Schlagwort: Bußgeld

LG Bonn reduziert gegen 1&1 verhängtes Bußgeld

23. November 2020

Das gegen die 1 & 1 Telecom GmbH verhängte Bußgeld in Höhe von 9,55 Millionen Euro (wir berichteten) wurde vom Landgericht Bonn auf 900.000 Euro herabgesetzt.

Aufgrund der Herausgabe einer Telefonnummer verhängte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber das ursprüngliche Bußgeld. Der Telekommunikationsdienstleister habe die Daten der Kunden nicht durch ein hinreichend sicheres Authentifizierungsverfahren geschützt. Gegen das verhängte Bußgeld ging 1 & 1 gerichtlich vor. Der Bußgeldbetrag sei unverhältnismäßig hoch. Das sah das Landgericht Bonn ähnlich. Die Herausgabe stelle zwar einen grob fahrlässigen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DSGVO dar, allerdings habe dies nicht zu einer massenhaften Herausgabe von Daten an Nichtberechtigte geführt.

Darüber hinaus stellte das Landgericht fest, dass die Sanktionen nicht von einem konkreten Verstoß einer Leitungsperson abhängig seien. Das hier anwendbare europäische Recht stelle anders als das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht kein entsprechendes Erfordernis auf. Der Wortlaut der DSGVO enthalte keine Regelungen zur Zurechenbarkeit.

Des Weiteren musste die Kammer aber auch die Schwere des Vergehens bewerten. Das Verschulden des Unternehmens sei dabei gering und das Bußgeld unangemessen hoch, so das Gericht. Zum Zeitpunkt der Herausgabe fehlte es an dem notwendigen Problembewusstsein.  

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Rekordbußgeld gegen H&M wegen Datenschutzverstößen

8. Oktober 2020

Der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Johannes Caspar verhängte ein Bußgeld i.H.v. 35,3 Millionen Euro gegen die Modekette H&M. Das bisher höchste verhängte Bußgeld nach Inkrafttreten der DSGVO wurde verhängte, weil H&M umfangreiches Mitarbeiter-Tracking betrieben hatte.

Mindestens seit dem Jahr 2014 wurden im Servicecenter in Nürnberg umfangreiche Angaben über private Lebensumstände eines Teils der Beschäftigten erfasst und entsprechende Notizen auf einem Netzwerklaufwerk dauerhaft gespeichert. Vorgesetzte führten mit Beschäftigen, die wegen eines Urlaubs oder einer Krankheit auch kurzzeitig abwesend waren, “Welcome Back Talks” durch. Dabei wurden etwa konkrete Urlaubserlebnisse und sogar Krankheitssymptome und Diagnosen abgefragt und gespeichert. Zudem sollen sich Vorgesetzte ein breites Wissen über das Privatleben ihrer Angestellten angeeignet haben, etwa über familiäre Probleme oder religiöse Ansichten. Die gespeicherten Angaben waren für bis zu 50 Führungskräfte des Unternehmens einsehbar. Mit den teilweise akribischen Angaben wurden Profile der Beschäftigten erstellt und zur Analyse der individuellen Arbeitsleistung genutzt.

Die umfassende Speicherung ist aufgeflogen, als im Oktober 2019 aufgrund eines Konfigurationsfehlers die Datenbank für einige Stunden unternehmensweit offen einsehbar war. Auf Verlangen des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit legte H&M einen Datensatz von rund 60 Gigabyte vor.

H&M hat sich einsichtig gezeigt, indem ein Konzept mit verschiedenen Abhilfemaßnahmen vorgelegt wurde und den betroffenen Beschäftigten neben einer Entschuldigung ein Schadensersatz in beachtlicher Höhe versprochen wurde. Nach Aussage von Professor Caspar handele es sich um “ein bislang beispielloses Bekenntnis zur Unternehmensverantwortung nach einem Datenschutzverstoß.” Diese wurde bei der Bemessung der Bußgeldhöhe beachtet.

Ein solches Rekordbußgeld lässt sich durch die Ausarbeitung eines umfassenden Datenschutzkonzepts vermeiden. Wichtig sind insbesondere fachgerechte Schulungen aller Mitarbeiter in Datenschutz- und Compliance-Fragen und die Implementierung eines Datenschutz-Management-Systems. Unstrukturierte Datenerfassungen bergen ein immenses Risiko. Neben der Datenerfassung muss auch die Datennutzung rechtlich einwandfrei gehandhabt werden. Hier hilft besonders die Ausarbeitung eines Berechtigungskonzepts, in dem beschrieben wird, welche Zugriffsregeln für einzelne Mitarbeiter oder Mitarbeitergruppen auf die Daten eines Unternehmens gelten.

Das Unternehmen kündigte an, den Beschluss sorgfältig zu prüfen. Bislang ist nicht davon auszugehen, dass H&M dagegen vorgehen wird. Anders handhabt dies 1&1, das ein Bußgeld in Höhe von rund 10 Millionen Euro zahlen sollte. Hier beginnt der Prozess am Donnerstag, den 08.10.2020, vor dem Landgericht Bonn. Für H&M hätte es noch deutlich teurer werden können. Denn die DSGVO sieht für solche Verstöße einen Bußgeldrahmen von bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro vor, je nachdem welcher Betrag höher ist.

Norwegische Datenschutzbehörde verhängt Bußgeld gegen die öffentliche Straßenverwaltung

24. September 2020

Die norwegische Datenschutzbehörde hat gegen die norwegische öffentliche Straßenverwaltung eine Geldbuße in Höhe von 37.400 EUR verhängt, da personenbezogene Daten für Zwecke verarbeitet wurden, die nicht mit den ursprünglich angegebenen Zwecken vereinbar waren.

Die norwegische öffentliche Straßenverwaltung nutzte das durch Verkehrskameras gewonnene Videomaterial zur Überwachung von Vertragspartnern, Mitarbeitern und Subunternehmen. Die Behörde stellt klar, dass der eigentliche Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Verkehrskameras die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und des optimalen Verkehrsflusses den Straßen entlang ist. In diesem Fall wurden die Videoaufnahmen jedoch zur Dokumentation von Vertragsverletzungen verwendet. Die norwegische Datenschutzbehörde hat hervorgehoben, dass diese Datenverarbeitung für die Betroffenen erhebliche Nachteile mit sich bringe und im Widerspruch zu den Erwartungen der Betroffenen an die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten stehe.

Bußgeld in Höhe von 17 Millionen gegen Wind verhängt

30. Juli 2020

Die italienische Datenschutzbehörde hat eine Geldbuße in Höhe von 17 Millionen gegen das Telekommunikationsunternehmen Wind Tre verhängt. Wind Tre verstieß mehrfach gegen geltende Datenschutzbestimmungen insbesondere durch seine Werbeaktivitäten.

Wind Tre kontaktierte Kunden, die in eine Kontaktaufnahme nicht eingewilligt hatten, mehrfach über SMS, E-Mail, Fax und automatisierte Anrufe. In mehreren Fällen hatten die Kunden erklärt, dass es nicht möglich war, ihr Recht auf Widerruf der Einwilligung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten zu Marketingzwecken geltend zu machen. In anderen Fällen sind die persönlichen Daten der Benutzer trotz der Widersprüche der Kunden in öffentlichen Telefonbüchern aufgenommen worden. Bei den Apps MyWind und My3 mussten die Kunden einwilligen, dass Wind Tre ihre Daten für Marketing, Profilerstellung, Kommunikation mit Dritten und Geolokalisierung verarbeitet. Ein Widerruf dieser Einwilligung war nach 24 Stunden möglich.

Darüber hinaus beleuchten die Untersuchungen der italienischen Datenschutzbehörde vielfältige Verstöße, die die Handelspartner von Wind Tre betreffen. Einer dieser Handelspartner erhielt von der italienischen Datenschutzbehörde eine Geldbuße in Höhe von 200.000 EUR, da er Kundendaten unrechtmäßig gesammelt hatte.

Die italienische Datenschutzbehörde ordnete an, dass Wind Tre keine Daten verarbeiten darf, wenn es nicht über eine nachweisbare und datenschutzkonforme Einwilligung der Kunden verfügt. Sie wies das Unternehmen außerdem an, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um eine wirksame Aufsicht über ihre Handelspartner zu gewährleisten.

Belgische Datenschutzbehörde verhängt 600.000 Euro Bußgeld gegen Google Belgium SA

24. Juli 2020

Die belgische Datenschutzbehörde hat eine Geldbuße in Höhe von 600.000 Euro gegen den Suchmaschinen-Anbieter Google wegen Verstoßes gegen das Recht auf Vergessenwerden verhängt. Google hatte den Antrag eines belgischen Bürgers auf Löschung von veralteten Artikeln, die als ernsthaft rufschädigend angesehen wurden, abgelehnt.

Die belgische Datenschutzbehörde stellte fest, dass einige Artikel, die sich auf die Beziehung der Person zu bestimmter politischer Partei beziehen, angesichts ihrer Position im öffentlichen Leben von öffentlichem Interesse seien und online bleiben könnten. Die Datenschutzbehörde stellte jedoch fest, dass die Beibehaltung des Artikels, welche sich auf unbegründete Belästigungsbeschwerden beziehen, ernsthafte Auswirkungen auf die Person haben könnten. Die Behörde sah in Googles Weigerung in letzterem Fall ein „schwerwiegendes Versäumnis“ von Google.

Darüber hinaus wiesen das Google Formular sowie die Antwort an die betroffene Person Transparenzmängel auf. Aus diesen Gründen beschloss die belgische Datenschutzbehörde, eine Geldstrafe von 600.000 Euro zu verhängen. Dies ist die höchste Geldbuße, die je von der belgischen Datenschutzbehörde verhängt wurde.

Bußgeld in Höhe von 1,24 Millionen Euro gegen die AOK Baden-Württemberg verhängt

1. Juli 2020

Wie der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg mit einer Pressemitteilung vom 30.06.2020 mitteilte, wurde gegen die AOK Baden-Württemberg wegen Datenschutzverstößen ein Bußgeld in Höhe von 1.240.000 Euro verhängt. Grund für das verhängte Bußgeld sei ein Verstoß gegen die Pflichten zur sicheren Datenverarbeitung nach Art. 32 DS-GVO.

Der Sachverhalt

Die AOK Baden-Württemberg hatte im Zeitraum von 2015 bis 2019 verschiedene Gewinnspiele durchgeführt, und die dabei erhobenen personenbezogenen Daten auch zu Werbezwecken verwendet. Diese Weiterverarbeitung sollte jedoch nur dann erfolgen, wenn die Teilnehmer in diese ausdrücklich eingewilligt haben. Die AOK Baden-Württemberg versuchte mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen (sog. TOMs) nach Maßgabe des Art. 32 DS-GVO sicherzustellen, dass nur die Daten derjenigen Teilnehmer zu Werbezwecken verwendet werden, die tatsächlich eine entsprechende Einwilligung abgegeben hatten. Zu diesen Maßnahmen gehörten u.a. Datenschutzschulungen und interne Richtlinien. Diese TOMs seien jedoch nicht ausreichend gewesen, sodass mehr als 500 Gewinnspielteilnehmer Werbung erhielten, obwohl sie keine Einwilligung abgegeben hatten.

Begründung der Bußgeldhöhe

Die Höhe des Bußgeldes sei insbesondere durch die Größe und Bedeutung der AOK Baden-Württemberg gerechtfertigt. Positiv sei jedoch zu berücksichtigen gewesen, dass die TOMs intern überprüft worden seien, wodurch der Datenschutzverstoß überhaupt erst aufgefallen sei. Bei Bekanntwerden des Vorganges habe die AOK Baden-Württemberg alle vertrieblichen Maßnahmen eingestellt, eine Task Force für Datenschutz im Vertrieb gegründet, interne Prozesse und Kontrollstrukturen angepasst und erweitert sowie umfassend und konstruktiv mit dem LfDI zusammengerarbeitet. Dadurch sei kurzfristig eine Steigerung des Schutzniveaus für die Daten der Betroffenen ermöglicht worden.

Weiterhin sei bei der Bemessung der Bußgeldhöhe der gesetzliche Auftrag der AOK Baden-Württemberg innerhalb des Gesundheitssystems zu berücksichtigen gewesen. Um dieser Aufgabe – Sicherstellung der Gesundheitsversorgung – weiterhin effektiv nachkommen zu können, müsse das Bußgeld verhältnismäßig ausfallen. Zudem seien die Auswirkugen der Corona-Pandemie, welche auch die gesetzlichen Krankenkassen treffen, mit in die Erwägungen mit einzubeziehen gewesen.

Fazit

Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, betonte noch einmal die Bedeutung der technischen und organisatorischen Maßnahmen für die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus. Dieses könne jedoch nur dann erreicht werden, wenn alle implementierten TOMs regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden. Datensicherheit sei eine “Daueraufgabe”, und nicht mit der einmaligen Implementierung der TOMs erledigt.

Neben diesem Punkt macht der vorliegende Fall aber auch noch einmal deutlich, dass durch interne Kontrollen, einer zügigen Reaktion auf Datenschutzverstöße und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den zuständigen Aufsichtsbehörden die Höhe eines fälligen Bußgeldes erheblich reduziert werden kann. Das Bußgeld für die AOK Baden-Württemberg wäre sicherlich auch trotz Corona-Pandemie erheblich höher ausgefallen, wäre nicht angemessen auf den aufgedeckten Datenschutzverstoß reagiert worden.

Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten Mecklenburg-Vorpommern

16. Juni 2020

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Heinz Müller hat am 16.06.2020 seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 veröffentlicht.

Das Arbeitsvolumen der Behörde sei im Vergleich zu 2018 gestiegen. Insgesamt hat der Landesbauftragte 82 Mal von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine aufsichtsrechtliche Maßnahme zu verhängen. Am häufigsten wurde eine Warnung ausgesprochen, als am wirksamsten hat sich aber die Androhung von Zwangsgeldern erwiesen. Im Zusammenhang mit der Nutzung von polizeilichen Informationssystemen für private Zwecke wurden 16 Bußgeldverfahren gegen Polizeibeamte eröffnet. Die Anzahl der gemeldeten Datenpannen (108) ist im Vergleich zu 2018 fast konstant geblieben. Die geringe Zahl der anlassunabhängig durchgeführten Prüfungen (3) begründet Müller damit, dass Personal fehlt und fordert mehr Mittel für seine Behörde.

Insgesamt gingen 2019 533 Eingaben und Beschwerden bei der Behörde ein. Ein Großteil bezog sich auf die Nichtbeachtung der Betroffenenrechte. Auch zu Videoüberwachungsanlagen und Videokameras im privaten und nachbarschaftlichen Bereich gingen häufig Beschwerden beim Landesbeauftragten ein.

Darüber hinaus stellt der Landesbeauftragte im Tätigkeitsbericht seine Arbeit bei der Datenschutzkonferenz im IT-Planungsrat vor und das Gemeinschaftsprojekt Medienscouts MV, bei dem Jugendlichen und Kindern Risiken der „digitalen Welt“ aufgezeigt werden. Im Bericht wird außerdem Bezug auf das Informationsportal „Neutrale Schule“ des Landesverbandes der AfD und die Untersagung des Betriebs der Website durch den Landesbeauftragten Bezug genommen. Auch die umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) sei ein wichtiges Thema in 2019 gewesen.

Bußgeld für eine Datenlöschung nach Auskunftsbegehren

27. Mai 2020

Die dänische Datenschutzbehörde hat eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Dänischen Kronen gegen ein Personalvermittlungsunternehmen empfohlen. Im Gegensatz zu den meisten Mitgliedstaaten kann die Datenschutzbehörde in Dänemark nicht selbst eine Geldbuße verhängen. Die Polizei führt diesbezüglich Ermittlungen durch. Die Entscheidung über die Verhängung einer Geldstrafe wird vom Gericht getroffen werden.

Das Unternehmen hatte personenbezogene Daten, die Gegenstand eines Auskunftsersuchens waren, nach Eingang des Ersuchens und vor der Auskunftserteilung gelöscht. Die dänische Datenschutzbehörde vertritt die Ansicht, dass das Unternehmen den Anforderungen der Datenschutzverordnung (DSGVO), wonach personenbezogene Daten rechtmäßig, nach Treu und Glauben und transparent verarbeitet werden müssen, nicht erfüllt hatte.

Astrid Mavrogenis, Leiterin der dänischen Datenschutzbehörde, ist der Auffassung, dass die Löschung von personenbezogenen Daten, die im direkten Zusammenhang mit der Nichterfüllung eines Auskunftsersuchens stehen, nicht nur ein Verstoß gegen die DSGVO, sondern auch eine Verletzung der Grundrechte darstelle.

Geldbuße gegen Krankenhaus in Rheinland-Pfalz

12. Dezember 2019

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) verhängte gegen ein Krankenhaus ein Bußgeld in Höhe von 105.000 Euro. Grund dafür sind mehrere Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung im Zusammenhang mit einer Patientenverwechslung bei der Aufnahme des Patienten.

Dies führte zu falschen Rechnungsstellungen und offenbarte strukturelle technische und organisatorische Defizite des Krankenhauses beim Patientenmanagement.

Der Landesbeauftragte, Prof. Dr. Kugelmann, betont: „Vorrangiges Ziel der Abhilfe- und Sanktionsmaßnahmen ist es, bestehende Defizite abzustellen und den Datenschutz zu verbessern. Geldbußen sind hierbei ein Instrument unter mehreren. Neben ihrer Sanktionswirkung enthalten sie immer auch ein präventives Element, indem deutlich wird, dass Missständen konsequent nachgegangen wird. Mir kommt es darauf an, dass mit Blick auf die besondere Sensibilität der Daten beim Gesundheitsdatenschutz substanzielle Fortschritte erzielt werden. Daher hoffe ich, dass die Geldbuße auch als Signal gewertet wird, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden auf dem Feld des Umgangs mit Daten im Gesundheitswesen besondere Wachsamkeit an den Tag legen.“

Bußgeld für 1&1: Knapp 10 Millionen Euro Strafe für DSGVO-Verstoß

10. Dezember 2019

Gegen die Telekommunikationsfirma 1&1 Telecom GmbH hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber ein Bußgeld in Höhe von 9,55 Millionen Euro verhängt.

Als Grund nannte Kelber das Fehlen von “hinreichenden technisch-organisatorischen Maßnahmen” (TOMs) zum Schutz von Kundendaten. Die zum Konzernverbund gehörenden Mail-Anbieter Web.de und GMX sind davon jedoch nicht betroffen.

Die Aufsichtsbehörde kritisierte das unzureichende Authentifizierungsverfahren der 1&1 Telecom GmbH bei telefonischen Anfragen über die Kundenhotline. Die Angabe von Namen und Geburtsdatum hätten ausgereicht, um weitreichende personenbezogene Kundendaten zu erhalten. Dies stelle einen Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO dar, da personenbezogene Daten nicht systematisch geschützt wurden und ein hohes Risiko für den gesamten Kundenbestand entstanden sei.

Das Unternehmen reagierte umgehend indem es den Authentifizierungsprozess durch die Abfrage zusätzlicher Angaben stärker absicherte. Darüber hinaus bemühe man sich ein neues, technisch und datenschutzrechtlich deutlich verbessertes Authentifizierungsverfahren einzuführen.

Aufgrund dieses kooperativen Verhaltens der 1&1 Telecom GmbH bewege sich die Strafe noch im unteren Rahmen des Möglichen.

Gleichzeitig verhängte die Aufsichtsbehörde gegen einen weiteren Telekommunikationsanbieter, namentlich die Firma Rapidata, ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen Artikel 37 DSGVO.

Die 1&1 Telecom GmbH hat inzwischen angekündigt, gegen den absolut unverhältnismäßigen” Bußgeldbescheid klagen zu wollen. Es habe sich um einen Einzelfall aus dem Jahr 2018 gehandelt.