
Generalanwalt: Handlungspflicht von Datenschutzbehörde
Laut den Schlussanträgen von EuGH-Generalanwalt Pikamäe vom 11.04.2024 trifft die Datenschutzbehörde eine Handlungspflicht, wenn sie in Folge der Prüfung einer Beschwerde eine Verletzung von DSGVO-Vorschriften feststellt. Hierbei kommt ihr allerdings ein Ermessensspielraum zu.















