Schlagwort: Patientenrechtegesetz
26. Juni 2013
Der Bundesgesundheitsminister Bahr hat am heutigen Tag, d.h.genau drei Monate nach Inkrafttreten des Patietenrechtegesetzes, gemeinsam mit der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung Zöller eine Informationsbroschüre vorgestellt, die eine verständliche Darstellung und Erläuterung der neu geregelten Patientenrechte für Bürger enthält.
„Wir wollen, dass Patientinnen und Patienten nicht nur mehr Rechte haben, sondern dass sie diese auch kennen und im konkreten Fall einfordern können. Was nützen Wahlfreiheit und Beschwerderechte, wenn keiner sie kennt? Studien zeigen, dass drei von fünf Patientinnen und Patienten ihre Rechte nicht oder nur unvollständig kennen. Es ist uns gelungen, mit dem Patientenrechtegesetz zu einem die Rechte gesetzlich zu fixieren und zu stärken und zum anderen auch mit Hilfe dieser Broschüre die Bevölkerung darüber zu informieren.“, so Bahr zu den Beweggründen.
5. Februar 2013
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) hat nach einer Pressemeldung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert. Es werde wie geplant einen Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
„Erstmals begegnen sich Patient und Arzt auf Augenhöhe. Das Patientenrechtegesetz sieht vor, das Bürgerliche Gesetzbuch um einen eigenen Abschnitt zu ergänzen. Darin ist der Behandlungsvertrag als neuer Vertragstyp enthalten, der das Verhältnis zwischen Arzt und Patient regelt. Hierdurch werden die Rechte von Patientinnen und Patienten transparenter und verständlicher. Künftig müssen Patientinnen und Patienten umfassend und verständlich durch den behandelnden Arzt informiert werden. Der Arzt hat mit Inkrafttreten die Pflicht, sämtliche für die Dokumentation wichtigen Umstände in der Patientenakte zu dokumentieren und sie sorgfältig und vollständig zu führen. Volle Transparenz ist besonders wichtig für eine ausgewogene Beweislastverteilung in sogenannten Haftungsfällen. Es gilt vor allem, die Patientenrechte greifbar zumachen, so dass die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt rücken.“, kommentiert Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die mit dem Gesetz nach Ansicht des BMJ verbundene Bündelung und Weiterentwicklung von Patientenrechten.
18. Juni 2012
Wie der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller (CSU) jetzt auf einer Podiumsdiskussion beim Hauptstadtkongress in Berlin ankündigte, soll das Patientenrechtegesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten. Um hinsichtlich des inhaltlich umstrittenen Gesetzes diesen Zeitplan einhalten zu können, sei er auch bereit, umstrittene Punkte wie die IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung, also Leistungen, die Ärzte ihren gesetzlich versicherten Patienten gegen Selbstzahlung anbieten können) erst nachträglich zu berücksichtigen. Drei Punkte erklärte er für einen Konsens seinerseits als notwendig. So lehnt er Härtefallfonds auf Kosten der Patienten grundsätzlich ab. Ferner plädiert er für ein Mitbestimmungsrecht der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Verfahrensfragen sowie dafür auch Beinahefehler in Meldesystemen zu erfassen.
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hatte sich bereits Ende Mai mit einer Entschließung bei der Bundesregierung für eine Stärkung der Patientenrechte innerhalb des Patientenrechtegesetzes eingesetzt. Zentrales Anliegen der Konferenz war hierbei u.a. die Förderung des Rechts der Patienten auf Zugang zur Dokumentation ihrer Behandlung und eine aktive Informationsverpflichtung bei Behandlungsfehlern.
Das parlamentarische Verfahren um das Patientenrechtegesetz beginnt am 27. September dieses Jahres.
24. Mai 2012
In einer am gestrigen Tag veröffentlichten Entschließung hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) die Bundesregierung mit Nachdruck aufgefordert, den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) zu überarbeiten. Zwar teile sie das Anliegen der Bundesregierung, die Rechte von Patienten zu stärken. Die in dem Gesetzesentwurf vorgesehenen Regelungen seien jedoch nicht ausreichend.
Nach Ansicht der DSK dürfen die vertraglichen Offenbarungsobliegenheiten der Patienten gegenüber den Behandelnden nicht ausgeweitet werden. Insbesondere dürfe keine Verpflichtung zur Offenlegung von Angaben über ihre körperliche Verfassung aufgenommen werden, die keinen Behandlungsbezug haben. Ferner sei es zwingend, dass Patienten in jedem Fall und nicht erst auf Nachfrage über erlittene Behandlungsfehler informiert werden. Der Gesetzentwurf lasse zudem im Zusammenhang mit der Behandlungsdokumentation verlässliche Vorgaben zur Absicherung des Auskunftsrechts der Patienten sowie zur Archivierung und Löschung vermissen und bedürfe insoweit einer Ergänzung. Der Zugang der Patienten zu den sie betreffenden Behandlungsdokumentation dürfe weiterhin nur in besonderen Ausnahmefällen eingeschränkt werden. Klargestellt werden müsse überdies, dass auch berechtigte eigene Interessen der Angehörigen einen Auskunftsanspruch begründen können. Regelungsbedürftig seien zuletzt der Einbezug Dritter im Rahmen eines Behandlungsvertrages (Auftragsdatenverarbeitung) sowie der Umgang mit Behandlungsdokumentationen im Falle eines vorübergehenden Ausfalls, des Todes oder der Insolvenz des Behandelnden.
16. Januar 2012
“Die Rechte der Patienten werden maßgeblich weiterentwickelt, erstmals zusammenhängend geregelt und für jedermann unkompliziert nachlesbar. Der Referentenentwurf ist unter Einbindung aller beteiligten Gruppen entstanden. Er stellt keine Gruppen gegenüber und lässt niemanden außen vor.“, so der Patient- enbeauftragte der Bundesregierung Zöller. (sa)