BfDI- personenbezogenes Webtracking nur mit Einwilligung
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber erklärte in einer Pressemitteilung vom 14.11.19, dass Webtracking nur noch mit expliziter Einwilligung der User möglich ist.
Wenn Website-Betreiber Dritt-Dienste wie z.B. Google Analytics auf ihrer Internet-Seite mit einbinden und diese die personenbezogenen Daten für eigene Zwecke nutzen, benötigen sie eine Einwilligung des Betroffenen. Diese muss datenschutzkonform sein und kann nicht durch Cookie-Banner oder voraktivierte Kästchen ersetzt werden.
Daher rief Ulrich Kelber die Website-Betreiber dazu auf ihre Websites auf Dritt-Dienste zu kontrollieren. Für einen datenschutzkonformen Einsatz dessen sollte der Website-Betreiber die Einwilligung der User einholen. Andernfalls wird zur Löschung der Dritt-Dienste geraten.