Schlagwort: Software zur automatischen Gesichtserkennung

PimEyes – Gesichtserkennung für jeden?

6. August 2020

Bereits im Januar haben wir über das Unternehmen Clearview berichtet. Dessen Geschäftsmodell ist es, frei öffentlich zugängliche Fotos im Internet zu sammeln und in einer Datenbank zusammenzufassen. Dabei greift es unter anderem auf Fotos von Facebook, Instagram und YouTube zurück. Die dabei gesammelten Daten hat Clearview an Unternehmen und Behörden weiterverkauft. Nun hat ein weiteres Start-Up-Unternehmen dieses Geschäftsmodell aufgegriffen. Dafür hat das Unternehmen PimEyes eine Suchmaschine für Gesichtserkennung erstellt.

Im Gegensatz zu Clearview ist PimEyes für jeden zugänglich. PimEyes durchsucht massenhaft Gesichter im Internet nach individuellen Merkmalen und speichert deren biometrische Daten. Der Nutzer kann ein Foto hochladen, was mit gespeicherten Bildern abgeglichen wird. Die Datenbank soll mittlerweile 900 Millionen Gesichter umfassen.

Das Geschäftsmodell ist aus datenschutzrechtlicher Perspektive äußerst bedenklich. Zum einen haben die auf den Fotos gespeicherten Personen keine Einwilligung in die weitere Verarbeitung ihrer Fotos gegeben, als sie diese auf Social Media-Plattformen hochgeladen haben. Ebenso wenig sind sie von PimEyes diesbezüglich gefragt worden.

Des Weiteren ist es möglich, so an Informationen zu Personen gelangen, die man sonst nicht erfahren würde. Zum Beispiel ließe sich so feststellen, was für Freizeitinteressen die Person hat oder welche Veranstaltungen diese Person besucht hat. Daraus ließe sich ableiten, welche politischen Ansichten oder persönliche Neigungen diese Person hat.

Der Dienst kann in der Tat für Personen hilfreich sein, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Fotos oder Videos von sich aufspüren möchten. Mit dem Dienst von PimEyes lassen sich die dazugehörigen Webseiten finden, so dass man gegen die Veröffentlichungen vorgehen kann. Auch lässt sich ein Alarm einstellen, der über neu hochgeladene Bilder und Videos informiert.

Nach massiver Kritik hat PimEyes seine Suchmaschine eingeschränkt. War es zuvor möglich, beliebige Fotos hochzuladen und mit der Datenbank abzugleichen, kann man aktuell nur ein Foto mit der eigenen Webcam am PC erstellen und mit im Internet kursierenden Aufnahmen vergleichen.

HambBfDI sieht keine Rechtsgrundlage für den Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung

5. September 2018

In einem Prüfbericht beanstandet der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar (HmbBfDI) die Erstellung von biometrischen „Gesichtsabdrücken“ durch die Polizei Hamburg.

Anlass für den Einsatz der Gesichtserkennung-Software waren die Proteste im Zusammenhang mit dem G-20 Gipfel in Hamburg. Die Hamburger Polizei hat insgesamt 100 Terabyte Bild- und Videomaterial zu Strafverfolgungszwecken erhoben. Das Bild- und Videomaterial besteht aus Aufnahmen in S-Bahnhöfen, der medialen Berichterstattung, den eigenen Aufnahmen der Polizei und privaten Aufnahmen, die BürgerInnen der Polizei zur Verfügung gestellt haben. Zur Auswertung der riesigen Datenmenge setzt die Polizei die eigens dafür angeschaffte Software „Videmo 360“ ein. Das Programm verarbeitet alle Gesichter, die in den Aufnahmen vorkommen und erstellt sog. Gesichtstemplates. Hierbei handelt es sich um mathematisch abgleichbare Modelle, die einen Gesichtsvergleich ermöglichen. Dadurch erhofft sich die Polizei Straftaten, die während des viertägigen Gipfels begangen wurden, aufzuklären.

In dem Vorgehen der Polizei sieht der HmbBfDI das Gleichgewicht zwischen staatlichen Eingriffsbefugnissen zur Strafverfolgung und dem Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung in Gefahr. Die massenweise Auswertung von biometrischen Daten eröffnet eine neue Dimension für staatliche Überwachung und Kontrolle. Durch die quasi uferlose Datenauswertung sind nicht nur verdächtige Personen, sondern auch Unbeteiligte betroffen. Insbesondere weist der HambBfDI auf die Möglichkeit hin, Profile von Personen zu erstellen, die weitere Nutzungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten der Daten eröffnen.

Nach intensiver rechtlicher Prüfung gelangt der HmbBfDI zu dem „Ergebnis, dass die Erzeugung von mathematischen Gesichtsmodellen einer unbegrenzten Anzahl von in der Masse verdachtslos erfassten Bürgerinnen und Bürgern im Stadtgebiet über den Zeitraum von zumindest mehreren Tagen und deren Speicherung für eine unbestimmte Zeit einer besonderen gesetzlichen Befugnis bedarf, die den Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht rechtfertigt.“

Durch die Erstellung einer „Gesichts-ID“ und ihren Abgleich zur Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit dem viertägigen G 20-Gipfel wird massiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen, da die Maßnahme auf keiner Rechtsgrundlage beruht. Eine derart umfangreiche Verarbeitung biometrischer Daten kann insbesondere nicht auf eine Generalklausel gestützt werden. Der HmbBfDI geht davon aus, „dass die Beanstandung dazu führt, dass der Einsatz dieses Verfahrens gestoppt wird und eine Löschung der ohne Rechtsgrundlage erhobenen biometrischen Daten erfolgt.”

Facebook: Software zur automatischen Gesichtserkennung

9. Juni 2011

Seit wenigen Tagen setzt das soziale Netzwerk Facebook nun auch außerhalb der USA eine Software zur automatischen Gesichtserkennung ein, die sich hinter der Funktion “Fotos: Markierungen vorschlagen” verbirgt. Werden Fotos hochgeladen, können bereits getaggte Personen erkannt und deren Name vorgeschlagen werden. Der User soll auf diese Weise einfacher und schneller Bekannte sowie sich selbst auf Fotos finden können. Möchte der User nicht, dass Fotos automatisch erkannt werden, ist diese standardmäßig aktivierte Funktion zu deaktivieren (sog. Opt-Out-Verfahren). Auf die Einholung einer expliziten Einwilligung wird mithin verzichtet, was aus datenschutzrechtlichen Aspekten heraus bedenklich ist. Ebenso kann bezweifelt werden, ob der User hinreichend transparent über den Einsatz der Software informiert wurde/wird. Bislang hat Facebook lediglich einen alten Blogeintrag zur automatischen Gesichtserkennung aktualisiert und dabei auf den nunmehr internationalen Einsatz der Software hingewiesen.