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Zahlreiche Dienste für Videokonferenzen sind nicht rechtskonform

23. Juli 2020

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Maja Smoltczyk hat auf ihrer Webseite einen Hinweis zum Thema Videokonferenzen veröffentlicht. In diesem wird vor dem Einsatz der Anwendungen für Videokonferenzen von Microsoft (Teams und Skype) sowie Zoom gewarnt. Damit geht die Diskussion um die Datenschutzkonformität – jedenfalls mit Microsoft – in die nächste Runde.

Bereits im April hat die Berliner Datenschutzbeauftragte eine Guideline für Videokonferenzen veröffentlicht (wir berichteten). Auf diese hat Microsoft mit einer Stellungnahme reagiert.

Die Behörde bleibt weiterhin bei ihrer Auffassung des unzureichenden Datenschutzes in Bezug auf die Microsoft-Produkte Teams und Skype. Zusätzlich hat sie in ihrer aktuellen Stellungnahme weitere Produkte unter die Lupe genommen. Dabei sind auch weit verbreitete Dienste für Videokonferenzen wie Zoom, Google Meet, GoToMeeting und Cisco WebEx negativ aufgefallen. Gegenstand der Prüfung waren Auftragsverarbeitungsverträge. Diese weisen entweder Mängel auf oder fehlen komplett.

Darum sollte bei Abschließen eines Vertrages mit einem der Dienstleister darauf geachtet werden, dass ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit abgeschlossen wird. Dazu hat die Berliner Datenschutzbeauftragte Empfehlungen veröffentlicht, worauf bei Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zu achten ist.

Lediglich die Anwendungen Jitsi in seiner kommerziellen Version, sichere Videokonferenz.de, TixeoFusion, BigBlueButton und Wire genügen den datenschutzrechtlichen Anforderungen. Die genannten Dienste für Videokonferenzen decken unterschiedliche persönliche Erfordernisse ab. Die Anwendungen unterscheiden sich in der Art des Zugangs – zum Beispiel browserbasiert oder programmbasiert – als auch über die Zugangsmöglichkeit über eine mobile App-Anwendung.

„Zoombombing“ ade – Zoom reagiert auf Datenschutzbedenken

9. April 2020

Auch in Zeiten von Covid 19 gilt es den Datenschutz und die Datensicherheit ernst zu nehmen. Das hat sich mittlerweile auch bis zum Silicon Valley rumgesprochen. Der Anbieter der Videokonferenz-App Zoom reagiert nämlich auf die anhaltende Kritik. Das Unternehmen führt Maßnahmen ein, die bei den Nutzern für mehr Datenschutz- und Sicherheit sorgen sollen. Insbesondere das sogenannte “Zoombombing” will Zoom verhindern.

Hintergrund

Die mittlerweile 200 Millionen Nutzer zählende Videokonferenz-App erlebt wegen der Corona Krise einen regelrechten Boom, war aufgrund seiner Datenschutzpraxis jedoch bereits mehrfach in die Kritik geraten:

So häuften sich in den USA Fälle des Zoombombing. Hierbei wählen sich Trolle durch das Erraten von Zoom-Meeting-IDs, eine Ziffernfolge, in die meist schlecht geschützten Konferenzen ein und spielen beispielsweise rassistische Beleidigungen ein. Bis jetzt war dies möglich, weil die bloße Kenntnis der ID ausreichte, um sich ungefragt in nicht passwortgeschütze Meetings einzuklinken. Manche Nutzer machten es den Trollen aber auch nicht gerade schwer. So teilten viele Nutzer – prominentestes Beispiel ist wohl der britische Premierminister Boris Johnson – Screenshots ihrer Zoom Gespräche über ihre Social Media Accounts. Auf diesen Screenshots war dann die Zoom-Meeting-ID für jedermann sichtbar.

Zuletzt hat sogar Google seinen Mitarbeitern die Benutzung des Videkonferenz-Programms auf Arbeitsrechnern untersagt, weil Sicherheitsstandarts nicht eingehalten würden, wie ein Konzernsprecher gegenüger BuzzFeed bekannt gab. In unserem Beitrag vom 01.04.2020 sind wir auf weitere datenschutzrechtliche Bedenken eingegangen.

Step by step: Zoom reagiert

Der Videodienst hat für alle seine Plattformen nun eine erneuerte Version seiner Client-Software zur Verfügung gestellt. Eine der Neuerungen ist, dass die Meeting-ID nun nicht mehr wie bis dato für jedermann sichtbar in der Titelleiste steht. Ferner wurde ein “Security”-Button eingeführt. Dieser soll relevante Sicherheitsfeatures bündeln und transparent darstellen. Beispielsweise kann so der Zurgiff auf Meetings für die Außenwelt komplett gesperrt werden.

Nach unserer Einschätzung dürfte dies kurzen Prozess mit dem Phänomen des Zoombombing machen. Doch damit nicht genug. Zoom-Chef Eric Yuan kündigte an, in den nächsten drei Monaten step by step weitere Schwachstellen zu eliminieren anstatt neue Funktionen zu entwickeln.

Experten warnen vor einer erhöhten Gefahr von Cyberattacken in der Corona- Krise

26. März 2020

Laut IT-Sicherheitsexperten machen sich Kriminelle die momentanen Sorgen und Ängste von Nutzern, hinsichtlich des Coronavirus, zu Nutze.

Demnach würden Kriminelle unter anderem gefälschte E-Mails zu Coronavirus-Themen im Namen der Weltgesundheitsorganisation WHO oder im Namen von Hotelketten, Fluggesellschaften und Fitnessstudios verschicken. Ziel sei es, an die Passwörter der Nutzer zu gelangen.                 Mit Anklicken der in den E-Mails enthaltenen Links werde der Nutzer auf eine Pishing-Seite weitergeleitet oder es lade sich eine Schadsoftware im Hintergrund.

Aber auch das von vielen Arbeitgebern im Zuge der Corona-Krise angesetzte Homeoffice berge laut den Experten große Risiken. Da viele Arbeitscomputer nun dauerhaft außerhalb der Firmennetzwerke liefen, seien diese auch nicht mehr so gut geschützt. Die Experten empfehlen daher Arbeitgebern, die Ihren Mitarbeitern einen Fernzugriff auf das Firmennetzwerk ermöglichen, den Zugang mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung abzusichern – lesen Sie in diesem Zusammenhang auch gerne unseren Beitrag aus der Themenreihe.

Vor allem aber bestehe für öffentliche Gesundheitseinrichtungen ein hohes Risiko, Opfer von Cyberangriffen zu werden. Insbesondere Krankenhäuser seien ein beliebtes Ziel für Attacken mit sogenannten Erpresserprogrammen, die die IT-Systeme verschlüsseln und anschließend ein Lösegeld fordern. Für einige Kriminelle sei gerade die Corona-Krise ein großer Anreiz um Krankenhäuser anzugreifen.

BITKOM: Vier von zehn Beschäftigten arbeiten im Homeoffice

28. Juli 2014

Rund jeder vierte Arbeiter, Angestellte oder Beamte (23 Prozent) arbeitet nach einer Umfrage des Hightech-Verbands BITKOM hin und wieder von zu Hause aus, jeder fünfte (21 Prozent) sogar regelmäßig. Von den Befragten, die derzeit ein Homeoffice beruflich nicht nutzen, würden 41 Prozent dies gerne tun. Jeder Achte (12 Prozent) wünscht sich nach den Umfrageergebnissen die Möglichkeit, regelmäßig von zu Hause aus zu arbeiten, mehr als jeder Vierte (29 Prozent) zumindest hin und wieder. Schnelle Internetverbindungen und Lösungen wie Voice-over-IP-Telefonie oder Videokonferenzen ermöglichen die ortsunabhängige Arbeit und bieten den Beschäftigten Flexibilität. 

Da die ortsunabhängige Arbeit jedoch auch Risiken in datenschutzrechtlicher Hinsicht birgt, sollte auf klare Regelungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten nicht verzichtet werden. So ist es z.B. empfehlenswert, dem Beschäftigten auf schriftlichem Weg explizite Vorgaben zur technischen und organisatorischen Umsetzung des Datenschutz zu machen. 

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