Schlagwort: Schweden

Deutschland, Griechenland, Finnland und Schweden müssen bei Datenschutz nachbessern

7. April 2022

In ihren Entscheidungen über Vertragsverletzungsverfahren hat die Europäische Kommission die Länder Deutschland, Griechenland, Finnland und Schweden dazu aufgefordert ihren Meldepflichten aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung nachzukommen.

Aus der Entscheidung der Kommission geht hervor, dass Deutschland noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung in Bezug auf die Tätigkeiten der Bundespolizei mitgeteilt habe. Auch Griechenland habe einige Bestimmungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Betroffen sind hier insbesondere Festsetzungen hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung und die Fristen für die Speicherung von Daten. Neben Deutschland und Griechenland bemängelte die Kommission ebenfalls die mangelhafte Umsetzung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen in den Ländern Finnland und Schweden. Im Rahmen der Durchsetzung von Betroffenenrechten wären die Länder in bestimmten Fällen dem Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nicht nachgekommen.

Die Länder haben nun innerhalb von zwei Monaten die Möglichkeit auf das Schreiben zu reagieren und die für das Abstellen der von der Kommission festgestellten Verstöße notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Kommen die Länder diesem Erfordernis nicht nach, so kann die Kommission eine begründete Stellungnahme übermitteln.

Vorratsdatenspeicherung: Droht auch Deutschland ein Bußgeld in Millionenhöhe?

4. Juni 2013

Der in Luxemburg ansässige Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 30.05.2013 das Land Schweden zu einer EU-Strafe von 3 Millionen Euro verurteilt. Grund ist die verspätete Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahre 2006 (2006/24/EG). Die Richtlinie hatte als Vorgabe, dass Verbindungsdaten der Bürger anlasslos für mindestens sechs Monaten zu Strafverfolgungszwecken zu speichern sind. Indem Schweden die Richtlinie verspätet umgesetzt habe, sei eine Störung der Arbeit von Justiz und Polizei gegeben; Schweden habe nach Erlass der Richtlinie fünf Jahre abgewartet, bis es Verbidnungsdaten gespeichert habe, so die Richter am EuGH.

Zwar wurde in Deutschland ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erlassen, das jedoch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wieder aufgehoben worden ist. Eine Neuregelung wurde bisher nicht getroffen, so dass zu erwarten ist, dass auch gegenüber Deutschland ein hohes Bußgeld verhängt werden wird.

Aufgrund von Unstimmigkeiten innerhalb der Regierung konnte bisher keine Neuregelung getroffen werden.

“Cookie – Gesetz” in Schweden verabschiedet

24. Mai 2011

In Schweden wurde am Donnerstag über das neue „Cookie – Gesetz“ abgestimmt, das nun zum 01.07.2011 in Kraft treten wird. Hintergrund ist die „E-Privacy-Richtlinie“ (RICHTLINIE 2009/136/EG). In Deutschland wird die Frist zur Umsetzung bis zum 25. Mai 2011 nicht eingehalten, da momentan im Bundestag immer noch über einen Gesetzesentwurf beraten wird, bei dem im Übrigen das Thema Cookies außen vor bleibt.

Im Unterschied zur bisherigen Gesetzeslage in Schweden, die dem Nutzer nur die Möglichkeit gab Cookies auszuschalten, wird nun künftig vom Besucher einer Seite eine vorherige aktive Zustimmung zur Nutzung von Cookies auf einer Seite erwartet.

Das neue Gesetz hat bereits im Vorfeld zahlreiche starke Kritik hervorgerufen, da es deutlich weiter gehe als aufgrund der EG-Richtlinie erforderlich. Naturgemäß kritisch sind die Stimmen aus der Werbebranche, die erhebliche Einbußen befürchten. Im Bereich der Online-Zeitungen hat die schwedische Zeitung Aftonbladet beispielsweise im Jahr 2010 mit Online-Werbung mehr verdient als mit Print-Werbung. Aber auch „neutrale“ Stimmen äußern sich kritisch. Eine wörtliche Interpretation des Gesetzes werde jedenfalls erhebliche Nachteile mit sich bringen, auch wenn das eigentliche Ziel des Gesetze- das zu starke Ausspionieren von Seitenbenutzern- durchaus begrüßenswert sei. Das Surfen im Internet werde aufgrund des Zustimmungserfordernisses nun unübersichtlich und unkomfortabel. Erhebliche Probleme werden jedenfalls in nächster Zeit bei der praktischen Umsetzung erwartet. Teilweise wird angenommen, dass auf einer Internetseite eine deutliche Information über Cookies und wie man sie abstellt  doch- anders als der Gesetzestext vermuten lässt- ausreichend sein sollte. Von anderer Seite wird in diesem Zusammenhang die Nutzung von Pop-ups zur Informations- und Zustimmungszwecken befürwortet, da die Information so jedenfalls nicht so leicht übersehen werden könne. Zudem wird die Idee einer der eigentlichen Zielseite vorgeschalteten Informationsseite, wo die Zustimmung erklärt werden kann, diskutiert.