Schlagwort: Hotelmeldepflicht

Entwurf für Meldegesetz erlaubt Datenweitergabe

3. Juli 2012

Vergangene Woche beschloss der Bundestag einen Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Meldewesens, wie heise.de berichtet. Nach dem Entwurf sollen künftig sämtliche Daten der 5200 Meldeämter vernetzt werden.

Ursprünglich hatte die Bundesregierung geplant, zusammen mit der Einführung des bundesweiten Registerverbunds auch den Schutz der Daten zu stärken. Abfragen von Namen, und Anschriften sollten nur noch für Werbung und Adresshandel möglich sein, wenn der Betroffene vorher eingewilligt hat. Diese Einschränkung war besonders der Direktmarketing-, Inkassobranche und den Auskunfteien ein Dorn im Auge.

Im Beschluss nun fehlt diese Bestimmung. Meldedaten dürfen nur dann nicht für Werbung oder Adresshandel verwendet werden, wenn dieser Zweck bei der Anfrage nicht angegeben wurde oder der Betroffene Widerspruch eingelegt hat. Die Einschränkung soll jedoch nicht gelten bei Anfragen zum Zwecke des Abgleichs bereits vorhandener Daten zwecks Bestätigung oder Berichtigung.

Die Kritik gegen den beschlossenen Entwurf richtet sich vor allem gegen letztgenannte Ausnahme: Selbst der Widerspruch der Betroffenen werde wirkungslos, wenn bereits vorhandene Informationen zur ungehinderten Abfrage der Daten berechtigten. Für jede Melderegisterauskunft seien vorherige Daten nötig, jede Anfrage könne so gerechtfertigt werden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die nach dem Beschluss weiter bestehende Hotelmeldepflicht, die von Datenschützern als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet wird. Auch sollen Vermieter den Ein- oder Auszug wieder bestätigen müssen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezeichnete den Entwurf als Rückfall hinter die geltende Gesetzeslage.