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EuGH kippt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

12. Oktober 2022

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für rechtswidrig – und für einen Verstoß gegen die Grundrechte. So ist das allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1 Abs. 1 GG betroffen, und darüber die informationelle Selbstbestimmung.

Dies entschied der EuGH in seiner Entscheidung vom 20. September 2022. Sie stellt eine äußerst bedeutende Entscheidung für den zukünftigen Kurs der Bundesregierung dar. Somit wird im Kontext der digitalen Strafverfolgung, anhand spezifischer Kommunikationsdaten verdächtigter Bürger, wohl ein anderes Vorgehen unvermeidlich sein.

Bundesjustizminister stellt sogenanntes „Quick-Freeze-Verfahren” vor

Mit diesem Verfahren soll eine anlasslose Speicherung von Kontaktdaten durch Unternehmen vermieden- und stattdessen ein sinnbildliches Einfrieren von Verkehrsdaten ermöglicht werden. Es handelt sich dabei um einen Zugriff auf noch im Unternehmen vorhandene Daten.
Klärend muss an dieser Stelle erläutert werden, dass es sich bei den nun einzufrierenden Telekommunikationsdaten („Verkehrsdaten“) nicht um anlasslos gespeicherte Daten handelt. Die betroffenen Daten liegen aufgrund unternehmenseigener Agenden schlichtweg noch vor.

Das „Quick-Freeze-Verfahren“ in zwei Schritten

Im ersten Schritt soll Ermittlungsbehörden, bei Verdacht auf eine Straftrat mit erheblicher Bedeutung hin, ein agiles Einfrieren möglicher relevanter Verkehrsdaten beim Unternehmen möglich gemacht werden. Provider dürften sodann vorhandene korrelierende- sowie neu anfallende Daten nicht mehr löschen.
Im zweiten Schritt erst würde eine Übermittlung der Daten an die Ermittler erfolgen. Auch hierfür wäre wieder ein Gerichtsbeschluss unter der Voraussetzung, dass die eingefrorenen Daten auch wirklich ermittlungsrelevant wären, notwendig.

Fazit

Mit der Entscheidung des EuGH geht der Kurs der Bundesregierung unweigerlich in eine Richtung die zugunsten der Grundrechte ausfällt. Ein stetiges Gefühl von Überwachung hat in einer demokratischen Gesellschaft schlichtweg keinen Platz. Auch die Ermittlungsbehörden haben durch diese Entscheidung keine Nachteile. Das „Quick-Freeze-Verfahren“ könnte sich möglicherweise als ein agiles Instrument zur zuverlässigen Bekämpfung von Kriminalität erweisen.

BMJ: Erklärung zum 10. Internationalen Safer Internet Day

6. Februar 2013

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat anlässlich des 10. Internationalen Safer Internet Day Stellung zu der Abschaffung von Internetsperren sowie zu der vielfach geforderten Klarnamenpflicht bezogen.

“Die Abschaffung der Internetsperren durch diese Bundesregierung und die Absage an jedwede Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen haben ein Mehr an Freiheit in der digitalen Welt geschaffen. Die netzpolitische Agenda dieser Bundesregierung ist ein Erfolg.”, so Bundesjustizministerin Leutheusser-Scharrenberger. Sie warnt allerdings auch davor, sich auf diesen Erfolgen auszuruhen. Denn der rasante Wandel der digitalen Welt werde leider immer wieder für politische Forderungen instrumentalisiert, die das Netz unter Generalverdacht stellen. So werde die anonyme Kommunikation als gefährlich bezeichnet und betont, dass sie eine effektive Rechtsdurchsetzung erschwere und dazu führe, Hemmschwellen zu senken und damit die Verrohung der Gesellschaft zu fördern. Auch soziale Netzwerke fordern aus kommerziellen Interessen – so Leutheusser-Schnarrenberger – eine Klarnamenpflicht. Ihr Geschäftsmodell sei darauf ausgerichtet, möglichst viele private Daten zu sammeln, um Details über Interessen, Kauf- und Surfverhalten der Menschen zu erfahren und entsprechende Profile anzulegen, die wiederum attraktiv für Werbekunde der Netzwerke sind. Zur Stärkung der Selbstbestimmung der Nutzer müsse jedoch die Möglichkeit einer pseudonymen Nutzung von sozialen Netzwerken und Plattformen weiter erhalten bleiben.Außerdem müsse der User künftig wieder stärker entscheiden können, welche Daten er preisgibt, was er an Privatem mitteilt und was mit seinen Daten passiert. Dazu müsse er auch wissen, was mit den von ihnen zur Verfügung gestellten Informationen passieren soll. Dieser Ruf nach umfangreicher Aufklärung und Transparenz werde immer lauter – er werde aber auch immer mehr von den betroffenen Unternehmen erhört. Die Europäisierung des Datenschutzes durch die Europäische Kommission sei trotz Kritik im Detail ein Schritt in die richtige Richtung.

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BMJ: Patientenrechtegesetz passiert Bundesrat

5. Februar 2013

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) hat nach einer Pressemeldung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert. Es werde wie geplant einen Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

„Erstmals begegnen sich Patient und Arzt auf Augenhöhe. Das Patientenrechtegesetz sieht vor, das Bürgerliche Gesetzbuch um einen eigenen Abschnitt zu ergänzen. Darin ist der Behandlungsvertrag als neuer Vertragstyp enthalten, der das Verhältnis zwischen Arzt und Patient regelt. Hierdurch werden die Rechte von Patientinnen und Patienten transparenter und verständlicher. Künftig müssen Patientinnen und Patienten umfassend und verständlich durch den behandelnden Arzt informiert werden. Der Arzt hat mit Inkrafttreten die Pflicht, sämtliche für die Dokumentation wichtigen Umstände in der Patientenakte zu dokumentieren und sie sorgfältig und vollständig zu führen. Volle Transparenz ist besonders wichtig für eine ausgewogene Beweislastverteilung in sogenannten Haftungsfällen. Es gilt vor allem, die Patientenrechte greifbar zumachen, so dass die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt rücken.“, kommentiert Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die mit dem Gesetz nach Ansicht des BMJ verbundene Bündelung und Weiterentwicklung von Patientenrechten.

BMJ: Mehr Rechte für Versicherte

30. August 2012
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat den am gestrigen Tag vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften ausdrücklich begrüßt. “Versicherungsnehmer können sich über eine weitere Verbesserung Ihrer Rechte freuen. Wer privat versichert ist, erhält künftig einen ausdrücklichen Auskunftsanspruch, Bei kostenintensiven Behandlungen wird die Versicherung verpflichtet, vorab mitzuteilen, ob die Kosten der Behandlung übernommen werden.”, so Leutheusser-Schnarrenberger. Die Bundesregierung greife damit auch Beschlüsse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages auf. Die Änderung sei notwendig geworden, weil es in Einzelfällen immer wieder zu lang andauernden Prüfungen gekommen sei, durch die wesentliche medizinische Eingriffe mit
gesundheitlichen Folgen verzögert wurden. Außerdem erhalte der Versicherungsnehmer über ein Einsichtsrecht in der privaten Krankenversicherung erleichterten Zugang zu Gutachten und Stellungnahmen, die sein Versicherer eingeholt hat, um seine Leistungspflicht zu prüfen. Den Wechsel aus Unisex-Tarifen werde die Bundesregierung durch diesen Gesetzentwurf dagegen einschränken, um damit Versicherungsgerechtigkeit für alle Versicherten zu schaffen. Neben den
Neuregelungen bei der Krankenversicherung würden zudem Unzulänglichkeiten bei der KfZ-Haftpflichtversicherung beseitigt.

Mehr Transparenz für Patienten: Patientenrechtegesetz beschlossen

23. Mai 2012

In einer gemeinsamen Presseerklärung haben das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministeriums der Gesundheit und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten den vom Bundeskabinett am heutigen Tage beschlossenen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) kommentiert. In dem Gesetzesentwurf  ist u.a. aufgenommen, dass der Behandlungsvertrag – also die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch Vertretern andere Heilberufe (z.B Heilpraktiker, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeut) – ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert wird. Weiterhin aufgenommen sind Regelungen zur umgehenden und verpflichtenden Aufklärung von Patienten sowie zu Dokumentationspflichten. Geregelt wird, dass Patientenakten vollständig und sorgfältig zu führen sind. Patienten bekommen des Weiteren nunmehr ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist.

Nach Ansicht der Bundesjustizministerin Leuthheusser-Schnarrenberger gleichen die neuen Regelungen nicht nur das Informationsgefälle zwischen Behandelndem und Patient aus, sondern sie helfen den Patientinnen und Patienten, ihre Rechte zu kennen und besser durchsetzen zu können. Auch Bundesgesundheitsminister Bahr sprach sich für das Patientenrechtegesetz aus. „Das neue Patientenrechtegesetz bringt umfassende und verständliche Informationen für Patientinnen und Patienten. Es ermöglicht Arzt-Patienten-Gespräche auf Augenhöhe und stärkt die Rechte der Versicherten gegenüber den Leistungserbringern. Mit dem gemeinsam vorgelegten Patientenrechtegesetz schaffen wir endlich eine einheitliche gesetzliche Grundlage und sorgen dadurch für mehr Klarheit und Transparenz im Gesundheits- wesen.” Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Zöller sieht in dem Patientenrechtegesetz eine Stärkung der Patienten auf dem Weg “vom Bittsteller zum Partner”. Der Gesetzentwurf sei ein neues, zeitgemäßes Fundament.

BMJ: DDoS-Attacke auf Website

12. April 2012
Kurz nach dem Bekanntwerden des Urteils des Landgerichts Leipzig gegen den hauptverantwortlichen Programmierer des Filmportals Kino.to am gestrigen Tage konnte nach Angaben des Bundesministerium der Justiz dessen eigene Website bis zum späten Nachmittag nicht aufgerufen werden. Dies soll auf eine Distributed Denial of Service-Attacke (“DDoS-Attacke”), bei der Server mutwillig durch das Absenden einer hohen Zahl von Anfragen, die regelmäßig von vielzähligen Rechnern ausgehen, überlastet und in Folge arbeitsunfähig gemacht werden, zurückzuführen sein. Verantwortlich sei eine Gruppe namens “Anonymous Austria”, die über den Kurznachrichtendienst Twitter die Nachricht “Revenge for kino.to – http://www.bmj.de/ DOWN!”, eine im Hacker-Jargon gebräuchliche Formel für eine erfolgreiche Blockade von Internetseiten, verbreitet habe.
“Das Urteil des Landgerichts Leipzig ist ein Urteil der unabhängigen Justiz, auf das das Bundesjustizministerium keinen Einfluss hat. Wer Recht ändern will, muss es zuallererst auch verstehen. Angriffe wie diese stärken nur diejenigen, die keine offene Debatte über die Modernisierung des Urheberrechts führen wollen, die nur Gefahren durch das Netz sehen, nicht seine Chancen.”, so das Bundesministerium der Justiz.
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BMJ/BMG: Patientenrechtegesetz

16. Januar 2012
Die Bundesjustiziministerin Leutheusser-Schnarrenberger und der Bundesgesund- heitsminister Bahr haben heute in Berlin einen gemeinsamen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patienten- rechtegesetz) vorgestellt. Das neue Gesetz bündele erstmalig die Rechte von Patienten in einem einheitlichen Gesetz. Es diene zum einen der Stärkung von Patientenrechten und zum anderen dem Ausgleich des Informationsgefälles zwischen Arzt und Patient. Daneben werde geregelt, was alles in die Patientenakte gehöre und es werde die Einsichtnahmemöglichkeit gesetzlich sichergestellt. Beweiserleichterungen würden außerdem abgesichert und für jeden nachvollzieh- bar dargelegt.

“Die Rechte der Patienten werden maßgeblich weiterentwickelt, erstmals zusammenhängend geregelt und für jedermann unkompliziert nachlesbar. Der Referentenentwurf ist unter Einbindung aller beteiligten Gruppen entstanden. Er stellt keine Gruppen gegenüber und lässt niemanden außen vor.“, so der Patient- enbeauftragte der Bundesregierung Zöller. (sa)

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BMI/BMJ: Zusammenarbeit bei E-Government und E-Justice

8. Dezember 2011

Das Bundesministerium des Inneren (BMI) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) haben bekannt gegeben, sich auf eine enge Zusammenarbeit in den Bereichen E-Government und E-Justice verständigt zu haben. Ziel sei es, eine anwenderfreundliche Kommunikation mit der Justiz sowohl per De-Mail als auch über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) bundesweit zu ermöglichen und die bisher nahezu ausschließlich papiergebundene Kommunikation dauerhaft abzulösen. Dafür sei u.a. eine grundlegende Modernisierung des Zugangs zu Gerichten und der Justiz unerlässlich, der auch durch den sich derzeit im Entwicklungsstadium befindlichen Entwurf für ein E-Government-Gesetz des Bundes realisiert werden soll.

„Justiz und Verwaltung müssen sich an die moderne Lebenswirklichkeit anpassen. Der elektronische Rechtsverkehr und eine elektronische Aktenführung machen die Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden einfacher, effektiver und langfristig kostengünstiger. Dies ist der richtige und wichtige Schritt in die Zukunft.“, so Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. (sa)

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BMJ: Mehr Schutz gegen unerlaubte Werbeanrufe

6. Dezember 2011

Medienberichten zufolge hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) anvisiert, den Schutz vor unerlaubten Werbeanrufen und zweifelhaften Gewinnspielen deutlich zu verbessern. Geplant sei zum einen, die Höhe für Bußgelder in diesem Bereich von derzeit 50.000 Euro auf 300.000 Euro zu erhöhen. Zum anderen sollen Verträge über Gewinnspieldienste künftig nur noch wirksam sein, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail geschlossen wurden. Dieses Formerfordernis soll den Verbraucher zusätzlich vor Übereilung warnen und damit u.a. der Praxis entgegen- wirken, dass Callcenter im Auftrag von Firmen am Telefon anbieten, den Angeruf- enen kostenpflichtig bei diversen Gewinnspielen einzutragen, was zu erheblichen und für den Verbraucher intransparenten monatlichen Zahlungsverpflichtungen führen kann. (sa)