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Google Street View: Das Bild eines Hauses sagt das Risiko eines Autounfalls voraus

20. Mai 2019


So lautet das interessante Ergebnis einer Studie zweier Datenforscher, wohnhaft in Warschau und Stanford.

Kinga Kita-Wojciechowska und Łukasz Kidziński begannen mit einem Datensatz von 20.000 Personen, die zwischen 2013 und 2015 in Polen eine Autoversicherung abgeschlossen hatten. Diese wurden nach dem Zufallsprinzip aus der Datenbank eines nicht offenbarten Versicherungsunternehmens ausgewählt. Jeder Datensatz enthielt die Adresse des Versicherungsnehmers und die Anzahl der Schadensfälle, die er in der Zeit von 2013 bis 2015 geltend gemacht hat.
Anschließend haben die Forscher die Adressen bei Google Street View eingegeben und ein Bild des Hauses heruntergeladen, welches kommentiert und mit Notizen über das Alter des Gebäudes, dessen Art (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus, etc.) und Zustand versehen wurde.
Eine Software verarbeitete die Daten und erstellte ein Modell, das das Risiko von Autounfällen für die Haushalte genauer vorhersagen konnte, als die derzeit von den Versicherungsgesellschaften eingesetzten Modelle. Diese berücksichtigen für ihre Prognose der zukünftig eintretenden Schäden bisher die Postleitzahl des Versicherungsnehmers, dessen Alter und Geschlecht, sowie die Schadenhistorie des Fahrers und weitere Faktoren.

Laut Kidziński und Kita-Wojciechowska konnte festgestellt werden, dass Merkmale, die auf dem Bild eines Hauses sichtbar sind und Aufschlüsse über die Wohnsituation eines Versicherungsnehmers geben, das Risiko eines Autounfalls vorhersagen können.
Werden diese Faktoren in dem Risikomodell des Versicherers berücksichtigt, können sie seine Vorhersage um 2% verbessern.

Die Google Street View-Technik hat demnach das Potenzial, die Vorhersage zu optimieren.

Der Ansatz der Forscher wirft eine Reihe wichtiger Fragen hinsichtlich der Verwendung personenbezogener Daten auf. Kidziński und Kita-Wojciechowska stellten bereits kritisch fest, dass die Zustimmung der Kunden zum Speichern ihrer Adressen durch das Unternehmen nicht unbedingt eine Zustimmung zum Speichern von Informationen über das Aussehen ihrer Häuser bedeutet.

Es drängt sich die Frage auf, welche Unternehmen ebenfalls von diesem Modell profitieren könnten.
Kidziński und Kita-Wojciechowska vermuten, dass der Bankensektor der Versicherungsbranche schnell folgen könnte, da es eine Korrelation zwischen Versicherungsrisikomodellen und Kreditrisikoscoring gäbe.

In Deutschland sind die Dienste von Google Street View aus Datenschutzgründen nur eingeschränkt verfügbar.

Die Streetview-Fahrzeuge von Google sind wieder auf Deutschlands Straßen unterwegs

3. April 2019

Vor rund 10 Jahren starteten die Google Fahrzeuge, um weltweit die Straßen und Häuserfronten abzulichten und sie direkt in Google Maps den Nutzern zur Verfügung zu stellen. Seitdem wurden in Deutschland keine neuen Aufnahmen veröffentlicht, weshalb noch heute die verpixelten Aufnahmen vorzufinden sind.

Seit dem 28. März sind die auffälligen Fahrzeuge laut einer Informationsseite von Google wieder in Deutschland unterwegs.
Das dabei gewonnene Bildmaterial wird laut Google aber nicht veröffentlicht, sondern dient dazu, Google Maps zu verbessern.

Google Maps führt die Aktualisierung durch, um sicher zu gehen, für seine Nutzer “die richtigen Straßennamen, Straßenschilder, Streckenführungen und Informationen über Geschäfte und andere Orte […], zu verwenden.”

Auf seiner Informationsseite nennt Google zwar Bezirke, die von den Kameraautos befahren werden sollen. Genauere Zeit- und Ortsangaben finden sich dort aber nicht. Lediglich die Information, dass die Fahrten noch bis November diesen Jahres stattfinden sollen.

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Erneut Straßenaufnahmen durch Google

2. Dezember 2014

Wie auf der Homepage des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) bekanntgegeben wurde, werden seit gestern und im Laufe des kommenden Jahres erneut Straßenaufnahmen in ganz Deutschland durch Google durchgeführt. Google selbst hat dies im Vorfeld mitgeteilt , heißt es in der Pressemitteilung des HmbBfDI. Die eingesetzten Fahrzeuge sollen deutlich als Fahrzeuge von Google zu erkennen sein. Das Unternehmen versichert, keine WLAN oder andere Funknetze zu erfassen; aufgenommene Gesichter und Kfz-Kennzeichen werden unkenntlich gemacht. Das Bildmaterial werde dauerhaft und nur so gespeichert, dass Merkmale nicht wiederhergestellt werden können, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Die Straßenaufnahmen dienen laut Google nicht der Veröffentlichung, sondern lediglich zur Verbesserung und Ergänzung des bestehenden Kartenmaterials. Schwerpunkt der Aufnahmen liege auf Straßennamen, Verkehrsführung aber auch auf Informationen über Unternehmen und Sehenswürdigkeiten. Da die Bilder nicht veröffentlicht werden sollen, ist auch kein Widerspruch gegen eben diese – also eine Veröffentlichung – möglich, wie es bei den Aufnahmefahrten zu Google Street View seinerzeit der Fall gewesen war.

Googles neue Datenschutzbeauftragte: Lawrence You

2. April 2013

Nun packt auch Alma Whitten ihre Koffer und gibt die Stelle als Datenschutzbeauftrage bei Google auf. Alma Whitten besetzte drei Jahre lang die damals neu geschaffene Stelle des „Director of Privacy“. Nachfolgerin wird Lawrence You, die bereits seit acht Jahren bei Google beschäftigt ist  und mit den bestehenden datenschutzrechtlichen Anforderungen, so Google, vertraut sei. Anlass zur Schaffung des „Director of Privacy“ war nach Angaben von heise.de, dass Google einräumen musste, dass bei den Aufnahmen für Google Street View Informationen aus ungesicherten W-LAN Netzen mitgeschnitten worden sind.

Nach Android-Chef Andy Rubin und dem Verantwortlichen für den Kartendienst Jeff Huber ist Alma Whitten nun bereits die Dritte, die Google verlässt. Huber und Rubin wechselten zu Google X. Google X ist verantwortlich für Zukunftsprojekte wie beispielsweise die Datenbrille.

Google hat immer noch nicht alle StreetView WLAN-Daten gelöscht.

31. Juli 2012

Die von Google im Rahmen der StreetView-Fahrten erhobenen Mitschnitte aus ungesicherten WLANs sind bisher immer noch nicht vollständig gelöscht worden. Dies geht aus einem Brief hervor, den das britische Information Commissioner’s Office (ICO) veröffentlicht hat. In diesem Schreiben räumt Googles Datenschutzbeauftragter Peter Fleischer ein, dass man noch einen kleinen Teil der bei StreetView-Fahrten aufgezeichneten Daten auf Festplatten des Unternehmens gefunden habe. Dies betreffe sowohl Daten aus dem Vereinigten Königreich, als auch Daten aus anderen Ländern. Bezüglich dieser sonstigen Länder nehme Google Kontakt mit den zuständigen Behörden auf.

In einer Stellungnahme weisen die britischen Datenschützer darauf hin, dass Google sich Ihnen gegenüber verpflichtet hatte, die Daten bereits im Dezember 2010 zu löschen. Die ICO-Verantwortlichen bezeichnen es dabei als Grund zur Sorge, dass dies nicht geschehen ist.

Deutlichere Worte fand der für die Untersuchung von Datenschutzverletzungen zuständige irische Deputy Data Protection Commissioner Gary Davis: Er verlieh seiner tiefen Unzufriedenheit dadurch Ausdruck, dass er Googles Verhalten als schlichtweg unakzeptabel bezeichnete und dem Internetkonzern eine Frist bis zum morgigen Mittwoch einräumte, um zu den Vorfällen Stellung zu nehmen.

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25.000 Dollar Strafe für Google

18. April 2012

Nach einem Bericht von heise.de wurde Google für mangelnde Kooperation bei der Aufarbeitung eines Datenskandals abgemahnt. Das Bußgeld in Höhe von 25.000 US-Dollar sei die höchstmögliche Strafe dafür, dass Google die Untersuchungen erschwert und verzögert habe. Dahinter steht die US-Aufsichtsbehörde FCC, die ihre Entscheidung nun in einem Zwischenbericht begründet.

Anlass gaben die Kamerafahrten von Google für Street View in den Jahren 2007 bis 2010. Dabei wurden nicht nur Fotos geschossen, sondern auch WLAN-Daten gesammelt. Sie sollten gespeichert werden, um spätere Lokalisierungen zu ermöglichen. Gespeichert wurden jedoch nicht nur Name und Ort des WLANs, sondern auch Inhalte der abgefangenen Kommunikation wie zum Beispiel E-Mails oder Passwörter.

Dem Bericht zufolge bestritt Google zunächst die Vorgänge, das Unternehmen hätte die Speicherung solcher Daten nicht in Auftrag gegeben. Später folgte ein Eingeständnis, es seien mehr Daten gespeichert worden, als geplant gewesen wäre.

Untersuchungen der US-Handelsbehörde FTC wurden eingestellt, nachdem Google versprochen hatte, die fälschlicherweise gesammelten Daten wieder zu löschen. Die Regulierungsbehörde FCC hat daraufhin ihre eigenen Untersuchungen begonnen, auf die Google aber kaum reagierte. Vor allem hielt Google die Namen der Verantwortlichen für die damalige Aktion zurück.

Später sei Google der Behörde zwar ein Stück weit entgegengekommen und habe einige Namen genannt. Belege, dass interne Untersuchungen vorangetrieben worden wären, hätten jedoch weiterhin gefehlt.

Ob Google sich von der Strafzahlung nachhaltig zu mehr Kooperation bei der Aufklärung motivieren lässt, sei dahingestellt.

Einstellung von Google Street View in der Schweiz?

12. Mai 2011
Das Bundesverwaltungsgericht Zürich hat im März dieses Jahres entschieden, dass Google für seinen Online-Dienst Street View alle gezeigten Personen automatisch unkenntlich zu machen habe. Darüber hinaus sollen im Umkreis besonders sensibler Einrichtungen – z.B. Kranken- und Frauenhäusern, Gerichten, Schulen und Gefängnissen –nicht nur die Gesichter der abgebildeten Personen, sondern auch weitere individuelle Merkmale der Personen – beispielsweise die Hautfarbe oder Kleidung – verpixelt werden. Die Bevölkerung solle zudem über die Lokalpresse auf Kamerafahrten und das Freischalten von Bildern informiert werden. Google teilte nun mit, dass gegen dieses Urteil Beschwerde bei dem Bundesgericht in Lausanne eingelegt werde. Eine gänzliche Unkenntlichmachung sei schlichtweg technisch nicht realisierbar, die Forderungen zudem unverhältnismäßig. Sollte die Beschwerde keinen Erfolg haben, droht Google, den Online-Dienst für die Schweiz einzustellen.