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Verbraucherschützer mahnen Firmen wegen Cookie-Bannern ab

17. September 2021

Die Verbraucherzentralen in Deutschland haben knapp 100 Unternehmen abgemahnt, weil diese sich laut Verbraucherschützer rechtswidrig die Zustimmung zum Datensammeln beim Surfen im Web erschlichen haben. Bei einer Untersuchung von 949 Webseiten hätten zehn Prozent der Firmen mit ihren Cookie-Bannern eindeutig gegen die Vorgaben des Telemediengesetzes und der Datenschutzgrundverordnung verstoßen, erklärte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Freitag in Berlin.

Viele Cookie-Banner bewegen sich in der rechtlichen Grauzone

Bei der Aktion wurden Webseiten aus unterschiedlichen Branchen wie Reisen, Lebensmittel-Lieferdienste oder Versicherungen untersucht. Neben den eindeutig rechtswidrigen Bannern, gab es zudem viele Banner, die sich in einer rechtlichen Grauzone bewegten. „Die Banner wirkten auf den ersten Blick zulässig, versuchten aber durch Tricks, die Entscheidung der Seitennutzer und Nutzerinnen zu lenken.“

Die Verbraucherschützer haben 98 Abmahnungen wegen klarer Verstöße gegen das TMG und die DSGVO verschickt. In zwei Drittel der Fälle hätten die Unternehmen inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Auftakt Cookie-Aktion

Cookies sind kleine Datensätze, die Webseiten hinterlegen, um die Nutzerinnen und Nutzer identifizierbar zu machen. Mit ihrer Hilfe können individuelle Profile erstellt werden, die weitreichende Rückschlüsse über Surfverhalten, Vorlieben und Lebensgewohnheiten zulassen. Dieses Wissen wird dann etwa für personalisierte Werbung herangezogen.

vzbv-Vorstand Klaus Müller sagte, rechtswidrige Cookie-Banner seien kein Kavaliersdelikt. „Die zunehmende Daten-Schnüffelei gefährdet die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher und führt zum durchleuchteten Bürger.“ Die Verbraucherzentralen und Verbände wollen in Zukunft verstärkt gemeinsam juristisch agieren, um gegen gravierende Probleme des Verbraucherschutzes oder offensichtliches Marktversagen anzugehen. Die Cookie-Abmahnaktion bildet dazu den Auftakt.

“Deceived by Design”

5. Juli 2018

In einer Studie zur Umsetzung der DSGVO kritisiert die norwegische Verbraucherschutzorganisation Forbrukerrådet insbesondere Facebook und Google. Beide Plattformen sollen gezielt eine Zustimmung bezüglich der Datenverarbeitung von ihren Nutzern abdrängen.

Die Verbraucherorganisation wollte durch die Studie mit dem bezeichnenden Titel „Deceived by design“ gegen Irreführungen von Verbrauchern vorgehen. Im Mittelpunkt stand die Art und Weise wie die Zustimmung von den Nutzern der Dienste eingeholt wird. Auffällig schlecht schnitten Google und Facebook ab, auffallend positiv dagegen Microsoft mit Windows 10. Die Organisation wirft Google und Facebook vor, dass durch bestimmte Taktiken die Nutzer gedrängt werden Voreinstellungen zu belassen. Diese Vorgehensweisen werden als „Dark Patterns“ bezeichnet.

Eine der Strategien ist es eine Zustimmung zur Datenverarbeitung sehr einfach zu gestalten (z.B. durch einen einzigen Klick auf einen klar hervorgehobenen Button) und eine Ablehnung möglichst kompliziert (öffnen neuer Dialogfenster ist erforderlich, man sich immer weiter durchklicken). Des Weiteren werden die Nutzer dadurch in die Irre geführt, dass beispielsweise beim Deaktivieren der automatischen Gesichtserkennung bei Facebook darauf hingewiesen wird, dass es ein Sicherheitsrisiko darstellt. Als Grund wird angegeben, dass die Plattform ihre Nutzer so nicht vor Identitätsdieben schützen könne. Darüber hinaus wurde der Eindruck erweckt, dass eine sofortige Zustimmung zur Datenverarbeitung notwendig ist, um die Dienste weiter nutzen zu können.

Aufgrund der Erfahrung und Größe von Facebook und Google gehen die Autoren der Studie davon aus, dass bestimmte Privatsphäre-Optionen gezielt kompliziert gemacht wurden. Die Verbraucherschutzorganisation hat in einem Brief die europäische Datenschutzbehörde aufgefordert genaue Nachforschungen bezüglich der Wirksamkeit der Zustimmung anzustellen.