weitere besondere Herausforderung für den Datenschutz sieht der Datenschutzbeauftragte darin, dass große internationale – vor allem aber US-amerikanische – Unternehmen, wie Google, Apple, Amazon und vor allem Facebook immer größere Mengen an personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern ohne dabei das deutsche und europäische Datenschutzrecht hinreichend zu berücksichtigen.