Wurde Booking.com zum Opfer eines Hackerangriffs der US-Geheimdienstbehörde ?

12. November 2021

In dem am Donnerstag erschienenen Buch „Die Maschine: Im Bann der Booking.com“ von drei Journalisten der niederländischen nationalen Zeitung NRC, berichten diese von einem Hackerangriff, der 2016 die Server von Booking.com durchbrochen und Benutzerdaten im Zusammenhang mit dem Nahen Osten gestohlen hat.

Die Personen hinter dem Hackerangriff hatten auf Tausende von Hotelreservierungen Zugriff. Hierbei sind vor allem die Länder des Nahen Ostens wie Saudi-Arabien, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate betroffen gewesen. Ferner heißt es, dass unter den offengelegten Daten auch Namen von Booking.com Kunden und deren Reisepläne veröffentlich wurden. Der bei Booking.com interne Name für diesen Verstoß  war das “PIN-Leck”, weil der Verstoß auch gestohlene PINs aus Reservierungen beinhaltete. Zwei Monate nach diesem Verstoß bekam Booking.com bei der Suche nach dem Hacker Unterstützung von US-Privatdetektiven. Hierbei stellten sie fest, dass es sich bei dem Hacker um einen Amerikaner handelte, der für ein Unternehmen arbeitete, das Aufträge von US-Geheimdiensten ausführte. Die Autoren haben bis jetzt nicht feststellen können, welche Agentur hinter dem Angriff steckte.

Der Vertreter von Booking.com äußerte sich zu diesem Geschehen. Booking.com sah sich nicht in der Pflicht, diesen Verstoß offenzulegen und zu melden. Es lagen nämlich keine Beweise für “tatsächlich nachteilige Auswirkungen auf das Privatleben von Einzelpersonen” vor. Die in Amsterdam ansässige Booking.com traf diese Entscheidung, nachdem sie den niederländischen Geheimdienst AIVD angerufen hatte, um diese Datenschutzverletzung zu untersuchen. Auf Anraten eines Rechtsberaters hat das Unternehmen die betroffenen Kunden und die niederländische Datenschutzbehörde daraufhin nicht benachrichtigt. Die Begründung: Booking.com war gesetzlich nicht dazu verpflichtet, weil keine sensiblen oder finanziellen Informationen abgerufen wurden.

Im April wurde Booking.com von den niederländischen Datenschutzbehörden mit einer Geldstrafe von 475.000 Euro belegt, da Booking.com eine separate Datenschutzverletzung gemäß der DSGVO verspätet gemeldet hatte. Bei diesem Verstoß wurden mehr als 4.000 Booking.com Kunden von Cyberkriminellen auf ihre Namen, Adressen, Telefonnummern und Buchungsdetails zugegriffen. Weitere 300 Personen hatten auch Kreditkarteninformationen gestohlen, einschließlich des CVV-Codes in fast 100 Fällen.