Hamburger Datenschutzbeauftragter kritisiert neue Nutzungsbedingungen von WhatsApp
In dem seit längerem schwelenden Streit um die neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp, hat sich nun auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Prof. Dr. Johannes Caspar, geäußert.
Hintergrund ist, dass ab dem 15.05.2021 für den Kurznachrichtendienst WhatsApp neue Nutzungsbedingungen gelten sollen. Diese Nutzungsbedingungen sollten ursprünglich schon seit Februar gelten, die Einführung wurde aber nach lautstarker Kritik um drei Monate verschoben. Stein des Anstoßes bei den neuen Nutzungsbedingungen ist ein Passus, der eine veränderte Datenschutzerklärung enthält. Kritiker sehen hier vor allem den unklaren Datenaustausch mit der Konzernmutter Facebook als problematisch an. Auch die Tatsache, dass die weitere Nutzung von WhatsApp von der Einwilligung in die Bedingungen abhängt, ist nicht unumstritten.
Am 11.05.2021 gab HmbBfDI Caspar bekannt, dass eine Anordnung gegen Konzernmutter Facebook erlassen wurde, in der die Weiterverarbeitung von WhatsApp-Daten für eigene Zwecke untersagt wird. Für eine solche Verarbeitung bestünde keine gesetzliche Grundlage. Er kritisiert auch, dass eine Einwilligung in die neuen Nutzerbedingungen nicht aus freien Stücken erfolgt, sondern für die Weiternutzung des Dienstes unumgänglich ist.
Die Anordnung gilt ab sofort für drei Monate. Für eine Entscheidung auf europäischer Ebene will der HmbBfDI Caspar eine Befassung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) beantragen. Facebook hat zwar eine Niederlassung in Hamburg, die Zuständigkeit liegt aber grundsätzlich bei der irischen Datenschutzbehörde. Handlungsbedarf sieht Caspar vor allem mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl, bei der durch Anzeigekunden von Facebook eine gezielte Beeinflussung der Meinungsbildung möglich sei, würden diese über Nutzerdaten verfügen.
WhatsApp selbst versichert weiterhin, datenschutzrechtliche Vorgaben würden eingehalten. Die Behauptungen des HmbBfDI seien falsch, deswegen habe die Anordnung keine Wirkung. Ursprünglich plante WhatsApp, Konten die den Neuerungen nicht zustimmen nur noch eingeschränkt nutzbar zu machen und schließlich zu löschen. Dieses Vorhaben wurde jedoch zurückgenommen. Nutzer, die zunächst keine Einwilligung abgeben, können ihren Account weiter nutzen, bis nach einigen Wochen eine permanente Erinnerung auftaucht. Dann seien die Accounts nur eingeschränkt nutzbar. Ob die Stellungnahme des HmbBfDI daran etwas ändert, bleibt abzuwarten. Zwischenzeitlich macht es sicher Sinn, sich mit Alternativen zu WhatsApp zu beschäftigen.