Datenschutzrisiken beim Kauf bei ausländischen Online-Shops

5. August 2024

Der Online-Einkauf ist heute beliebter denn je. Durch unsere global vernetzte Welt, bekommen Kunden hierbei auch immer wieder Angebote von Online-Händlern mit Sitz außerhalb von der EU angezeigt. Gerade, wer nach besonders günstigen Angeboten für Elektronik-, Mode- oder Dekoartikel sucht, stößt regelmäßig auf Webseiten aus dem asiatischen Raum. Doch was auf den ersten Blick als Schnäppchen erscheint, kann datenschutzrechtlich problematisch sein. Da es diesbezüglich immer mehr Beschwerden gibt, hat der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) am 25.07.2024 auf einen Hinweis verwiesen, der auf die Datenschutzrisiken beim Kauf bei ausländischen Online-Shops aufmerksam macht.

Betroffenenrechte nach der DSGVO

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewährt Individuen, die von der Verarbeitung ihrer personenbezogener Daten betroffen sind, eine Reihe an Ansprüchen, die sie in diesem Zusammenhang schützen sollen. Dabei handelt es sich um die sogenannten Betroffenenrechte. Zu diesen Rechten gehören etwa das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung der personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO) und das Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO). Die DSGVO verlangt, dass Verantwortliche auf die Betroffenenbegehren innerhalb eines Monats antworten.

Datenschutzprobleme bei außereuropäischen Anbietern

Art. 3 Abs. 2 DSGVO schreibt vor, dass der räumliche Anwendungsbereich auch für Unternehmen gilt, die keine Niederlassung in der EU haben, aber ihre Produkte an europäische Kunden verkaufen. Somit müssen auch Onlineversandhändler mit Sitz außerhalb der EU die Vorgaben der DSGVO befolgen. Laut des Hinweises des HBDI „häufen sich [jedoch in letzter Zeit] Beschwerden über den Datenschutz“ bei solchen Online-Shops. Diese würden den „europäischen Standard beim Datenschutz […] nicht immer“ umsetzen.

Schwierigkeiten bei der Durchsetzung

Probleme bei der Durchsetzung würden sich dabei für Betroffene als auch für europäische Datenschutzaufsichtsbehörden ergeben. Hierbei liege die besondere Hürde für die Aufsichtsbehörden der EU in der fehlenden Weisungsbefugnis im außereuropäischen Ausland. Das bedeutet, dass die Durchsetzung von Anweisungen zur datenschutzgerechten Datenverarbeitung oder zu datenschutzkonformem Verhalten erschwert ist.

Identifizierung seriöser Onlinehändler

Abschließend stellt der HBDI eine Reihe an Kriterien zur Verfügung, die Kunden bei der Auswahl seriöser Onlinehändler unterstützen sollen.

Zunächst sollten am Kauf Interessierte prüfen, ob die Webseite über ein Impressum verfügt und ob das Unternehmen tatsächlich auch an der genannten Adresse registriert ist. Des Weiteren könnte eine Kontrolle der Online-Bewertungen über den Shop helfen. Dabei solle man nicht nur auf die Gesamtnote achten, sondern auch mit einbeziehen, ob die Bewertungen echt oder gefälscht erscheinen. Ein weiterer Hinweis auf einen unseriösen Anbieter sei es, wenn nicht sämtliche angebotenen Zahlungsmittel tatsächlich verwendet werden können. Das nächste Indiz seien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Man solle kontrollieren, ob diese existieren, welchen Gerichtsstand sie bestimmen und welche Regeln zu Widerruf und Rückgabe bestehen. Zuletzt solle man prüfen, ob es ein Gütesiegel auf der Webseite gibt und ob dieses allgemein bekannt ist oder nur vom konkreten Onlinehändler verwendet wird.

Abschließend gibt der HBDI den Hinweis, dass auch das LKA Niedersachsen Hilfestellungen zur Erkennung von Fake-Onlineshops anbietet.

Fazit

Die Datenschutzrisiken beim Kauf bei ausländischen Online-Shops sollten nicht unterschätzt werden. Auch wenn nicht jeder dieser Händler den Datenschutz verletzt, ist es jedenfalls so, dass es für europäische Datenschutzbehörden deutlich schwerer ist die Rechte von EU-Bürgern zu schützen, als im EU-Inland. Kunden, die auf die günstigen Preise nicht verzichten wollen, sollten sich den Herausforderungen bewusst sein und Schutzvorkehrungen treffen. Dabei können insbesondere die vom HBDI genannten Kontrollkriterien helfen.