Das BVerfG entscheidet zum BKA-Gesetz: Terrorabwehr nicht um jeden Preis

21. April 2016

Das BKA-Gesetz steht schon länger auf dem Prüfstand, auch wir haben darüber berichtet. Nun ist die Entscheidund aus Karlsruhe da.

Wie u.a. zeitonline berichtet, ist das BKA-Gesetz, das dem Bundeskriminalamt (BKA) weitreichende Befugnisse zur heimlichen Überwachung von Bürgern einräumt, teilweise verfassungswidrig. Oder, wie es das BVerfG gestern, am 20.04.2016, schreibt, ist “die Ermächtigung des Bundeskriminalamts zum Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zwar im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar”, jedoch genügt “die derzeitige Ausgestaltung von Befugnissen aber in verschiedener Hinsicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht”.

Das klingt nicht nur sperrig, sondern bedeutet auch viel Arbeit in der Umsetzung. Das BVerfG kritisiert vor allem fehlende Konkretisierungen von Normen, zu unbestimmte und zu weitgehende Befugnisse  des BKA, den Datenaustausch zwischen Behörden, mangelnde Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen sowie unzureichende Löschung.

Die Reaktionen auf das Urteil sind naturgemäß unterschiedlich. Während Bundesinnenminister Thomas de Maizière von der CDU alles andere als begeistert ist, begrüßt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Datensicherheit das Urteil.