Bundesdatenschutzbeauftragter lobt Corona-App, warnt aber auch
Die geplante Corona-Tracing-App ist nach langer Entwicklungszeit und umfangreichen Diskussionen (wir berichteten) am gestrigen Dienstag (16.06.2020) für die Nutzung freigegeben worden. Nachdem sich der Bundesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Kelber, bereits vor einigen Tagen zufrieden mit der gefundenen Lösung zeigte und die App aus Sicht des Datenschutzes als “solide” bezeichnete, hat seine Behörde (BfDI) in einer Pressemitteilung nun ausführlicher Stellung bezogen.
Lob für Transparenz
Insgesamt sieht Kelber keine Gründe, die aus datenschutzrechtlicher Sicht gegen die Installation sprechen. Dabei sei insbesondere entscheidend, dass sowohl der Quellcode der App als auch die durchgeführte Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO (durch welche potentielle Gefahren für die Rechte und Freiheiten der Nutzer ermittelt und mögliche Abhilfemaßnahmen festgelegt werden sollen) für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. “Je transparenter das gesamte Projekt ist, umso mehr Vertrauen werden die Bürgerinnen und Bürger haben”, so Kelber.
Kritik an TAN-Verfahren
Trotz dieser ingesamt positiven Bewertung sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte jedoch auch noch “Schwachstellen”, die von den zuständigen Behörden und Unternehmen angegangen werden müssten. Darunter falle insbesondere die Telefonhotline, durch welche der Nutzer eine TAN-Nummer erhält. Mittels dieser Nummer kann der Nutzer dann ein positives Testergebnis über die App melden. Durch diese zusätzliche Sicherheitsmaßnahme soll ein Missbrauch der App durch Meldung falscher Ergebnisse erschwert werden. Kelber sieht diese Lösung jedoch kritisch, weil so eben keine vollständig anonymisierte Nutzung der App möglich sei. Immerhin habe seine Behörde abwenden können, dass eine unangemessene Speicherung personenbezogener Daten aller Anrufer der Hotline stattfindet. Die zuständigen Behörden und Unternehmen müssten nun aber schnellstmöglich daran arbeiten, dass eine vollständig automatisierte Nutzung der App ermöglicht wird. Als zuständige Aufsichtsbehörde werde der BfDI dies überwachen und “alle Möglichkeiten der Datenschutz-Grundverordnung” heranziehen, im Falle von auftretenden Mängeln somit auch entsprechend einschreiten.
Warnung an Dritte vor Einsichtnahmeversuchen
Schließlich spricht der Bundesdatenschutzbeauftragte in der Pressemitteilung noch eine Warnung an alle Personen, Unternehmen und Einrichtungen aus, die auf die Idee kommen könnten, sich durch Einsicht in die Corona App – und somit in die darin gespeicherten personenbezogenen Daten – darüber zu informieren, ob für die betroffene Person ein positives Testergebnis vorliegt oder nicht. Dabei handle es sich um eine Grenze, die nicht überschritten werden dürfe. Wörtlich sagte Kelber: “Es ist in keinem Fall zulässig, dass Dritte Einblick in die App fordern. Ich kann die Inhaber von Geschäften oder öffentlichen Verkehrsmitteln nur dringend warnen: Versucht es erst gar nicht!”