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Millionenschweres Bußgeld gegen Volkswagen festgesetzt

23. August 2022

In einer Pressemitteilung vom 26.07.2022 teilte das Land Niedersachsen mit, dass die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen gegen die Volkswagen Aktiengesellschaft aufgrund mehrerer Datenschutzverstöße eine Geldbuße nach Art. 83 DSGVO in Höhe von 1,1 Millionen Euro festgesetzt hat.

Die Datenschutzverstöße

Grund für die Verhängung des Bußgeldes sind gleich mehrere Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit Forschungsfahrten für ein Fahrassistenzsystem zur Vermeidung von Verkehrsunfällen. Im Jahr 2019 wurde durch die österreichische Polizei ein Erprobungsfahrzeug des Unternehmens im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten. Den Beamten waren ungewöhnliche Anbauten am Fahrzeug aufgefallen. Diese stellten sich als Kameras heraus, welche unter anderem zur Fehleranalyse das Verkehrsgeschehen um das Fahrzeug herum aufzeichneten. Auf diese Weise wurde das Fahrzeug zum Testen und Trainieren des Fahrassistenzsystems eingesetzt. Am Fahrzeug fehlte jedoch jegliche Kenntlichmachung, wie zum Beispiel Magnetschilder mit Kamerasymbol und weiteren Informationen für die anderen Verkehrsteilnehmer. Somit wurden die datenschutzrechtlich betroffenen Verkehrsteilnehmer nicht über die Aufzeichnung und damit einhergehende Datenverarbeitung informiert, wie es der Art. 13 DSGVO vorschreibt. Des weiteren wurde festgestellt, dass Volkswagen mit dem Unternehmen, das die Fahrten durchführte, keinen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO abgeschlossen hatte. Ebenso war vorab keine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO durchgeführt worden. Diese war vor Beginn der Fahrt nötig, um mögliche Risiken der Datenverarbeitung und deren Eindämmung bewerten zu können. Schließlich fehlte auch eine Erläuterung der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten von Volkswagen, was einen Verstoß gegen die Dokumentationspflicht nach Art. 30 DSGVO darstellte.

Volkswagen kooperiert

Volkswagen hatte die Fehler eingesehen und umfassend mit der LfD Niedersachsen kooperiert. Die Mängel wurden unverzüglich abgestellt und behoben. Die vier Datenschutzverstöße weisen jeweils zwar einen eher niedrigen Schweregrad auf, mussten dennoch geahndet werden und sind somit Gegenstand eines Bußgeldbescheides geworden. Diesen hatte Volkswagen ohne Beanstandung akzeptiert und das Verfahren durch Zahlung von 1,1 Millionen Euro beendet. Die eigentlichen Forschungsfahrten hatte die LfD Niedersachsen Barbara Thiel nicht zu beanstanden – vor allem vor dem Hintergrund, dass ein Fahrassistenzsystem zur Verhinderung von Verkehrsunfällen erprobt und somit die Sicherheit im Straßenverkehr optimiert werden sollte.

Anhand dieses Falls kann man erneut feststellen, dass auch nur kleine Fehler und Verstöße gegen die DSGVO zu enormen Bußgeldern führen können. Gerade für große Unternehmen ist es daher wichtig, auf eine datenschutzkonforme Umsetzung im Betrieb zu achten.

Neue Polizei-App NIMes birgt datenschutzrechtliche Gefahren

7. Mai 2018

Polizeibeamte in Niedersachen können nun mithilfe der neuen App NIMes Textnachrichten, Audio-, Bild- und Videoaufnahmen austauschen, ohne dass jemand anderes darauf Zugriff hat. Nach Auffassung des niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten besteht dennoch eine Gefahr hinsichtlich des Datenschutzes, da der größte Teil der Beamten die App auf ihrem Privathandy nutzen. “Wenn der Nutzer das auf dem privaten Mobiltelefon vorhandene Betriebssystem nicht fortlaufend durch Updates zur Virenabwehr aktualisiert, wird Tür und Tor für eine Infizierung der App mit Schadsoftware geöffnet”, sagte Datenschützerin Barbara Thiel.

Damit wäre es empfehlenswert die App nur auf Diensthandys zu installieren. Innenminister Boris Pistorius ist jedoch anderer Ansicht, da NIMes getrennt vom Betriebssystem läuft und damit in einem geschlossenen Benutzerkreis.

Die App hat eine wichtige Bedeutung in der Informationssteuerung bei Einsatzkräften. So können Polizeibeamte wichtige Informationen sicherer als bei der Nutzung von WhatsApp weiterleiten.

Als Pilotprojekt wird NIMes zunächst in Celle und Hannover-Mitte, sowie in der Zentralen Polizeidirektion eingesetzt.

Niedersachsen: Polizeiliche Fahndungen über Facebook

8. Februar 2012

Der niedersächsische Innenminister Schünemann hat am gestrigen Tag bekannt gegeben, dass die Polizei Niedersachsen ihre Fahndungen über das soziale Netzwerk Facebook weiter ausbauen werde. Bisherige Fahndungserfolge würden eindeutig belegen, dass sich die Polizei diesem Medium nicht verschließen dürfe. Die datenschutzrechtlichen Bedenken, die noch vor rund zwei Wochen dazu geführt haben, dass Fahndungen der Polizei Hannover über Facebook vorläufig eingestellt wurden, seien mittlerweile ausgeräumt. Künftig seien nicht mehr die Inhalte der Fahndungsaufrufe auf Facebook zu finden, sondern die Polizei werde lediglich Verlinkungen auf eigene Inhalte implementieren. Eine Speicherung von personenbezogenen Daten erfolge ausschließlich auf polizeieigenen Servern. Damit sei gewährleistet, dass die Polizei die datenschutzrechtliche Hoheit über diese behalte. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA sei ausgeschlossen. (sa)