Deutschland verlangt von Apple öfter Geräteinformationen als jedes andere Land der Welt

20. April 2016

Wie Apple in seinem jüngst erschienenen Report on Government Information Requests bekanntmacht, wurden durch deutsche Strafverfolgungsbehörden zwischen Juli und Dezember 2015 insgesamt 11989 sog. Device Requests gestellt. Dabei handelt es sich um Anfragen, durch die neben Serien- und IMEI Nummern auch Kontaktdaten von Geräteinhabern ermittelt werden sollen. Ob und in welchem Umfang neben Strafverfolgungsbehörden, wie der Polizei, Informationen auch durch die deutschen Inlandsgeheimdienste (Verfassungschutzbehörden der Länder und des Bundes) abgefragt wurden, ergibt sich aus dem Bericht nicht.

Interessant ist, dass Apple lediglich in 52% der Fälle den Datenauskunftsersuchen der deutschen Behörden nachgibt. Immerhin in fast der Hälfte der Fälle dürfte der Konzern damit von rechtswidrigen bzw. ungerechtfertigten Ersuchen ausgehen, in den USA hingegen ist dies nur in 20% der Anfragen der Fall.

Überraschend ist vor allem aber die gewaltige Anzahl der Gesuche insgesamt. In anderen Mitgliedsländern der EU wurden entsprechende Anfragen deutlich seltener gestellt (Österreich 70, Italien 966, Frankreich 1610, Griechenland 11). Im Vergleich mit den USA (4000 Anfragen) wurden in Deutschland im gleichen Zeitraum nahezu drei Mal so viele Anfragen gestellt. Tatsächlich stammt mehr als die Hälfte aller Anfragen aus Europa, dem mittleren Osten und Afrika zusammengenommen aus der Bundesrepublik.

Auch bei sog. Account Requests, also Anfragen hinischtlich Adress- und weiterer Daten bzgl iTunes- bzw. iCloud-Accounts liegt Deutschland mit 130 weit vorn, nur in den USA und im Vereinigten Königreich wurden weltweit im gleichen Zeitraum mehr derartige Anfragen gestellt.

Gründe für die besondere Neugier deutscher Behörden lassen sich aus dem Bericht freilich nicht ableiten. Eine besonders hohe Diebstahlquote von Geräten mit dem Apfel in Deutschland erscheint, vor dem Hintergrund der gewaltigen Disproportionalität im Vergleich zu anderen Ländern, als Erklärung aber eher auszuscheiden.

Ob von Seiten der Politik oder Justiz eine Erklärung hierzu abgegeben wird, ist nicht bekannt.