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LG Berlin: 25 Klauseln der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Google rechtswidrig

21. November 2013

Google muss nach einem Bericht der Zeit einen weiteren rechtlichen Rückschlag auf deutschem Boden hinnehmen. Nach Klagen von Verbraucherschützern urteilte das Gericht, 25 Klauseln innerhalb der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Google sind rechtswidrig. Diese seien zu unbestimmt formuliert und würden das Recht der Verbraucher unzulässig einschränken. Betroffen seien Nutzungsbestimmungen hinsichtlich des Rechts von Google, Anwendungen von einem Gerät zu entfernen, Funktionen von Diensten abzuschaffen sowie sämtliche in den Diensten eingestellte Daten zu überprüfen, zu ändern und zu löschen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Google kündigte bereits an Berufung einzulegen.

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Kein Recht auf Privatsphäre bei Google?

1. Oktober 2013

Aktuell steht Google gleich zweifach in der Kritik: Angeblich scanne der Internetgigant sämtliche ein- und ausgehenden Emails von Gmail-Nutzern – auch Emails, die über andere Anbieter an ein Gmail-Konto versandt werden. Ein schwerer Vorwurf. Doch Googles Verteidigung hiergegen hat sodann die nächste Empörung zu Tage gerufen: Kunden sollen bei Google keine Privatsphäre erwarten können.

Worum geht es im Einzelnen? Im US-Bundesstaat Kalifornien hat die Bezirksrichterin Lucy Koh entschieden, eine Sammelklage gegen Google zuzulassen. Verbraucherschützer in den USA haben diese Klage vorangetrieben. Konkret wird Google vorgeworfen, automatisiert Emails seiner Gmail-Kunden nach Schlagworten zu scannen, um damit passgenaue, individualisierte Werbung betreiben zu können. Mit einem solchen Verfahren erklärt sich der Gmail-Kunde einverstanden, indem er die Nutzungsbedingungen von Google akzeptiert. Damit stellt sich die Frage, ob, und wenn, in welchem Ausmaß die Email-Inhalte „gelesen“ werden.  Konkreter sind die Vorwürfe für eingehende Emails anderer Anbieter. Google soll nämlich auch solche Mailinhalte scannen, die Dritte von einem nicht Gmail-Konto an ein Gmail-Konto senden. Während es zumindest fragwürdig ist, dass Gmail-Kunden mit dem Scannen ihrer Emails einverstanden sind, kann dies nicht automatisch bei Personen vorausgesetzt werden, die gar nicht an Googles Vertragsbedingungen gebunden sind.

Google hatte mit einem Antrag auf Klageabweisung reagiert. Das Dokument  wurde von der Verbraucherschutzorganisation Consumer Watchdog veröffentlicht; die darin enthaltenen  Verteidigungs-Argumente von Google werden in den Medien überschwänglich diskutiert und ausgelegt. Wie unter anderem Die Zeit und Focus.de mitteilen, beruft sich das Unternehmen auch auf eine Gerichtsentscheidung des obersten Gerichtshofs aus dem Jahre 1979, in der es heißt, dass Personen keinen Anspruch auf Privatsphäre hätten, wenn sie Informationen an Dritte freiwillig weitergeben. Auch bei Briefen sei das nicht anders, denn der Absender hätte nicht die Garantie, dass das Schreiben nicht doch von einem Assistenten des Empfängers geöffnet würde. Die Anwälte wollten mit dem Zitat untermauern, dass es allgemein bekannt sei, dass das Unternehmen Mails automatisch scanne, denn nur so sei das umfangreiche Angebot zu gewährleisten. Nicht-Gmail-Nutzer stimmten somit der gängigen Praxis zu.

Consumer Watchdog sieht Googles Erklärung als Eingeständnis dafür an, dass Nutzer von Gmail- Konten scheinbar keinen Anspruch auf Privatsphäre hätten, wie der Spiegel schreibt.

Google bemüht sich hingegen um Richtigstellung und betont, dass dem Unternehmen die Sicherheit und Privatsphäre seiner Nutzer wichtig und die Datenschutzvorkehrungen auf höchstem Niveau seien.

Was wohl bleibt, ist ein fader Beigeschmack, der möglicherweise einen weiteren Kratzer im Image eines Internetriesen hinterlässt und die Unsicherheit der Nutzer, die fast täglich neue News im Rahmen von Webspionage erfahren. Wer glaubt da noch an Datensicherheit?

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US-Regierung reagiert auf Spionage-Affäre

14. August 2013

Dem Handelsblatt zufolge, haben die USA eine Expertenkommission aus unabhängigen Fachleuten eingesetzt, um die in der Kritik stehende Überwachungstechnologie der US-Geheimdienste genauer zu analysieren. Überprüft wird vor allem die bisherige Praxis der elektronischen Datensammlung und in welchem Verhältnis dies zur nationalen Sicherheit zu sehen ist. Denn Außenpolitisch leidet das Ansehen der USA seit Bekanntwerden der Spähaktionen gewaltig. Deshalb zeigt auch Präsident Barack Obama Initiative und sprach vergangene Woche mit Apple und Google über den Datenschutz, wie das Handelsblatt mitteilte. Es ging vor allem darum, wie Datenschutz und nationale Sicherheit in Einklang zu bringen sind und um die Konsequenzen aus den Enthüllungen zu den Spionageaffären.

Erst im Juli berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass NSA und FBI sogar die Server sämtlicher großen US-Internetkonzerne wie Google, Apple, Yahoo, AOL, Skype, YouTube und Microsoft  durchsuchen  und damit die Internetpräsenz von Nutzern überwachen und auf deren persönliche Daten zugreifen kann. Besonders brisant, es soll sich dabei nicht um Daten von US-Bürgern, sondern  auch um Daten von Ausländern handeln. NSA-Direktor Keith Alexander zufolge, sei es den Firmen gesetzlich vorgeschrieben mit den Geheimdiensten zu kooperieren. Das Projekt Prism finde seine Legitimation im Protect America Act, der unter der Präsidentschaft von George W. Bush am 11.09.2007 verabschiedet wurde. Heise brachte es in einem Bericht aus dem selben Jahr bereits auf den Punkt: „Damit kann die NSA praktisch alle Kommunikation auch der Amerikaner überwachen“.

Wie Süddeutsche.de schreibt, wehren sich jedoch die genannten Unternehmen gegen die Behauptung, dass die NSA direkten Zugriff auf ihre Server habe.

Google speichert unverschlüsselt Kunden-WLAN-Passwörter

23. Juli 2013

Lange muss man nicht zurück denken, da waren Handys eine Revolution und die SMS eine völlig neuartige Kommunikationsmethode. Anfänglich lief dabei jegliche Datenverbindung über den Mobilfunkanbieter. Doch seitdem Smartphones den Schulterschluss zwischen Personal Computer und Mobilfunkgerät herzustellen vermögen, ist ob des nahezu überall verfügbaren Zugriffs auf ein WLAN-Netzwerk vieles der Kommunikation “ausgelagert”. Kaum ein Haushalt, der nicht per WLAN den Zutritt in die digitale Welt zulässt. Dank der fortschreitenden Sensibilisierung für das Thema Datenschutz und die zahlreichen, auch medial diskutierten, Vorkommnisse zum Thema “Betreiberhaftung” bei offenen WLAN-Netzwerken, ist inzwischen nahezu jedes WLAN per Passwort geschützt. Wie nun jedoch die Onlineausgabe der Süddeutschen berichtet, macht der Online-Gigant Google keinen Halt vor diesen an und für sich geheimen Informationen. Google greift über sein Betriebssystem Android nahezu alle WLAN-Passwörter ab, die auf entsprechenden Geräten gespeichert werden. Und das durch eine schlichte Werkseinstellung, die jedoch den wenigsten Benutzern auffallen würde. In den Einstellungen der Geräte befindet sich unter dem Reiter “Speichern und Zurücksetzen” ein von Werk aus aktivierter Button mit der Beschreibung “App-Daten, Wlan-Passwörter und andere Einstellungen auf Google-Servern sichern”. Ändert man die Einstellung auf “Off” bekommt man jedoch auch umgehend mitgeteilt, dass alle Daten auf dem Server damit auch gelöscht werden. Besonders problematisch an der Speicherung ist zudem, dass Google die Passwörter unverschlüsselt speichert.

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Wong wechselt die Fronten

25. Juni 2013

Nicole Wong hat nach langanhaltenden Gerüchten über einen Tweet bestätigt, dass sie ihren Posten als Twitter-Justiziarin gegen den des Chief Technology Officer (CTO) in der US-Regierung eintauscht. Hier soll sie nunmehr für den Datenschutz im Internet zuständig sein. Fraglich bleibt, ob sie auch in den derzeitigen diskutierten geheimdienstlichen Zugriff auf Bürgerdaten involviert sein werden wird.

Vor ihrer Zeit bei Twitter war sie bei Google tätig. Zu ihrem Aufgabengebiet gehörte u.a. der Umgang mit Zensuranliegen.

 

Kritik für Facebook & Google; Lob für Twitter vom Vizekanzler

23. Mai 2013

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hat die Internet-Konzerne Google und Facebook ermahnt, den Datenschutz ernster zu nehmen und “sich nicht von der Lebenswirklichkeit ab(zu)koppeln”. Bei kontinuierlicher Verletzung des Datenschutzes sei es Aufgabe der Politik, entsprechende Regelungen zu erlassen. Damit das Individuum weiter Herr seiner Daten bleibe, müsse Transparenz geschaffen und Aufklärungsarbeit geleistet werden.

Diese Kritik ging insbesondere an Facebook und Google, die Teile der deutschen Abgesandten den Zutritt in ihre Unternehmen verweigerten. Hingegen, so Rösler, habe Twitter eine Vorbildfunktion, da es als Basis für seinen Kurznachrichtendienst auf die Nachrichten und die Offenheit seiner Nutzer setze.

 

BGH: Zulässigkeit persönlichkeitsverletzender Suchwortergänzungsvorschläge von Google

14. Mai 2013

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem Urteil (Urteil vom 14.05.2013 – VI ZR 269/12) klargestellt, dass die Suchwortergänzungsvorschläge “Scientology” und “Betrug” bei Eingabe des Vor- und Zunamens einer Person in die Internet-Suchmaschine von Google (Autocomplete-Funktion) eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Person darstellen, da ihnen ein fassbarer Aussagegehalt innewohnt, zwischen ihr und den negativ belegten Begriffen “Scientology” und/oder “Betrug” besteht ein sachlicher Zusammenhang. Dies stelle jedenfalls dann eine Persönlichkeitsverletzung dar, wenn diese Aussage unwahr wäre. Wie das Gericht ausführt, muss Google jedoch nicht für jede Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung durch Suchvorschläge haften. Nicht vorzuwerfen sei es, dass eine Suchvorschläge erarbeitende Software entwickelt und verwendet wurde, sondern lediglich, dass Google keine hinreichenden Vorkehrungen getroffen hat, um zu verhindern, dass die von der Software generierten Suchvorschläge Rechte Dritter verletzen. Google wäre danach nicht verpflichtet, die durch eine Software generierten Suchergänzungsvorschläge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen, werde aber verantwortlich, wenn Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt wird. Weise ein Betroffener Google auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, sei Google verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern.

Google: Online Testament

15. April 2013

Medienberichten zufolge können Nutzer von Google-Diensten mittels einer Testament-Funktion nun regeln, was mit ihren Daten nach ihrem Tod geschehen soll. Niemand beschäftigt sich gerne damit, doch die Frage, was nach dem eigenen Ableben mit digitalen Spuren, wie Mails, Dokumenten, Fotos und Online-Profilen geschieht, drängt immer mehr in das Bewusstsein der Gesellschaft.

Bislang ist es für Hinterbliebene schwierig, Zugang zu E-Mail-Konten und Online-Profilen Verstorbener zu erlangen oder eine Löschung zu erreichen. Anbieter wie Twitter oder LinkedIn verlangen in solchen Fällen eine Kopie des Totenscheins/Sterbeurkunde/ Erbschein, bei Facebook kann man Profile in einen Gedenkmodus schalten, Yahoo löscht Konten nur. Überdies gibt es Anbieter, bei denen Online-Passwörter für Erben hinterlegt werden können, deren Dienst jedoch genau geprüft werden sollte.

Google stellt mit dem Kontoinaktivität-Manager ein tool zur Verfügung, mit welchem der Nutzer bestimmen kann, dass E-Mails in Gmail, aber auch Daten anderer Dienste (Online-Videoplattform YouTube, Foto-Dienst Picasa, soziales Netzwerk Google+, Online-Datenspeicher Drive) nach einer selbst festgelegten Zeit (nach drei, sechs oder zwölf Monaten ohne Aktivität auf dem Konto) der Inaktivität automatisch gelöscht werden. Zudem sollen Bekannte oder Familienmitglieder zu Verwaltern des digitalen Nachlasses bestimmt werden können.

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Google Reader eingestellt, weil der Datenschutz zu teuer ist?

8. April 2013

In der Aktion Frühjahrsputz hat Google angekündigt, den Dienst “Reader” zum 01. Juli einzustellen. Bei Reader handelt es sich um einen RSS-Aggregator, der besonders unter Nutzern beliebt ist, die viele Informationsquellen im Auge behalten wollen. Dies hat in der Netzgemeinde zu einem kleinen Proteststurm, einer Petetition sowie dazu geführt, dass die Zeit Online die Frage stellt, ob das Ende des offenen Internets kommt.

Offiziell betont Google in oben verlinktem Blogbeitrag, dass eine abnehmende Nutzerzahl und die Fokusierung auf andere Projekte der Grund für das Ende des Angebots sei. Amerikanische Medien stellen unter Berufung auf Insider-Angaben jedoch die Behauptung auf, dass Google zunehmend Angst vor Gesetzesverstößen, insbesondere vor Datenschutzverstößen, habe und den Dienst daher einstelle. Sicherlich ist der Reader einer der Dienste, der ein eher geringes Potential für Datenschutzverstöße bietet. Jedoch soll Google den Reader bisher ohne eine verantwortliche Führungsperson, geschweige denn ein Team für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, betrieben haben. Den ungenannten Quellenangaben zufolge will Google aber nach den vergangenen Datenschutzskandalen und den daraus resultierenden Strafen für jeden Dienst sicherstellen, dass neue Gesetzesverstöße und Datenschutzpannen nicht mehr zu erwarten sind. Wenn man nun bedenkt, dass für den Reader eine entsprechende Infrastruktur erst aufgebaut würden müsste und der Dienst bezüglich der Werbeeinblendung sehr zurückhaltend aggiert, macht die Argumentation, dass der Privatsphärenschutz beim Reader für Google zu teuer wäre, dann auch bei einem eher “ungefährlichen” Produkt Sinn.

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Google: Sechs EU-Länder üben Kritik

5. April 2013

Medienberichten zufolge sollen sechs europäische Länder, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Holland, Italien und Spanien Strafmaßnahmen gegen Google wegen vorgeworfener Datenschutzverstöße angekündigt haben.
Nach Kritik der EU-Datenschutzbehörden habe der Internetkonzern nicht reagiert, wie die französische Datenschutzbehörde Cnil mitgeteilt haben soll. Im Fokus steht die aktuelle Datenschutzrichtlinie, an welcher hauptsächlich kritisiert wurde, dass Google persönliche Daten über seine Nutzer sammele, kombiniere und speichere. Google behalte sich ausdrücklich vor, persönliche Informationen über seine Dienste hinweg zusammenzuführen.

Das Unternehmen bleibe bei seinem Standpunkt, dass seine Richtlinie mit dem EU-Recht in Einklang stehe und habe “keinerlei konkrete Maßnahme” ergriffen. Daher sei beschlossen worden, Maßnahmen wie Befragungen, Kontrollen und anderes zu ergreifen, was die verschiedenen Datenschutzbehörden in den einzelnen Ländern nach nationalen Regeln untersuchen wollen. Die Sanktionen sollen nicht auf EU-Ebene, sondern in jedem Land einzeln erfolgen.

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