Schlagwort: Gesetzesentwurf

Bundesrat lässt Gesetzesentwürfe zu Überwachungsmaßnahmen passieren

13. Februar 2017

Der Bundesrat hat die Gesetzesentwürfe zur Ausweitung der Videoüberwachung und zum Einsatz von Body-Cams durchgewunken. Laut dem Bundesrat bestehen grundsätzlich keine Bedenken.

Hintergrund der Entwürfe ist, dass die Bundesregierung durch die Überwachung öffentliche Anlage wie beispielsweise Einkaufszentren, Fußballstadien und den Nahverkehr sicherer machen will, indem sie die Videoüberwachung erleichtert. Dafür sollen auch private Betreiber eingebunden werden. Die Länderkammer fordert, dass diese verstärkt durch die Aufsichtsbehörden kontrolliert werden sollen.

Bereits bei Vorstellung des Sicherheitspakets durch Thomas de Maizière (CDU) und Heiko Maas (SPD) wurde Kritik geübt (wir berichteten).

Ebenso wie die Videoüberwachung wurde auch der Einsatz von Body-Cams bei der Bundespolizei vom Bundesrat genehmigt. Die Body-Cams sind kleine Kameras, die Polizisten während des Einsatzes am Körper tragen. Sie sollen dazu dienen Angriffe auf Polizisten zu dokumentieren.

Bundesregierung einigt sich auf Gesetzesentwurf für Novellierung des BDSG

2. Februar 2017

Das Bundeskabinett hat sich auf einen Gesetzesentwurf einigen können, mit dem sie das Bundesdatenschutzgesetz an die EU-Datenschutzverordnung für die Wirtschaft und Teile des öffentlichen Sektors sowie die zugehörige Richtlinie für Justiz- und Sicherheitsbehörden anpassen will.

Während Bundesinnenminister Thomas de Maizère von einem “großen Schritt zur Angleichung der Datenschutzregelungen in Europa und damit zu einem harmonisierten digitalen Binnenmarkt” sprach, steht das geplante Gesetz zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung weiter in der Kritik von Datenschützern und Rechtsexperten.

Die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) kritisierte, dass mit dem Gesetzesentwurf die Kontrollrechte der Datenschutzbehörden wie auch die Rechte von Betroffenen auf Auskunft und Widerspruch eingeschränkt würden und sieht daher noch zahlreichen Anpassungsbedarf. Die geplanten Regelungen beschränken so die Befugnisse ihrer Behörde.

Der Innenexperte der Grünen Jan-Philipp Albrecht beklagt, dass durch das geplante Gesetz einige Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung “nicht sehr intelligent” übertragen werden. Der Abschreckungseffekt der Verordnung durch vorgesehene Geldbußen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Konzerns ginge so zum Beispiel verloren. Er erwartet, dass das Gesetz rasch zur Überprüfung vorm Europäischen Gerichtshof landet, wenn der Entwurf ohne Änderungen verabschiedet würde.

Vor der Verabschiedung geht der Gesetzesentwurf nun zur weiteren Beratung in Bundesrat und Bundestag.

Fortschritte in der Regulierung von öffentlich zugänglichen WLAN-Netzen?

13. März 2015

Das nach Meinung vieler längst überfällige “WLAN-Gesetz” scheint nun tatsächlich Realität zu werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte am 11.03.2015 einen ersten Gesetzesentwurf. Dieser wird von vielen Stimmen in der Netzgemeinde sehr kritisch beurteilt. Aber auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco zeigt sich enttäuscht über die Vorschläge aus dem Hause von Minister Gabriel. Bemängelt wird in erster Linie, dass Hosting Anbieter im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen in die Pflicht genommen werden sollen. So soll der neue § 10 Abs. 2 lit. a) TMG diese verpflichten, gegen “gefahrgeneigte Dienste” vorzugehen. Dieser überaus schwammige Begriff zielt wohl in erster Linie auf illegale Streamingdinste ab. Faktisch dürfte er Anbietern von öffentlichen WLANs weiter Steine in den Weg legen, da Rechtsunsicherheiten bestehen bleiben. Wann genau ein solcher “gefahrgeneigter Dienst” vorliegt, ist nämlich nach wie vor ungeklärt, die enthaltenen Regelbeispiele scheinen jedenfalls nicht zur Rechtssicherheit beitragen zu können. Bemängelt werden darüber hinaus der hohe Anmelde- und Registrierungsaufwand, den die Anbieter leisten sollen.

Es gibt aber auch positive Stimmen. Insbesondere die Klarstellung, dass WLAN-Anbieter Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes sind, sei längst überfällig gewesen, so eco.

Ob durch die neue Gesetzesinititaive der Ausbau von öffentlich zugänglichen WLAN-Netzen begünstigt wird, bleibt also abzuwarten. Weitere Änderungen des Entwurfes insbesondere im Hinblick auf eine eindeutige Haftungsprivilegierung von Hosting Anbietern scheinen nicht ausgeschlossen.

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Gesetzesentwurf zur Datenhehlerei: Bundesrat fordert schärferes Vorgehen

19. März 2014

Medienberichten zufolge will der Bundesrat den Handel mit gestohlenen digitalen Identitäten im Internet kriminalisieren. Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat daher über einen bereits aus dem letzten Sommer stammenden Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit der Datenhehlerei abgestimmt. Der unter anderem darin vorgeschlagene Paragraf 202d StGB solle dem Anliegen der Schließung bestehender Strafbarkeitslücken in Fällen des Handels mit rechtswidrig erlangten Daten Rechnung tragen. Der Tatbestand sieht für Täter, die Daten ausspähen, sich anderweitig rechtswidrig verschaffen oder Informationen Dritten überlassen oder anderweitig mit der Absicht verbreiten, sich zu bereichern oder andere Personen zu schädigen, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Der Anwendungsbereich soll auf solche Daten beschränkt bleiben, an denen ein schutzwürdiges Interesse an der Nichtweiterverwendung besteht und gleichzeitig nicht aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. Hingegen sollen Handlungen eines Amtsträgers oder seiner Beauftragten dann nicht vom Tatbestand erfasst werden, wenn diese in Erfüllung gesetzlicher Pflichten handeln bzw. die Daten ausschließlich in einem Besteuerungs-, Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren verwertet werden.

Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf eine Erhöhung der Strafrahmen der sogenannten „Hackerparagraphen“ vor. In diesen ist nach §202a StGB das Ausspähen von Daten und nach § 202b StGB das Abfangen von Daten mit Bereicherungs- und Schädigungsabsicht normiert. Sie umfassen Delikte bei Angriffen gegen die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit informationstechnischer Systeme und Daten. Danach sollen Fälle des gewerbs- oder bandenmäßigen Handelns organisierter Krimineller ausschließlich mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden. Bereits der Versuch soll strafbar sein.

Nach Angaben von Heise-Online gehe dieses Gesetzesvorhaben ursprünglich auf Vorarbeiten Hessens zurück. Allerdings habe anschließend der Bundesrat diesen noch umfangreich überarbeitet. Als nächstes müsse sich der Bundestag mit dem Entwurf beschäftigen. Die Länder hatten den Entwurf bereits im letzten Sommer schon einmal dem Parlament zugeleitet. Da im Herbst jedoch Neuwahlen anstanden, sei dieser nicht mehr behandelt worden.

Staatlicher Zugriff auf TK-Daten soll vereinfacht werden

10. Dezember 2012

Der Bundesrat plant, dass der staatliche Zugriff auf TK-Daten erleichtert werden soll. Ein Gesetzesentwurf  der Bundesregierung liegt bereits vor.

Der zuständige Rechtsausschuss der Länderkammer empfiehlt , dass dem Provider eine verstärkte Mitwirkungspflicht bei dem Datenzugriff auferlegt werden soll.

Insbesondere soll hierdurch, so die Initiative, die Strafverfolgung effektiver werden, da Providern Auskunftspflichten für PIN-Codes und Passwörter obliegen. Hierdurch werde der staatliche Zugriff auf die Endgeräte und/ oder auf die Cloudspeicher erleichtert.

Verschärft werden müssen nach Ansicht des Bundesrates auch die Überprüfungspflichten der Provider bezüglich der Richtigkeit der Bestandsdaten ihrer Kunden. Es sei angemessen, dass sich die Provider von potentiellen Kunden Personalausweise vorlegen lassen.

Der Wirtschaftsausschuss hegt erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der unterbreiteten Vorschläge und verweist auf die bisherigen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht zur verfassungsmäßigen Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes in der Vergangenheit an die Strafverfolgung und Geheimdienste aufgestellt hat. Besonderes problematisch sei die Vereinbarkeit des Entwurfes  mit dem grundrechtlichen Fernmeldegeheimnisses, da Provider hiernach dynamische IP-Adressen und die Inhaber von Internetzugängen zuordnen können. Dies stelle einen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis dar.

 

Bundesrat möchte Datenschutz in sozialen Netzwerken stärken

22. Juni 2011

Bisher schalten die Betreiber sozialer Netzwerke neue Funktionalitäten oftmals frei, ohne ihre Nutzer um Zustimmung zu fragen. Das prominentestes Beispiel der letzten Zeit dürfte hierbei die von Facebook eingeführte Gesichtserkennung sein. Dieses datenschutzrechtlich regelmäßig mehr als fragwürdige Verhalten ist nun auch in das Blickfeld des Bundesgesetzgebers geraten.

Das Ziel eines durch Hessen in den Bundesrat eingebrachten Entwurfs zur Änderung des Telemediengesetzes ist es daher, für den Nutzer transparenter darzustellen, wie seine personenbezogenen Daten durch Telemediendienste erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.  Um eine unreflektierte Preisgabe personenbezogener Daten, deren Bedeutung sich insbesondere Jugendliche oft nicht bewusst sind, zu vermeiden, sieht der Entwurf konkret folgende Maßnahmen vor:

  • Standardmäßig soll der Dienstanbieter immer die höchstmögliche Sicherheitsstufe als Voreinstellungen wählen. Diese kann der Nutzer dann nach eigenem Belieben lockern.
  • Die Dienstanbieter sollen dazu verpflichtet werden, eine Voreinstellung zu wählen, die Nutzerinhalte nicht durch externe Suchmaschinen wie Google oder Bing durchsuchbar und indizierbar macht.
  • Insgesamt sollen die Anbieter stärker über die Risiken, die mit der Veröffentlichung persönlicher Daten im Internet einhergehen, aufklären.
  • Der Nutzer soll immer die Möglichkeit haben, die Löschung, Sperrung oder Anonymisierung seiner veröffentlichten Daten zu veranlassen.

Insbesondere das Vorhaben, die Anbieter zur Voreinstellung der höchstmöglichen Sicherheitsstufe zu verpflichten, widerspricht dem Ansinnen der Betreiber sozialer Netzwerke, die Daten möglichst breit verfügbar und damit auch für Werbekunden lukrativ zu machen. Man darf daher gespannt sein, ob diese den Online-Datenschutz betreffenden Änderungen tatsächlich Niederschlag im TMG finden und auch in der Praxis umgesetzt werden.

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