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Neue Sicherheitsanforderungen für Smartphones

9. März 2020

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (im Folgenden: BSI) hat einen neuen Anforderungskatalog hinsichtlich Sicherheitskriterien für Smartphones veröffentlicht. Dadurch soll die Datensicherheit der Nutzer in der digitalen Welt verbessert werden.

Der BSI-Präsident Arne Schönbohm erklärte in der Pressemitteilung: „Smartphones haben sich in den letzten Jahren zur Schaltzentrale entwickelt, über die wir immer mehr Alltagsvorgänge steuern und abwickeln. Hersteller und OEM sind daher aufgerufen, die Geräte so sicher wie möglich zu machen, und zwar von Anfang an und über eine gewisse Nutzungsdauer hinweg. Unser Anforderungskatalog ist ein Wegweiser zu mehr Security-by-Design und Security-by-Default.”

Der Sicherheitskatalog richtet sich an die Hersteller, Mobilfunkanbieter und Erstausrüster von Smartphones. Dort werden Kriterien beschrieben um Mobilfunkgeräte über spezielle Hardware-Eigenschaften zu schützen und die Software im Auslieferungs-Zustand bereits zu stärken.

Zusätzlich werden Voraussetzungen an die einheitliche Bereitstellung von Updates während der Gerätelaufzeit aufgestellt.

Der Katalog kann kostenlos auf der Seite des BSI heruntergeladen werden.

Ausspioniert durch Tablets und Smartphones: Vor diesen Modellen warnt die Sicherheitsbehörde

27. Februar 2019

Das Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor Schadsoftware auf neu gekauften Geräten.

Fachleute des BSI hatten über den Internethändler Amazon drei Billiggeräte bestellt. Getestet wurden das Tablet Eagle 804 von Krüger&Matz, das Smartphone S8 Pro von Ulefone und das Smartphone A10 von Blackview.

Dabei konnte nachgewiesen werden, dass das Tablet Eagle 804 im Auslieferungszustand über eine vorinstallierte Schadsoftware mit einem bekannten Command&Control-Server Kontakt aufnimmt.

Das Bundesamt spricht von der Möglichkeit, dass aufgrund der Schadsoftware Banking-Trojaner auf den jeweiligen Geräten Kontodaten ausspionieren können.

Eine manuelle Entfernung der Schadsoftware sei aufgrund der Verankerung im internen Bereich der Firmware nicht möglich.

Nicht nachgewiesen wurde die Schadsoftware bei den Smartphones Ulefone S8 Pro und Blackview A10 in ihrem aktuellen Auslieferungszustand. Allerdings ist die Schadsoftware in früheren Firmware-Versionen enthalten, also im Softwaregerüst des Geräts.

Die Hersteller boten diese auf ihren Webseiten als einzige Variante zum Download an. Es ist daher davon auszugehen, dass mit diesen Firmwareversionen ausgelieferte Geräte ebenfalls betroffen sind. Nach Angaben des BSI liegen Daten vor, die zeigen, dass über 20.000 Verbindungen unterschiedlicher deutscher IP-Adressen am Tag mit dem Server kommunizieren würden.

Die Hersteller der Geräte wurden über die Erkenntnisse vom BSI informiert.

Reagiert hat darauf der Hersteller Blackview , der am 27.02.2019 ein Firmware-Update für das Smartphone A10 bereitstellte. Das BSI hat das angebotene Update überprüft und seine Unbedenklichkeit bezüglich der Schadsoftware bestätigen können.

Amazon hat gegenüber dem BSI angegeben, die drei genannten Geräte nach der Kontaktaufnahme durch das BSI gegenwärtig aus dem Sortiment genommen zu haben.

Sensible Daten auf Smartphones werden zu wenig geschützt

9. November 2016

Nach einer aktuellen Umfrage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nutzt rund jeder fünfte Smartphone-Besitzer (20,7 %) sein Gerät ohne jegliche Sicherheitsfunktion. Dies überrascht umso mehr vor dem Hintergrund, dass fast Dreiviertel der Nutzer (74,6 %) sensible Daten wie Bilder, Videos, Kontaktdaten, Passwörter und sogar Gesundheitsdaten (etwa in Form von sog. Fitness-Apps) auf ihren Smartphones oder Tablets ablegen.

Das Marktforschungsinstituts TNS Infratest GmbH hatte diese Umfrage Ende Oktober im Auftrag des BSI anlässlich der vierten Aktionswoche im European Cyber Security Month (ECSM) durchgeführt. Das BSI nutzte diese Aktionswoche, um über Risiken und Schutzmöglichkeiten für Smartphones aufzuklären und die Nutzer zu sensibilisieren. Wie das konkret aussehen kann, hat das BSI auf einer Service-Seite zusammengestellt. Wenigstens die einfachen Sicherheitsmaßnahmen sollten konsequent und regelmäßig umgesetzt werden, wie beispielsweise die regelmäßige Aktualisierung des Betriebssystems, das Sichern des Gerätes mit PIN, Wischmuster oder Fingerabdruck und die Deaktivierung von offenen Schnittstellen wie WLAN oder Bluetooth bei Nichtgebrauch.

Bedenkt man, dass auch in Unternehmen teilweise die Verwendung des persönlichen Smartphones für betriebliche Zwecke zugelassen ist (“Bring your own device – BYOD”), hat dieses Umfrageergebnis auch eine Bedeutsamkeit für den Datenschutz im Unternehmen.

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Gebraucht-Smartphones sind voll mit persönlichen Daten

10. Juli 2014

Insgesamt 20 Android-Smartphones hat ein Team des Virenschutzherstellers Avast untersucht, wie die Firma in ihrem Blog berichtet. Dabei wurden 20 Geräte bei Ebay gekauft, die vorgeblich von Daten bereinigten worden waren. Anschließend versuchte Avast mit marktüblicher Software, eventuell noch vorhandene Inhalte wiederherzustellen.

Dabei stieß das Avast-Team auf allerlei Datenrückstände: Auf den Geräten fanden sich mehr als 40.000 gespeicherte Fotos, darunter 1500 Familienfotos mit Kindern und 750 Fotos, auf denen sich Frauen entkleiden. 250 Bilder waren Selfies nackter Männer. Außerdem waren auf den Geräten über 750 Kurznachrichten und E-Mails sowie über tausend Hinweise auf Google-Sucheingaben. Stalker, Feinde und Identitätsdiebe könnten derartige Daten nutzen, warnt der Blogeintrag, beispielsweise für Erpressungsversuche. Bei vier Geräten waren die Sicherheitsexperten angeblich sogar in der Lage, den Vorbesitzer zu identifizieren.

Avast schreibt, im Zweifel reiche es nicht, die Dateien auf dem Smartphone einfach nur zu löschen. Sie müssten überschrieben werden, um unwiederbringlich verschwunden zu sein. Das Unternehmen verweist in diesem Zusammenhang auf eine eigene App – es gibt jedoch auch Konkurrenzsoftware, die dabei hilft. Tipps zum sicheren Datenlöschen liefert zum Beispiel das Fachmagazin “Chip”.

 

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meetOne nach Sicherheitsleck wegen Spam in der Kritik

6. August 2012

Die Datingplattform meetOne soll einem Bericht von heise.de zufolge die Adressbücher auf den Smartphones der Nutzer heimlich kopiert haben. Anschließend seien die Kontakte der Nutzer mit Spam-E-Mails zur Anmeldung bei meetOne aufgefordert worden.

Zudem seien die Adressdaten über eine ungesicherte Verbindung unverschlüsselt auf die Server von meetOne übertragen worden. Die Empfänger erhielten später Benachrichtigungen, wonach eine Flirtnachricht bei meetOne für sie eingegangen sei. Auf Nachfrage von heise Security bei dem Mitbegründer von meetOne, Nils Henning, sah dieser sich außer Stande, Angaben über die Herkunft der Adressen machen. Betreiber der Plattform sei inzwischen die Meetone International LLC mit Sitz in den USA. Nur dort könne aufgeklärt werden, woher die Daten stammen.

Erst Ende Juli war eine Sicherheitslücke bei meetOne bekannt geworden, über die zahlreiche persönliche Daten inklusive Passwörter in Klartext durch die Änderung von URL-Parametern ausgelesen werden konnten.

 

App-Berechtigungen unter Android kontrollieren

9. Juli 2012

Die vergangene Woche vorgestellte App “SRT AppGuard” ermöglicht Android-Nutzern, die Berechtigungen der installierten Apps zu kontrollieren. Das Programm stammt von der Firma Backes SRT, einem Universitäts-Spin-Off initiiert von Prof. Dr. Michael Backes. Die App ist kostenlos herunterladbar, jedoch in Googles Play-Store derzeit nicht verfügbar. Die Anbieter haben die App auf ihrer Webseite  zum Download bereitgestellt.

Android ist von Hause aus nur darauf ausgelegt, den Nutzer über die Berechtigungen von Apps zu informieren – eine Chance, einzelne teils sehr weitgehende Berechtigungen bei der Installation abzulehnen, besteht nicht. Lässt sich beispielsweise eine Wecker-App die Berechtigung zum Lesen der Kontaktdaten sowie vollständigen Internetzugriff einräumen, müsste man entweder auf die gesamte App verzichten oder hinnehmen, dass das Adressbuch den Weg ins Internet finden könnte. Eine Möglichkeit zur Kontrolle besteht nur auf solchen Smartphones, bei denen unter Verlust der Herstellergarantie der Root-Zugriff freigeschaltet wurde.

Die App “SRT AppGuard” kommt jedoch ganz ohne Root-Zugriff aus: Sie errichtet keine Blockade oder Firewall auf Systemebene, sondern entzieht jeder App einzeln ihre Berechtigungen. In drei Schritten wird die App zunächst deinstalliert, dann modifiziert und schließlich wieder installiert. Anschließend hat man über “SRT AppGuard” die Wahl, Berechtigungen bestehen zu lassen oder gezielt zu deaktivieren. Auch der Internetzugriff lässt sich so vollständig abschalten oder auf einzelne erlaubte Adressen beschränken.

“SRT AppGuard” vermag auf diesem Weg beim Schutz der eigenen persönlichen Daten wie auch der unternehmensbezogenen Daten auf privaten Geräten im dienstlichen Einsatz  – Stichwort BYOD (“Bring Your Own Device”) – zu helfen.

Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 06.05.2011: Mehr Datenschutz bei Smartphones

6. Mai 2011

Wohl anlässlich der jüngst bekannt gewordenen heimlichen Erhebung von Standortdaten über iPhones forderten die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden die Hersteller von Betriebssystemen und Software von Smartphones auf, ihren Fokus verstärkt und bereits bei der Konzeption der Hard- und Software auf die Einhaltung von Datenschutzstandards zu legen (“Privacy by Design”).

Es müsse den Nutzern leichter gemacht werden ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren. Außerdem müsse der Grundsatz der Datensparsamkeit ernst genommen und umgesetzt werden. Dies umschließe die Schaffung von Transparenz über eine etwaige Offenbarung personenbezogener Daten, die Steuerungsmöglichkeit von Nutzern für eine Offenbarung, Einflussmöglichkeiten der Nutzer, Datenspuren zu löschen sowie die anonyme, zumindest pseudonyme Nutzung von Smartphones und über Smartphones vermittelte Dienste.