Schlagwort: Webtracking

BfDI- personenbezogenes Webtracking nur mit Einwilligung

14. November 2019

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber erklärte in einer Pressemitteilung vom 14.11.19, dass Webtracking nur noch mit expliziter Einwilligung der User möglich ist.

Wenn Website-Betreiber Dritt-Dienste wie z.B. Google Analytics auf ihrer Internet-Seite mit einbinden und diese die personenbezogenen Daten für eigene Zwecke nutzen, benötigen sie eine Einwilligung des Betroffenen. Diese muss datenschutzkonform sein und kann nicht durch Cookie-Banner oder voraktivierte Kästchen ersetzt werden.

Daher rief Ulrich Kelber die Website-Betreiber dazu auf ihre Websites auf Dritt-Dienste zu kontrollieren. Für einen datenschutzkonformen Einsatz dessen sollte der Website-Betreiber die Einwilligung der User einholen. Andernfalls wird zur Löschung der Dritt-Dienste geraten.

Harvard-Student experimentiert – und stalkt seine Freunde via Facebook Messenger

29. Mai 2015

„When I came to college Facebook Messenger became an integral part of my digital life. I quickly found that it was the easiest way to keep in touch with old high school friends, contact people I had just met, organize impromptu poker games with people I hardly knew, and everything in between“. Diese Aussage eines Havard-Studenten spiegelt wohl die allgemeine Verwendungsweise der App Facebook Messenger – vor allem unter jüngeren Anwendern – wider. Was der Informatikstudent dann aber auch herausgefunden hat, schildert er in seinem Blog auf der Plattform Medium.com.

Wie auch die FAZ-Online berichtet, gelang es ihm im Rahmen eines Experiments, umfangreiche Profile seiner Kommilitonen allein durch die Auswertung der Standortangeben der Chat-Teilnehmer zu erstellen. Diese regelmäßig voreingestellte Funktion teilt anderen Gesprächspartnern permanent den jeweiligen Aufenthaltsort mit. Anhand dieser Daten gelang es dem angehenden Informatiker u.a. herauszufinden, in welchem Zimmer auf dem Campus der Universität diese wohnten und welche Kurse sie besuchten. Dazu konnten weitreichende Bewegungsprofile kartenartig erstellt werden.

Ob man diese Funktion aktiviert lassen sollte, kann man da schon mal überdenken. Eine Anleitung zur Deaktivierung findet sich hier.

Der Student hat übrigens gerade eine Praktikumszusage bekommen. Von Facebook.

Google Analytics nun datenschutzkonform einsetzbar

19. September 2011

Fast zwei Jahre wurde verhandelt, jetzt die Einigung: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz, Johannes Caspar, verkündete am Donnerstag vergangene Woche, dass Google die Bedingungen für das Statistik-Tool Google Analytics geändert hat.

Im Kern waren für die Datenschützer drei Punkte entscheidend, um Google Analytics den Segen zu erteilen:

  • Künftig haben Nutzer über eine Browser-Erweiterung die Möglichkeit, Google Analytics persönlich zu deaktivieren. Dieses Add-on wird Google für alle gängigen Browser anbieten.
  • Seitenbetreiber können die so genannte IP-Maskierung aktivieren. Dann wird Google Analytics die IP-Adresse der Nutzer nur anonymisiert speichern. Anonymisierung bedeutet dabei, dass der letzte Zahlenblock der IP-Adresse nicht mitgespeichert wird. Eine Zuordnung der Adresse zu einem Nutzer ist dann nicht mehr möglich.
  • Außerdem wird Google mit den Seitenbetreibern einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 11 BDSG) abschließen.

Die Datenschutzbehörde bietet auf ihrer Website eine Checkliste (pdf) für Seitenbetreiber an, die Google Analytics datenschutzkonform verwenden möchten. Neben den Änderungen müssten vor allem die alten Daten ohne IP-Maskierung gelöscht werden.

Caspar erinnerte auch daran, dass letztendlich die Seitenbetreiber für den Datenschutz verantwortlich seien – und nicht Google. Hamburgs oberster Datenschützer wies darauf hin, dass die jetzige Abstimmung mit Google nur der Anfang sei. Technische Fortschritte und die Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie machten auch in Zukunft Gespräche notwendig. (ssc)