Schlagwort: US Geheimdienst

Wurde Booking.com zum Opfer eines Hackerangriffs der US-Geheimdienstbehörde ?

12. November 2021

In dem am Donnerstag erschienenen Buch „Die Maschine: Im Bann der Booking.com“ von drei Journalisten der niederländischen nationalen Zeitung NRC, berichten diese von einem Hackerangriff, der 2016 die Server von Booking.com durchbrochen und Benutzerdaten im Zusammenhang mit dem Nahen Osten gestohlen hat.

Die Personen hinter dem Hackerangriff hatten auf Tausende von Hotelreservierungen Zugriff. Hierbei sind vor allem die Länder des Nahen Ostens wie Saudi-Arabien, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate betroffen gewesen. Ferner heißt es, dass unter den offengelegten Daten auch Namen von Booking.com Kunden und deren Reisepläne veröffentlich wurden. Der bei Booking.com interne Name für diesen Verstoß  war das “PIN-Leck”, weil der Verstoß auch gestohlene PINs aus Reservierungen beinhaltete. Zwei Monate nach diesem Verstoß bekam Booking.com bei der Suche nach dem Hacker Unterstützung von US-Privatdetektiven. Hierbei stellten sie fest, dass es sich bei dem Hacker um einen Amerikaner handelte, der für ein Unternehmen arbeitete, das Aufträge von US-Geheimdiensten ausführte. Die Autoren haben bis jetzt nicht feststellen können, welche Agentur hinter dem Angriff steckte.

Der Vertreter von Booking.com äußerte sich zu diesem Geschehen. Booking.com sah sich nicht in der Pflicht, diesen Verstoß offenzulegen und zu melden. Es lagen nämlich keine Beweise für “tatsächlich nachteilige Auswirkungen auf das Privatleben von Einzelpersonen” vor. Die in Amsterdam ansässige Booking.com traf diese Entscheidung, nachdem sie den niederländischen Geheimdienst AIVD angerufen hatte, um diese Datenschutzverletzung zu untersuchen. Auf Anraten eines Rechtsberaters hat das Unternehmen die betroffenen Kunden und die niederländische Datenschutzbehörde daraufhin nicht benachrichtigt. Die Begründung: Booking.com war gesetzlich nicht dazu verpflichtet, weil keine sensiblen oder finanziellen Informationen abgerufen wurden.

Im April wurde Booking.com von den niederländischen Datenschutzbehörden mit einer Geldstrafe von 475.000 Euro belegt, da Booking.com eine separate Datenschutzverletzung gemäß der DSGVO verspätet gemeldet hatte. Bei diesem Verstoß wurden mehr als 4.000 Booking.com Kunden von Cyberkriminellen auf ihre Namen, Adressen, Telefonnummern und Buchungsdetails zugegriffen. Weitere 300 Personen hatten auch Kreditkarteninformationen gestohlen, einschließlich des CVV-Codes in fast 100 Fällen.

Microsoft veröffentlicht Anhang zu Standardvertragsklauseln

24. November 2020

Im Anschluss an die Schrems II-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (wir berichteten) und den neuen Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses (wir berichteten) reagierte Microsoft nun mit neuen Vertragsklauseln. Diese sollen es ermöglichen, personenbezogene Daten in Drittländer – insbesondere die USA – exportieren zu können.

Mit diesem Schritt wolle man über die aktuellen Richtlinien hinausgehen. Zusätzlich erhoffe man sich, dass dieser Schritt bei den Kunden zusätzliches Vertrauen schaffen werden.

Rechtsweg und Informationspflichten

Microsoft verpflichte sich, gegen jede nicht rechtmäßige Anordnung auf Herausgabe von personenbezogenen Daten vorzugehen und ggf. den entsprechenden Rechtsweg einzuschlagen. Darüber hinaus wolle man alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Anfragen Dritter so umzuleiten, dass die Daten direkt vom Kunden angefordert werden müssten. Des Weiteren sollen Kunden, sofern dies im konkreten Fall rechtlich möglich sei, unverzüglich benachrichtigt werden. Sollte die Benachrichtigung untersagt sein, verpflichte man sich, alle rechtlichen Mittel einzusetzen, um das Verbot anzugreifen und den Kunden sobald wie möglich zu informieren.

Anspruch auf Schadensersatz

Personen die durch die nach der DSGVO unrechtmäßige Datenverarbeitung einen materiellen oder immateriellen Schaden erleiden, erhalten einen Anspruch auf Schadensersatz. Dabei trage der Betroffene die Beweislast. Diese Verpflichtung übertreffe die aktuellen Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses.

Ausblick

Ob weitere Unternehmen diesem Beispiel folgen werden, ist zurzeit noch nicht ersichtlich. Es bleiben auch weiterhin viele Fragen offen. Die neuen Ergänzungen lösen nicht den Kern des bisherigen Problems. Die vom Europäischen Gerichtshof als unverhältnismäßig beanstandeten Zugriffsmöglichkeiten der US-Geheimdienste auf personenbezogene Daten können auch weiterhin nicht unterbunden werden. Nach den neuen Klauseln existiert eine rechtliche Grundlage für eine Anfechtung auch nur dann, wenn das Herausgabeverlangen nach dem nationalen Recht rechtswidrig wäre. Das ist bei Geheimdienstanfragen innerhalb der Vereinigten Staaten nur sehr selten der Fall.

Obama ergreift initiative beim Datenschutz

16. Februar 2016

US-Präsident Barack Obama gründet den Federal Privacy Council, einen Rat für Datenschutz, um genau diesen, nämlich den Datenschutz, zu stärken.

Das Thema Datenschutz wird in den USA deutlich anders behandelt als in Europa. Bereits das US-Amerikanische Volk hat eine ganz andere Einstellung zu privaten Daten und deren Schutz, als wir es hier gewohnt sind. Im Allgemeinen besitzen Behörden in den USA mehr und weitreichendere Zugriffsrechte, was wohl als Kernproblem beim Datenaustausch zwischen den USA und den EU-Staaten anzusehen ist. Im Oktober des vergangenen Jahres wurde aus diesem Grund das Safe Harbor Abkommen zwischen den USA und der EU vom Europäischen Gerichtshof gekippt (datenschutzticker.de berichtete hierüber). Anfang Februar diesen Jahres wurde das Nachfolgeabkommen „EU-US-Privacy-Shield“ erlassen, dessen Inhalte im Detail jedoch noch nicht bekannt sind.

Nun hat Präsident Barack Obama Initiative gezeigt und einen Rat für Datenschutz gegründet. Denn auch in den USA wächst das Verständnis für Datenschutz und die Bürger sensibilisieren sich zunehmend für die damit einhergehenden Gefahren. Damit das Vertrauen in die Datenverwaltung innerhalb der US-Behörden gestärkt wird, soll der Datenschutz in den Bundeseinrichtungen vereinheitlicht und transparenter organisiert werden. Der Rat wird vor allem bei der Erstellung und Implementierung von Datenschutzrichtlinien mitwirken, Empfehlungen ausarbeiten und auf vermehrte Weiterbildung innerhalb der Behörden hinwirken.

Der Rat besteht aus mindestens 24 Mitgliedern und setzt sich unter anderem aus hochrangigen Beamten des Weißen Hauses, den Datenschutzbeauftragten der Ministerien sowie den Datenschutzbeauftragten nationaler Geheimdienste zusammen.

WhatsApp-Chats von US-Behörden überwacht

11. Juni 2015

Wie heise online berichtet, soll eine US-Behörde – vermutet wird das FBI – WhatsApp-Chats von Terrorverdächtigen in Belgien überwacht haben.

Dass die Polizei eine gezielte Razzia gegen mutmaßliche Jihadisten durchführen konnte, soll laut heise auch ein Verdienst der US-Kollegen gewesen sein. Diese sollen nämlich in der Lage gewesen sein, individualisierte Mobilfunknummern und mit diesen verknüpfte WhatsApp-Konten, auszuspähen und deren Kommunikation zu belauschen, die dann wiederum von den belgischen Behörden ausgewertet werden konnten. Bei der Razzia wurden 16 Personen festgenommen, von denen die meisten allerdings wieder freigelassen wurden.

Der Messenger WhatsApp gilt unter Datenschutzaspekten als eher unsicher. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gibt es erst seit einem halben Jahr. Deshalb gerät der Messenger auch immer wieder in Kritik insbesondere was Datenschutz und Datensicherheit seiner Nutzer angeht. Aus diesem Grund halten sich hartnäckig Vermutungen, dass WhatsApp-Kommunikationen besonders von Geheimdiensten überwacht werden. Dokumentiert war dies allerdings bislang nicht, wie heise weiter ausführt.

So stellt sich natürlich nicht nur die Frage nach den rechtlichen Grundlagen für das Ausspähen des Messengers, sondern auch, in welchem Ausmaße und von wem genau dies durchgeführt wird und was die (unschuldig) ausgespähten Betroffenen dagegen tun können. So lange es keine handfesten Informationen hierüber gibt, muss davon ausgegangen werden, dass eine Überwachung via WhatsApp – zumindest theoretisch – nahezu jederzeit möglich ist und jeden treffen kann.

Bundesregierung verstärkt Spionageabwehrmaßnahmen

23. Juli 2014

Nachdem zuletzt immer wieder Fälle bekannt wurden, in denen Mobiltelefone deutscher Abgeordneter systematisch abgehört wurden und der Enttarnung mutmaßlicher Behördenmitglieder, die im Auftrag von US-Geheimdiensten standen, verstärkt die Bundesregierung ihrerseits Abwehrmaßnahmen, um sich und ihre Ministerien besser zu schützen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière liegt ein Bericht mit umfassenden Maßnahmen vor, die nun noch genehmigt werden sollen, wie das Handelsblatt berichtet. Der Bericht sieht vor, dass künftig auch Botschaften und Konsulate intensiver beobachtet werden sollen, zu deren Heimatstaaten die Bundesregierung ein freundschaftliches Verhältnis pflegt. Es wird vermutet, dass auf den Dächern einiger Botschaftsgebäude – unter anderem auf denen der russischen, britischen und US-amerikanischen – technisches Gerät angebracht ist, um speziell im Regierungsviertel die Kommunikation zu überwachen, berichtet heise online. Gleichzeitig lassen vor allem das Außen-, das Justiz- und das Verteidigungsministerium ihre Kommunikationsmittel von einer Spezialfirma auf Sicherheitslücken überprüfen, um den Sicherheitsstandard gegebenenfalls anzuheben und zu erweitern. Wie der Spiegel schreibt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch das Budget deutscher Geheimdienste angehoben. Ebenso sollen interne Sicherheitsregeln im Verteidigungsressort aktualisiert werden.

Der ”Prism”-Überwachung entgehen

11. Juni 2013

Medienberichten zufolge, spioniert der US-Geheimdienst NSA Internet-Firmen wie Google, Facebook, Microsoft, Apple, Yahoo und Co. im Rahmen eines Programms mit dem Namen „PRISM“ aus. Dabei gehe es um eine Fülle an Informationen wie etwa E-Mails, Fotos, Videos, Chats und andere gespeicherte Daten. Hierdurch könnten Aktivitäten von Personen über längere Zeiträume hinweg verfolgt werden.
Um einer “Totalüberwachung”, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sie nannte, zu entgehen, sollten Internetnutzer alternative Dienste nutzen, die – nach aktuellem Wissensstand – nicht überwacht werden. Berichten zufolge sei das Angebot bei den E-Mail-Diensten groß, da deutsche Unternehmen wie die Telekom, web.de oder GMX, dem strengen deutschen Datenschutzrecht unterlägen. Zur Auswahl stünden zudem Twitter für den Bereich der sozialen Netzwerke, ixquick.com (bzw. www.startpage.com) als Suchmaschinen,  openstreetmap.de als Kartendienst, zum Speichern und Teilen seien das Angebot der Telekom oder jenes von wuala.com zu beachten.