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Rechtswidrigkeit automatisch generierter Facebook-Profilseiten

26. Mai 2020

Das Landgericht Hamburg hat sich im Urteil vom 13. Februar 2020 (Az. 312 O 372/18) mit der automatischen Erstellung von Facebook-Profilseiten beschäftigt.

Dabei hat eine Rechtsanwaltskanzlei gegen Facebook geklagt, da Facebook eine Profilseite ihres Unternehmens erstellt hatte. Die Rechtsanwaltskanzlei hat jedoch nie selbst die Seite erstellt oder jemanden dazu beauftragt. Tatsächlich generiert ein Logarithmus von Facebook automatisch Profilseiten auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen.

Das Landgericht gab der Klage der Kanzlei statt. Als Gründe benannte das Gericht unter anderem, dass die Kanzlei sich bewusst gegen einen Facebook-Auftritt entschieden habe. Des Weiteren hat eine Kanzlei ein erhebliches Interesse nicht gegen ihren Willen mit einem solchen Netzwerk in Verbindung gebracht zu werden, da für sie als Anwaltskanzlei Vertraulichkeit, Seriosität und der Schutz von Mandantendaten von wesentlicher Bedeutung sind.

Das Landgericht sah die §§ 823 Abs. 2, 1004 BGB i.V.m. § 4 BDSG a.F., Art. 6 DS-GVO als Rechtsgrundlage des Unterlassungsanspruchs an. Eine Verwendung der personenbezogenen Daten der klagenden Kanzlei (Name, Beruf, Standort) sei sowohl nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG a.F. als auch nach Art. 6 DS-GVO unzulässig. Facebook ist eben kein Suchmaschinenbetreiber, so dass Facebook-Profilseiten nicht mit einer Suchmaschine wie Google oder einem Branchenbuch wie den Gelben Seiten vergleichbar sind.

Das Landgericht führt zudem weiter aus, dass einem Großteil der Facebook-Nutzer nicht bekannt ist, dass Facebook automatisch Profilseiten generiert. Daran ändert auch der Hinweis von Seiten Facebooks nichts, der mit kleiner grauer Schrift auf weißem Hintergrund auf der Profilseite angezeigt wird.

Wenn Sie Ihr Unternehmen hingegen bewusst auf Facebook bewerben möchten, beachten Sie dazu unseren Blogartikel über das Urteil des EuGH C‑210/16 bezüglich Facebook-Fanpages.

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Mozilla Stiftung prüft Videokonferenz-Apps

29. April 2020

Die amerikanische, gemeinnützige Stiftung Mozilla hat 15 der wichtigsten Videokonferenz-Apps einer Sicherheitsanalyse unterzogen und Ihre Ergebnisse in einem Leitfaden mit Datenschutz- und Sicherheitsmerkmalen sowie Datenschutz- und Sicherheitsmängeln zusammengestellt. Der Leitfaden soll Nutzern dabei helfen, die für sie richtige App auswählen zu können.

Um zu bestehen, mussten die Apps folgende fünf Mindestanforderungen erfüllen:

  • Verschlüsselung von Anrufen
  • Regelmäßige Sicherheitsupdates
  • Forderung nach sicheren Passwörtern
  • Umgang mit Schwachstellen
  • Vorliegen einer Datenschutzrichtlinie

12 Apps erfüllen Mindestanforderungen

12 der 15 geprüften Apps konnten diese Mindestsicherheitsstandards erfüllen. Dazu zählen WhatsApp, Apple FaceTime, Skype, Google Duo/HangoutsMeet, Facebook Messenger, Jitsi Meet, Signal, Microsoft Teams, BlueJeans, GoTo Meeting, Cisco WebEx und Zoom.

Insbesondere Zoom wurde in der Analyse dafür gelobt, dass es auf die vielfache Kritik (wir berichteten) schnell reagiert habe, um Sicherheitsmängel zu beseitigen, auch wenn der Grund dieses Handelns, laut Mozilla, wohl vor allem der großen Konkurrenz unter den verschiedenen Videokonferenz-App-Anbietern zu verdanken sei.

Dennoch erhebliche Unterschiede unter den Apps

Die Ausgestaltung der einzelnen Sicherheitsstandards unterscheidet sich zwischen den Anbietern jedoch deutlich.  

So werden Anrufe zwar verschlüsselt, allerdings seien es nur Google Duo, FaceTime, WhatsApp, Signal, Goto-Meeting und Doxy.me, die die sicherste Variante, die Ende-zu Ende Verschlüsselung, verwendeten. Nur diese Art der Verschlüsselung gewährleistet, dass der Inhalt eines Anrufs nur für die jeweiligen Teilnehmer einsehbar ist.

Bei der Skype-App, dem Facebook-Messenger und Webex habe der Nutzer aber zumindest die Option eine Ende-zu Ende Verschlüsselung zu wählen.

Andere Apps würden hingegen eine Client-zu-Server-Verschlüsselung verwenden, welche die Daten, sobald sie auf den Servern eines Unternehmens landen, lesbar macht.

Außerdem weist Mozilla auf eine Reihe weiterer Risken hin. Unter anderem sammle Facebook über seine Apps eine Menge persönlicher Informationen wie Name, E-Mail, Standort, Geolokationen auf Fotos, die hochgeladen werden sowie Informationen über Kontakte und den Nutzer selbst, die andere Personen (möglicherweise) freigeben und sogar alle Informationen, die die App über einen sammeln kann, wenn die Kamerafunktion verwendet wird. Außerdem teile Facebook die Informationen auch mit einer großen Anzahl von Drittparteien wie Werbeagenturen, Anbietern, akademischen Forschern und Analysediensten.

WhatsApp hingegen sei sehr anfällig für Fehlinformationen. Gerade während der Pandemie werde die App zur Verbreitung von Verschwörungstheorien und gefälschten Nachrichten gebraucht.

Drei Apps fielen durch

Die Apps Houseparty, Discord und Doxy.me fielen bei der Sicherheitsanalyse hingegen durch. Sie erfüllten bereits nicht die fünf Mindest-Sicherheitsanforderungen. Laut Mozilla verlangen die genannten Dienste keine sicheren Passwörter und Houseparty und Discord sammeln zu viele persönliche Daten.

Start von Facebook Dating in Europa verspätet sich aus Datenschutzgründen

13. Februar 2020

Eigentlich sollte Facebooks Datingdienst am 13. Februar und damit pünktlich einen Tag vor Valentinstag in Europa verfügbar sein. Daraus wird aber nichts, wie die irische Datenschutzkommission (DPC) am 12. Februar bekanntgab. Erst 10 Tage vor dem geplanten Start, am 3. Februar, wurde die DPC von Facebooks EU-Headquarter in Irland über den geplanten Start von Facebook Dating informiert. Die DPC monierte, dass ihr keine Informationen und Dokumentationen über die Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) oder den bei Facebook Irland abgelaufenen Entscheidungsfindungsprozessen vorgelegt wurden. Um die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen zu beschleunigen hat die DPC am vergangenen Montag eine Inspektion in den Büros von Facebook Irland durchgeführt und Dokumente gesammelt. Am daraufolgenden Tag teilte Facebook der Datensschutzbehörde mit, dass die Einführung des Features verschoben wurde.

In den USA wurde das Dating-Feature bereits im September gelauncht. EU-Bürger müssen bis auf Weiteres auf anderen Plattformen auf Partnersuche gehen. Aber auch die stehen im Fokus von Untersuchunngen: So legten norwegische Verbraucherschützer gegen die Dating-App Grindr Beschwerde ein, auch Lovoo stand bereits in der Kritik und aktuell ermittelt die irische Datenschutzkommission, ob der Umgang mit personenbezogenen Daten der Dating-App Tinder im Einklang mit dem Datenschutzrecht steht.

Facebook führt Präventive-Gesundheits-Funktion ein

29. Oktober 2019

Facebook plant künftig auch Gesundheitsdaten seiner Nutzer zu sammeln.

Die neue Funktion soll Nutzern eine bessere Kontrolle über ihre Gesundheit bieten, heißt es in einem Blogbeitrag von Facebook.

Nutzer geben Facebook ihre sensiblen Daten preis und erhalten im Gegenzug die Möglichkeit, über die Gesundheitsfunktion nach einem Arzt zu suchen oder Erinnerungen für Ihre zukünftigen Untersuchungen zu erstellen und diese als erledigt zu markieren. Facebook erhält dabei keinen Zugriff auf die Ergebisse der Untersuchung.

Zu den Daten, die Facebook für diese Funktion sammlt, gehören Alter und Geschlecht, der aktuelle Wohnort und wahlweise der genaue Standort. Basierend auf den Angaben zu Alter und Geschlecht werden dem Nutzer Untersuchungen vorgeschlagen, die von Gesundheitsorganisationen empfohlen werden.

Es werden keine Daten aus der Funktion an Drittanbieter weitergegeben. Ebensowenig wird Werbung auf Basis der Daten aus der Gesundheitsfunktion angezeigt. Dies gilt allerdings nur, solange der Nutzer nicht auf einen vorgeschlagenen Link zu einem Arzt oder einer anderen Gesundheitsorganisation klickt, denn diese Information wird für Werbezwecke genutzt.

Die Gesundheitsfunktion wird erstmal nur in den USA verfügbar sein. Facebook macht keine Angaben dazu, ob das Angebot für Europa geplant wird.

Datei mit mehr als 400 Millionen Telefonnummern von Facebook-Nutzern im Netz entdeckt

5. September 2019

Erneut muss sich Facebook wegen eines Vorfalls die Daten seiner Nutzen betreffend rechtfertigen. Im Internet sollen offenbar Telefonnummern von etwa 420 Millionen Nutzern offen zugänglich gewesen sein. Ein IT-Experte hatte eine Datei im Netz entdeckt und TechCrunch infomiert, die die Echtheit der Daten bestätigten und den Webhost informierten. Dieser schaltete die Seite ab.

In etwa 133 Millionen US-amerikanische Nutzer seien betroffen gewesen, sowie 50 Millionen aus Vietnam und 18 Millionen aus Großbritannien. Die Gefahr der Veröffentlichung der Telefonnummern liegt darin, dass diese durch Onlinekriminelle missbraucht werden können, um Accountpasswörter zurücksetzen und damit Profile kapern zu können. Eine Entfernung dieser Datei soll inzwischen vorgenommen worden sein.

Einen Hackerangriff soll es laut Facebook nicht gegeben haben. Unklar ist momentan noch, wer sie erstellt und öffentlich hochgeladen hat. Bei den Daten solle es sich um alte Daten handeln, die gesammelt worden seien, bevor das Unternehmen im letzten Jahr die Möglichkeit abschaffte, mithilfe der Telefonnummer Freunde zu finden.

Da die Freundessuche nach Telefonnummer regelmäßig dazu missbraucht wurde, Daten abzugreifen, schaltete Facebook diese Funktion bereits im April 2018 ab.

Update: am Freitag, 06.09.19, ist eine Kopie der Datenbank im Internet aufgetaucht, somit sind die Daten derzeit wieder öffentlich einsehbar.

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Facebook: Auswertung von Sprachaufnahmen

14. August 2019

Externe Unternehmen haben für Facebook Sprachaufnahmen der User seines Messenger-Dienstes ausgewertet. Laut der Finanznachrichtenagentur Bloomberg wussten die Mitarbeiter nicht um was für Daten es sich handelt und sollten diese nur transkribieren.

Betroffen seien die Nutzer des Messenger-Dienstes, die die Transkriptionsfunktion eingeschaltet hatten. Facebook wollte auf diese Weise prüfen, ob die Software die Sätze richtig verstanden hat. Facebook gab außerdem an, dass die betroffenen Nutzer in die Verarbeitung eingewilligt hätten und dass die Auswertung der Sprachaufnahmen pausiert wurde.

Ende Juli erst wurde Facebook eine Rekordstrafe von 5 Milliarden Dollar wegen Datenschutzverstößen auferlegt. Bei einer Anhörung im US-Kongress im April 2018 hat Mark Zuckerberg die Auswertung von Sprachaufnahmen noch als “Verschwörungstheorie” abgetan.

Facebook einigt sich mit der amerikanischen Verbraucherschutzbehörde

15. Juli 2019

Das Unternehmen Facebook und die US-Verbraucherschutzbehörde FTC haben sich im Zusammenhang mit Verstößen gegen datenschutzrechtliche Regelungen Medienberichten zufolge verglichen. Ausgehend von diesen soll das Unternehmen eine Strafe in Höhe von fünf Milliarden US-Dollar zahlen.

Die FTC hatte diese Ermittlungen im vergangenen Jahr eingeleitet. Konkreter Gegenstand der Ermittlungen war der unrechtmäßige Zugriff des Unternehmens Cambridge Analytica auf diverse Nutzerdaten. Damit der Vergleich wirksam wird, muss zunächst das amerikanische Justizministerium dem Vergleich zustimmen.

Dieser Zugriff betraf ebenfalls Fälle im Anwendungsbereich der DSGVO. So hat unter anderem die italienische Datenschutzbehörde ebenfalls ein Bußgeld gegen das Unternehmen verhängt.

Kategorien: Allgemein · Aufsichtsbehördliche Maßnahmen
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Facebook demnächst privater und offenbar mit Datenschutz-Ausschuss

2. Mai 2019

Nach Aussage des CEO Mark Zuckerberg zum Auftakt der Facebook-Entwicklerkonferenz in San Francisco, soll sich Facebook künftig mehr um den Privatssphäreschutz seiner Nutzer bemühen.

Dabei wolle sich Faceook von sechs Prinzipien leiten lassen: Private Interaktionen, Verschlüsselung, Verkürzte Datenhaltung, Sicherheit, Interoperabilität und sichere Datenspeicher. Dabei soll Facebook selbst keinen Zugriff auf die Nutzerdaten haben. Mehr noch: Die Nutzerdaten sollen auch vor unberechtigten Zugriffen von Regierungen geschützt werden.

Abgesehen davon soll Facebook offenbar einen Datenschutz-Ausschuss einrichten. Darüber verhandele das Unternehmen derzeit mit der US-Handelskommission (FTC). Diese würde Facebook zur Einrichtung eines unabhängigen Datenschutz-Ausschusses verpflichten. Weiterhin müsste dann auch ein Datenschutzbeauftragter auf höchster Ebene eingestellt werden, dessen Auswahl durch die US-Behörden bestätigt werden müsste.

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Darf eine Verbraucherschutzzentrale gegen Datenschutzverstöße klagen?

15. April 2019

Mit dem Beschluss vom 11. April 2019 – I ZR 186/17 setzt der BGH das Verfahren zunächst aus und wartet auf eine Entscheidung des EuGH.

In dem Verfahren vor dem BGH klagt der Dachverband der Verbraucherzentralen der Bundesländer gegen Facebook. Der Verband ist der Ansicht, Facebook habe mit seinem “App-Zentrum” gegen das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) alter Fassung verstoßen. In der Version aus dem Jahr 2012 stimmten Nutzer mit ihrem Klick auf “Sofort spielen” automatisch der Übermittlung ihrer Daten an den Spielebetreiber zu. Parallel berechtigten die Anwendungen dazu, im eigenen Namen Statusmeldungen und Fotos zu veröffentlichen. Weiterhin wirft der Verband Facebook vor, die Nutzer somit nicht ausreichend über die Erhebung und Verwendung der Daten aufgeklärt zu haben, sodass auch die notwendige Einwilligung nicht erfolgen könnte.

War der Verband in den ersten beiden Instanzen noch erfolgreich, soll nun vorab die Frage geklärt werden, ob die Verfolgung von Verstößen überhaupt durch Verbände oder ausschließlich durch die Datenschutzbehörden und die Betroffenen selbst erfolgen darf. Der Bundesgerichtshof (BGH) zieht die Möglichkeit in Betracht, dass dies den Datenschutzbeauftragten vorbehalten sein könnte.

Dazu will der BGH eine Entscheidung des EuGH abwarten. Auch in diesem Verfahren geht es um eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Facebook. Gestritten wird um die Einbindung des Like-Buttons in einem Online-Shop.

Facebook ändert die Nutzungsbedingungen

10. April 2019

Kürzlich hat Facebook angekündigt, die Nutzungsbedingungen für das soziale Netzwerk nunmehr ändern zu wollen. Dies stehe nach intensiven Gesprächen mit der EU-Kommission und europäischen Verbraucherschutzbehörden fest. Dadurch soll es für den Nutzer nachvollziehbarer werden, wie das US-Unternehmen die Nutzerdaten einsetzt, um Profile über die Mitglieder zu erstellen und anschließend gezielte Werbeanzeigen zu schalten. Außerdem will Facebook darlegen, welche Dienste zusammen mit personenbezogenen Daten an Dritte verkauft werden, wie Verbraucher ihre Konten schließen können und aus welchen Gründen Nutzer ausgeschlossen werden können.

Aus den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll zudem hervorgehen, dass das Geschäftsmodell darauf beruht, unter Nutzung der Daten aus den Profilen der Nutzer, gezielte Werbeleistungen an Händler zu verkaufen. Falls die persönlichen Informationen missbräuchlich verwendet werden sollten, wolle der Betreiber seine Verantwortung dafür anerkennen.

Facebook soll die Nutzungsbedingungen nur noch in Ausnahmefällen einseitig abändern können und wahre dabei die Verhältnismäßigkeit sowie die Verbraucherinteressen. Die von Nutzern gelöschten Inhaltsdaten sollen nur noch gezielt etwa auf Anordnung einer Strafverfolgungsbehörde für maximal 90 Tage aufbewahrt werden. Daneben sollen die Widerrufsrechte der Nutzer konkreter gefasst werden.

EU-Justizkommissarin Vera Jourová bemerkte, dass der Betreiber “endlich ein Bekenntnis zu mehr Transparenz und klarer Sprache in den Nutzungsbedingungen” zeige. Eine Firma, die das Vertrauen der Verbraucher nach dem Skandal mit Cambridge Analytica wiederherstellen wolle, “sollte sich nicht hinter komplizierten, juristischen Fachausdrücken darüber verstecken”, wie sie “Milliarden mit den Daten von Menschen verdient”.

Die Implementierung der Neuerungen soll bis Ende Juni 2019 erfolgen.

Kategorien: EU-Datenschutzgrundverordnung
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