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Google geht gegen CNIL Entscheidung vor

28. Januar 2019

Das Unternehmen Google scheint gegen die kürzlich ergangene Entscheidung der Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) vorzugehen. So sei Google weiterhin der Meinung, den Informatonspflichten genügt zu haben und beruft sich überdies darauf, diese in Absprache mit den Behörden vorgenommen zu haben.

Die CNIL hatte gegenüber Google eine Strafe in Höhe von 50 Millionen Euro ausgesprochen. Ob diese Bestand hat, wird sich nun zeigen. Es bleibt die Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichtes – dem Staatsrat – abzuwarten.  

Google ändert Nutzungsbedingungen sowie Datenschutzerklärung

18. Dezember 2018

Am 22. Januar 2019 treten aktualisierte Nutzungsbedingungen sowie eine mit Änderungen versehene Datenschutzerklärung bei Google in Kraft. Die bedeutsamste und rechtlich weitreichendste Änderung ist der Wechsel des Verantwortlichen. Momentan werden die Dienste von Google LLC in den USA angeboten. Dies ändert sich nunmehr bald. Künftig werden alle Dienste in der europäischen Union sowie in der Schweiz  von der Google Ireland Limited angeboten. Damit wird das europäische Unternehmen der neue Verantwortliche, der sich um die datenschutzrechtliche Belange der Betroffenen kümmern muss.

Den Wechsel begründet Google mit der einfacheren Umsetzbarkeit der DSGVO. Somit wird auch die “One Stop Shop“-Regelung der EU eingehalten, dass es nur einen einzigen Ansprechpartner für Nutzer und Unternehmen geben soll.

Wichtig ist nun für alle Websitebetreiber, die in ihrer Datenschutzerklärung Google LLC als Verantwortlichen beispielsweise bei Google Analytics genannt haben, dies entsprechend zu ändern. Die Einstellungen und Dienste von Google erhalten keine Änderungen.

Google und sein Datenhunger im Visier der europäischen Verbraucherschutzverbände

28. November 2018

Ein kurzes Video der norwegischen Verbraucherschutzorganisation zeigt wie mittels Googles Tracking von Nutzer-Standorten ein ausführliches Bild über religiöse und politische Überzeugungen, den Gesundheitsstand und die sexuelle Orientierung gemacht werden kann.

Android-Smartphones besitzen eine Funktion des automatischen Standortverlaufs, die die Bewegungen des Nutzers aufzeichnet und dafür sorgt, dass Googles Dienste wie z.B. Google Now ordnungsgemäß funktionieren. Die gesammelten Daten werden dann für die Optimierung der Suchfunktionen, aber auch für die gezielte Werbung genutzt. Dabei werden verschiede Tricks verwendet um die Abschaltung der Standort-Ortung durch Nutzer zu vermeiden.

Europäische Verbraucherschutzverbände aus Norwegen, den Niederlanden, Griechenland, Tschechien, Slowenien, Polen und Schweden sehen in dem Googles Tracking von Nutzer-Standorten ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und wollen bei ihren jeweiligen Datenschutzbehörden Beschwerde einlegen. Nach Ansicht der Verbraucherschutzverbände fehle Google ein ausreichender rechtlicher Grund um diese Daten zu verarbeiten.

Google-Sprecher verweist nach dem Vorwurf der Verbraucherschützer auf die Möglichkeit des Ausschaltens der Tracking-Funktion, jedoch teilt ebenfalls mit, dass die Standort-Ortung auch nachdem sie ausgeschaltet sei, weiter Standort-Daten zur Nutzungsverbesserung sammele.

Es bleibt daher abzuwarten, ob die Beschwerde eingelegt wird und wie sich der Verbraucherzentrale Bundesverband in Deutschland zu diesem Thema äußert.

Ermittlungen gegen Google Plus – Datenpanne verschwiegen?

9. Oktober 2018

Nach Facebook räumt auch Google eine Datenpanne ein. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat die Ermittlung gegen das Online-Netzwerk Google Plus aufgenommen.

Durch eine Software-Panne bei Google Plus sollen Basis-Profilinformationen wie Name, E-Mail-Adresse, Geschlecht oder das Alter der Nutzer jahrelang für die App-Entwickler ohne Erlaubnis abrufbar gewesen sein. Diese Datenpanne sei im März 2018 bei Google entdeckt worden, welche sie für ein halbes Jahr für sich behielt. Dies räumte Google am Montag ein. Andere Daten seien jedoch nicht betroffen. Der Fehler sei unmittelbar durch Google behoben worden.

Als Reaktion wird die 2011 als Konkurrenz zu Facebook gestartete Plattform für die Verbraucher dichtgemacht. Darüber hinaus sollen auch die Möglichkeiten für App-Entwickler, auf Nutzerdaten auf Smartphones mit dem Google-System Android zuzugreifen, zukünftig eingeschränkt werden,

Das “Wall Street Journal” berichtete unter Berufung auf interne Unterlagen Googles, dass dieses Datenleck bereits seit 2015 bestand. Google habe zwar keine Hinweise auf einen Datenmissbrauch, jedoch auch nicht genug Informationen, um einen solchen vollständig auszuschließen. Aus Sorge vor Vergleichen mit Facebook habe sich der Konzern im März dazu entschieden, die Öffentlichkeit nicht über die Entdeckung zu informieren.

Google selbst hat bisher keine Angaben dazu gemacht, wie lange diese Lücke tatsächlich bestand. Es könnten potentiell Profile von bis zu 500 000 Konten bei Google Plus betroffen sein. Genauere Angaben könne der Konzern nicht machen, weil Nutzungslogs nur zwei Wochen lang gespeichert würden.

Recht auf Vergessen werden – Oberlandesgericht entscheidet zugunsten von Google

14. September 2018

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Streitfall über das “Recht auf Vergessen werden”, zwischen dem Internetkonzern Google und dem Geschäftsführer einer gemeinnützigen Organisation, für Google entschieden. Bei dem Berufungsverfahren ging es darum zu klären, ob die Verbindung von Personen zu negativen Presseartikeln aus der Vergangenheit untersagt werden kann.

Das Oberlandesgericht entschied, dass dem Internetkonzern nicht untersagt werden dürfe, negative Presseartikel aus der Vergangenheit bei der Suchanfrage zu einer Person anzuzeigen. Dies gilt auch wenn ein solcher Presseartikel Gesundheitsdaten der entsprechenden Person beinhalte.

Trotz der im Mai in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung, rechtfertigt das Gericht seine Entscheidung damit, dass das Interesse einer einzelnen Person gegen das Interesse der Öffentlichkeit abgewogen werden müsse. In dem konkreten Fall aus Frankfurt handele es sich nicht um eine erkennbare Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers, jedoch sei von einem erheblichen Öffentlichkeitsinteresses auszugehen.

Auch das vom Europäischen Gerichtshof anerkannte “Recht auf Vergessen werden” greife in diesem Fall nicht, da man auch nach einigen Jahren die inzwischen vergangen seinen, immer noch von einem spürbaren Interesse der Öffentlichkeit ausgehen müsse.

Google: Standort Tracking

15. August 2018

Google-Nutzer können zwar die Funktion “Standortverlauf” deaktivieren, dennoch speichern einige Apps wie z.B. Google Maps und Google Weather personenbezogene Daten wie bspw. Geodaten des Nutzers. Weltweit sind mehr als zwei Milliarden Handys mit Android Betriebssystem und eine große Anzahl von iPhone-Nutzern betroffen.

Es werden aber auch durch automatische Updates der Google Weather App und Eingaben von Google Chrome Geodaten verarbeitet. Durch das Tracking kann Google das Nutzungsverhalten bzw. die Präferenzen der Nutzer nachverfolgen. Orientiert am Nutzungsverhalten kann Google individuell auf den Nutzer zugeschnittene Werbung (personalisierte Werbung) anzeigen. Der Vorteil für die werbenden Unternehmen liegt darin, dass die Wahrscheinlichkeit den Nutzer als Kunden zu gewinnen höher ist. Dementsprechend teurer ist auch der Werbeplatz.

In den USA nutzen die Strafverfolgungsbehörden die Geodaten, um den Standort von Verdächtigen einer Straftat zu ermitteln. Die Verdächtigen klagten und machten geltend, dass durch die Datenverarbeitung eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliege. Dies erinnert an das Urteil vom Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2005 (Urteil vom 12.04.2005, Az.: 2 BvR 581/01), in dem der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied, dass bei der Verwendung von Instrumenten zur technischen Observation kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegt.

Künstliche Intelligenz hilft EU bei Umsetzung der DSGVO

6. Juli 2018

Forscher haben eine künstliche Intelligenz (KI) entwickelt, die die Umsetzung der DSGVO für die EU erleichtern soll.  Die KI mit dem Namen Claudette entdeckt Verstöße gegen die DSGVO.

Für die Aufsichtsbehörden ist die Prüfung der Unternehmen hinsichtlich des eingehaltenen Datenschutzes mit einem enormen personellen und zeitintensiven Aufwand verbunden. Aus diesem Grund ist die KI Claudette eine enorme Unterstützung für die überforderten Aufsichtsbehörden.

Bei einem Testlauf durch die KI kamen bei 14 Technologiekonzernen eklatante Mängel im Datenschutz zum Vorschein.

In einer laut Bloomberg Technology durchgeführten Studie, die die KI auch bei Großkonzernen wie Facebook und Google eingesetzt haben, hat sich herausgestellt, dass rund ein Drittel der Policen potentiell problematisch seien oder unzureichende Informationen enthielten.

Auffällig war, dass die Information über die Übermittlung der Daten an Dritte in den meisten Fällen fehlte.

Um Datenschutzverstöße zu identifizieren, nutzt die KI Claudette eine Form von “Machine Learning”, das sogenannte “Natural Language Processing”. Dabei vergleicht sie die untersuchten Datenschutzbedingungen mit den Modelklauseln der DSGVO.

Ob Claudette in Zukunft großflächig zum Einsatz kommt, ist bisher nicht bekannt.

“Deceived by Design”

5. Juli 2018

In einer Studie zur Umsetzung der DSGVO kritisiert die norwegische Verbraucherschutzorganisation Forbrukerrådet insbesondere Facebook und Google. Beide Plattformen sollen gezielt eine Zustimmung bezüglich der Datenverarbeitung von ihren Nutzern abdrängen.

Die Verbraucherorganisation wollte durch die Studie mit dem bezeichnenden Titel „Deceived by design“ gegen Irreführungen von Verbrauchern vorgehen. Im Mittelpunkt stand die Art und Weise wie die Zustimmung von den Nutzern der Dienste eingeholt wird. Auffällig schlecht schnitten Google und Facebook ab, auffallend positiv dagegen Microsoft mit Windows 10. Die Organisation wirft Google und Facebook vor, dass durch bestimmte Taktiken die Nutzer gedrängt werden Voreinstellungen zu belassen. Diese Vorgehensweisen werden als „Dark Patterns“ bezeichnet.

Eine der Strategien ist es eine Zustimmung zur Datenverarbeitung sehr einfach zu gestalten (z.B. durch einen einzigen Klick auf einen klar hervorgehobenen Button) und eine Ablehnung möglichst kompliziert (öffnen neuer Dialogfenster ist erforderlich, man sich immer weiter durchklicken). Des Weiteren werden die Nutzer dadurch in die Irre geführt, dass beispielsweise beim Deaktivieren der automatischen Gesichtserkennung bei Facebook darauf hingewiesen wird, dass es ein Sicherheitsrisiko darstellt. Als Grund wird angegeben, dass die Plattform ihre Nutzer so nicht vor Identitätsdieben schützen könne. Darüber hinaus wurde der Eindruck erweckt, dass eine sofortige Zustimmung zur Datenverarbeitung notwendig ist, um die Dienste weiter nutzen zu können.

Aufgrund der Erfahrung und Größe von Facebook und Google gehen die Autoren der Studie davon aus, dass bestimmte Privatsphäre-Optionen gezielt kompliziert gemacht wurden. Die Verbraucherschutzorganisation hat in einem Brief die europäische Datenschutzbehörde aufgefordert genaue Nachforschungen bezüglich der Wirksamkeit der Zustimmung anzustellen.

Daten bei Facebook zu unsicher

26. März 2018

Nach einer Umfrage von US-Bürgern hat die Reuters/Ipsos Studie herausgefunden, dass die Mehrheit der Ansicht ist, dass ihre Daten bei Facebook schlechter aufgehoben sind als bei anderen Internet-Unternehmen.

Lediglich 41 % sind davon überzeugt, dass das soziale Netzwerk die Datenschutzvorschriften einhält. Bei Amazon und Google wissen ca. 60 % ihre Daten sicher.

Dieses Misstrauen gegenüber Facebook entstammt wahrscheinlich aus dem aktuellen Datenskandal, bei der Daten von etwa 50 Millionen Facebook-Nutzer ausgespäht wurden.

Nun sollen auch hunderte mit Facebook verknüpfte Apps untersucht werden. Als Gegenmaßnahme sollen auch die Privatsphäre- Einstellungen verbessert und der Zugriff von App-Anbieter eingeschränkt werden.

Dies ist zwar alles begrüßenswert, dennoch zu spät, denn wenn persönliche Daten einmal in die falschen Hände gelangen, sind sie kaum noch zu schützen.

Umso wichtiger ist es, dass Datenschutz am Anfang der Überlegung steht, quasi als Voreinstellung und nicht als unwichtige Draufgabe.

 

 

Google Maps 3D – keine verpixelten Häuser mehr

13. März 2018

Im Jahre 2008 fuhren die Autos von Google durch Deutschlands Straßen um Aufnahmen für Google Streetview zu erstellen. Betroffene konnten Fassaden, Häuser, Autos und Personen über einen Antrag verpixeln lassen. Dies führte in Deutschland dazu, dass die Google Autos 2010 verschwanden, während in anderen Ländern die interaktive Karte von Google Streetview aktualisiert wurde.

Google hat jedoch eine neue Möglichkeit gefunden auch verpixelte Häuser und Fassaden anzuzeigen. Die neue Funktion heißt Google Maps 3D. Hierfür errechnet Google aus unterschiedlichen Luftbildaufnahmen von Apple, Bing oder Satellitenaufnahmen, eine realistische und detailgetreue 3D Aufnahme. Google beruft sich bezüglich der fehlenden Verpixelung darauf, dass die Bilder aus ohnehin frei zugänglichen Quellen zusammengestellt wurden und das darüber hinaus nicht viel zu erkennen sei.

Viele fühlen sich trotzdem in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und fürchten Einbrüche.

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