Chatkontrolle weiter ungewiss

8. April 2024

In den letzten Monaten sorgte ein Entwurf der EU-Kommission zur geplanten Chatkontrolle zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch wiederholt für Kritik. Die belgische Ratspräsidentschaft treibt den Vorschlag jedoch weiter voran. Trotz früherer Rückschläge könne man eine Einigung nach dem aktuellen Entwurf vom 13.03.2024 noch vor den bevorstehenden Europawahlen erreichen. Ein internes Protokoll vom 26.03.2024 zeigt hingegen, dass sich die Mitgliedstaaten weiterhin uneinig sind und die Chatkontrolle damit auch weiter ungewiss ist.

Eine unerwartete Wende

Der Entwurf der EU-Kommission zur Neuregelung der „Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ von 2022 stößt schon seit einiger Zeit auf Wiederspruch. So hatte das Europäische Parlament im November 2023 sich klar gegen eine Massenüberwachung ausgesprochen. Zuletzt hatten sich der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) über die Chatkontrolle im Februar 2024 kritisch geäußert. Sie sahen weiterhin das Risiko einer anlasslosen Überwachung. Deswegen war die Zukunft der Chatkontrolle weiter ungewiss.

Zweiter Anlauf für einen Entwurf

Nun gibt es aus Sicht der belgischen Präsidentschaft für die Chatkontrolle doch noch Hoffnung. In einem kürzlich auf netzpolitik.org geleakten Entwurf vom 13.03.2024 wird im Vorwort erklärt, dass es nun doch „ausreichend Unterstützung“ gäbe, um mit dem Vorhaben voranzuschreiten.

Probleme neu verpackt

Die bisherige Kritik bezog sich unteranderem auf die sehr weit gefasste Aufdeckungsanordnung. Diese solle nur gezielt und als letztes Mittel gegenüber konkret verdächtigten Personen rechtmäßig sein.

Der neue Entwurf verfolgt einen Ansatz bestehend aus zwei Komponenten. Zum einen verwende man eine „gezielte Aufdeckungsanordnung durch gesteigerte Risikobewertung und -kategorisierung“. Außerdem seien „Cybersicherheit und verschlüsselte Daten zu schützen“ während trotzdem Anbieter, die eine End-zu-End Verschlüsselung verwenden – wie etwa WhatsApp – unter die Aufdeckungsanordnung fallen können. Das bedeutet effektiv, dass auch hier eine Kontrolle möglich ist und der Schutz solcher privaten Nachrichten geschwächt wird.

Die Chatbetreiber sollen in einem dreischrittigem Verfahren in die Risikokategorien „hoch“, „mittel“ und „niedrig“ eingeteilt werden. Je nach Einstufung müssen die Unternehmen dann unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Einer Aufdeckungsanordnung dürfen jedoch nur risikoreiche Dienste unterworfen werden – und auch nur als letztes und am wenigsten einschneidendes Mittel.

Alte Bedenken bleiben

Dennoch bleiben wichtige Fragen unbeantwortet, insbesondere bezüglich des Schutzes der Privatsphäre und der technischen Umsetzung. EU-Parlamentarier, Patrick Breyer von der Piratenpartei, äußert deutliche Kritik an den neuen Vorschlägen. Er wertet den neuen Entwurf als eine bloße Neuformulierung des ursprünglichen Ausgangsentwurfs der EU-Kommission. Insgesamt handle es sich hierbei um eine „Zerstörung des digitalen Briefgeheimnisses“. Die Einschränkung auf “Hochrisikodienste” sei unzureichend, „weil jeder Kommunikationsdienst immer auch zum Versenden illegaler Darstellungen missbraucht wird“. Durch die Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung würden zudem Smartphones „zu Spionen“ umgewandelt (client-side scanning).

Uneinigkeit der EU-Staaten

Dass der neue Entwurf nicht sämtliche Probleme gelöst hat, zeigt nun auch ein von netzpolitik.org geleaktes internes Verhandlungsprotokoll der Sitzung der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung vom 19.03.2024. Dieses verdeutlicht, dass die Parteien weiterhin über Grundbausteine des geplanten Gesetzes streiten. Während einige für eine allgemeine und anlasslose Überwachung plädieren, wollen anderen dies nur bei Verdächtigen. Zudem ist auch noch vieles unklar. Auf eine Frage aus Deutschland zur Risikobewertung bei der Verwendung von VPNs kommt zum Beispiel von der Ratspräsidentschaft keine eindeutige Antwort. Das müsse man „noch festlegen“. Gleiches gilt für Fragen zur technischen Umsetzung.

Wie geht es weiter?

Die Arbeitsgruppe will nun „einen Text entwickeln“, der im Anschluss im Ausschuss der Ständigen Vertreter bezüglich politischer Fragen überarbeitet wird. Die nächste Sitzung der Ratsarbeitsgruppe ist für den 03.04.2024 geplant.

Fazit

Trotz der aktuellen Unterstützung einiger Mitgliedstaaten bleibt die Frage nach einem ausgewogenen Ansatz zur Bekämpfung von Missbrauch und der gleichzeitigen Wahrung der Privatsphäre weiterhin ungelöst. Die bevorstehenden Diskussionen und Entscheidungen auf EU-Ebene werden zeigen, ob das Gesetz in seiner derzeitigen Form tatsächlich noch bis zu den Europawahlen verabschiedet wird. Bis dahin bleibt weiter ungewiss, ob die Chatkontrolle kommen wird.